2026 gibt es erstmals die 13. Zusatzrente13. Rente wird im Dezember ausbezahlt
Es wurde darüber abgestimmt und nun kommt die zusätzliche Monatsrente.
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente.
Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten.
Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt.
Nicht alle erhalten die 13. Rente
Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag, berichtet Soziale Sicherheit Schweiz.
Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig.
Kinder- und Zusatzrenten sowie Rentenzuschläge für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 werden zwölfmal pro Jahr ausbezahlt und bei der 13. Altersrente nicht berücksichtigt.
Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung (IV) werden ebenfalls weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
Die 13. Altersrente der AHV darf nicht zu einer Kürzung oder einer Streichung der Ergänzungsleistungen (EL) führen. Sie wird deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.
Die Ausrichtung einer 13. Altersrente wurde 2024 vom Volk beschlossen. Das Parlament hat sich rasch auf die Ausrichtungsmodalitäten geeinigt. Über die Frage der Finanzierung wird hingegen immer noch beraten .
Wie hoch sind die AHV-Renten ab 2026?
Ab dem Jahr 2026 betragen inklusive der 13. AHV-Rente:
die jährliche Mindestrente CHF 16’380.–.
die jährliche Maximalrente CHF 32’760.–.
die jährliche Maximalrente für Ehepaare CHF 49’140.–.
Erhalten auch IV-Rentner oder Bezüger einer Hinterlassenenrente eine 13. Rente?
Nein, Personen mit einer IV-Rente oder einer Hinterlassenenrente erhalten keine 13. Rente. Die 13. Rente gibt es nur für „echte“ AHV-Rentner bzw. wie es behördlich formuliert wird: Der Anspruch besteht ausschließlich für Personen, die eine ordentliche AHV-Altersrente beziehen.
(pd, rm)

