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" Ein Förderinstrument zur Entwicklung der Verbindungen zwischen Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen"
Wallis schafft neue Behörde «Kultur und sozialer Zusammenhalt»" Ein Förderinstrument zur Entwicklung der Verbindungen zwischen Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen"

Wallis schafft neue Behörde «Kultur und sozialer Zusammenhalt»

" Ein Förderinstrument zur Entwicklung der Verbindungen zwischen Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen"
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Weitere Steuergelder für Kultur: Der Kanton Wallis lanciert das Förderinstrument «Kultur und sozialer Zusammenhalt», das aus einer Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle für Kultur und der Dienststelle für Sozialwesen hervorgegangen ist.

Dieses neue Programm soll die Verbindungen zwischen Kultur, sozialem Zusammenhalt und Inklusion festigen, indem es Strukturen unterstützt, die sich für den Zugang zur Kultur für alle Menschen einsetzen.

Geld erhalten nur staatsnahe Akteure: „Unterstützt werden Projekte, die von einer professionellen Kulturorganisation in Partnerschaft mit Akteurinnen oder Akteuren aus dem Sozial- oder dem Gesundheitswesen getragen werden“, so heißt es in der Mitteilung zur Gründung der neuen Behörde bzw. wie sie in der Medienmitteilung bezeichnet wird, der „neuen Unterstützungseinrichtung“. 

Neue Behörde

Es entstehe eine neue Behörde, geschaffen von zwei anderen Behörden: Der Kanton Wallis führt mit «Kultur und sozialer Zusammenhalt» eine neue Unterstützungseinrichtung ein, die gemeinsam von der Dienstelle für Kultur (DK) und der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getragen und finanziert wird.

Dieses Instrument solle Synergien zwischen Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen stärken, indem die Kultur in den Dienst von Inklusion und sozialem Zusammenhalt gestellt wird.

Das Programm orientiert sich an den kantonalen Prioritäten im Bereich Kultur-, Sozial- und Gesundheitspolitik. Es unterstützt innovative Vorhaben, welche die aktive Teilhabe am Kulturangebot und zugleich den sozialen Zusammenhalt stärken.

„Transversale Projekte“ für eine „inklusivere Gesellschaft“

Der erste Teilbereich des Förderinstruments richtet sich an so genannt transversale Projekte, so heißt es in der Mitteilung der beiden Behörden, die eine dritte neue Behörde errichten.

Das Wort ist typisches Bürokratendeutsch und gemäß Redaktionsrichtlinien übersetzen wir Wörter die dem überwiegenden Teil der Leser nicht geläufig sind und bei denen man erstmal im Wörterbuch nachschauen muß zugunsten der Lesbarkeit. Transversal heißt übergreifend, queer.

  • Eine transversale Straße = eine Querstraße
  • In der Medizin: ein transversaler Schnitt = Querschnitt
  • In der Mathematik / Phsyik: Eine Transversale = eine Gerade, die zwei oder mehr andere Linien schneidet (z. B. bei Parallelen).

Bis 20.000 Franken pro Projekt: „Inklusion“ und „Dialog zwischen den Kulturen“ stärken

Unterstützt werden innovative kulturelle Initiativen, welche die gesellschaftliche Inklusion und den Dialog zwischen den Kulturen stärken.

Die Projekte müssen von einer „professionellen“ Kulturstruktur getragen werden und in Partnerschaft mit einer Institution im sozialen, sozialmedizinischen oder im Gesundheitsbereich umgesetzt werden oder mit Einrichtungen, die Menschen mit einer Beeinträchtigung im weitesten Sinne betreuen.

Wer kommt an den Staatstrog?

Gefördert werden nur Projekte, die sich mit kultureller Teilhabe, gemeinsamen Schaffensprozessen oder Vermittlungsaktionen in den unterschiedlichsten Bereichen beschäftigen (Literatur, bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst, Film, Kulturerbe usw.).

Jedes Projekt kann mit bis zu 20’000 Franken unterstützt werden, wobei das Gesamtbudget maximal 60’000 Franken beträgt.

Zweiter Teilbereich: „Inklusion in der Kultur“

Der zweite Teilbereich, „Inklusion in der Kultur2, unterstützt den Wandel der Walliser Kulturstrukturen hin zu mehr Inklusion und Repräsentanz. Gefördert werden Projekte, die von den Kulturinstitutionen in Partnerschaft mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen getragen werden.

Thematisch können sich die Projekte mit Zugänglichkeit, technischer oder architektonischer Barrierefreiheit, gemeinsamen Prozessen mit dem Publikum, Diversifizierung der Teams oder Governance-Fragen befassen.

Bis 30.000 Franken pro Projekt

Jedes Projekt kann mit bis zu 30’000 Franken unterstützt werden. Dabei erhalten auch Staatsangestellte Geld, denn der Betrag ist „einschließlich einer vom Kanton beauftragten Begleit- oder Fachperson im Bereich kulturelle Inklusion“, wie es in der Medienmitteilung heißt. Das Gesamtbudget ist maximal 90’000 Franken.

Eine kantonale Dynamik im Dienst des sozialen Zusammenhalts

Mit diesen neuen Maßnahmen möchte der Kanton Wallis die Akteurinnen und Akteure in der Kultur sowie im Sozial- und Gesundheitswesen dazu ermutigen, zusammenzuarbeiten, neue Formen der Teilhabe auszuprobieren und die Institutionen für neue Publikumsgruppen zu öffnen, so die beiden Dienststellen für Kultur und Soziales.

Die neue Staats-Einrichtung «Kultur und sozialer Zusammenhalt» soll ein Kulturangebot fördern, welches das gesamte Wallis repräsentiert, zugänglich ist und allen Menschen Teilhabe ermöglicht.

Vorhaben für den Teilbereich «Transversale Projekte» können bis 15. Februar 2026 über das Internet-Portal der Dienststelle für Kultur (www.vs-myculture.ch) eingereicht werden, für den Teilbereich «Inklusion in der Kultur» bis 1. Mai 2026.

Ein Steuerungsausschuß entscheidet über das Geld

Ein Steuerungsausschuß beurteilt die Anträge anhand der in den Förderinstrumenten festgelegten Kriterien.

Mehr erfahren und Antrag einreichen: www.vs-myculture.ch

(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)

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