Autobahnvignette 2023
Der jährliche Wechsel der Autobahnvignette steht an. Wenn Sie auf schweizerischen Autobahnen fahren wollen, brauchen Sie spätestens ab dem 1. Februar die neue Vignette, so die Kantonspolizei Wallis in einer Mitteilung, und weiter: „Wir geben Ihnen ein paar nützliche Tipps rund um den anstehenden Wechsel.“
Die Autobahnvignette. Manche finden Sie an Weihnachten unter dem Christbaum. Manche kaufen sie beim Stopp an der Tankstelle oder bei ihrem Einkauf. Manche warten lieber bis zum letzten Moment ab.
Und manche merken erst bei der Polizeikontrolle auf der Autobahn, daß sie den Wechsel versäumt haben. Damit Letzteres nicht passiert, weisen wir Sie auf den Wechsel der Autobahnvignette hin.
Wann brauchen Sie eine Vignette?
Wenn Sie mit einem Auto, Motorrad, Anhänger Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper bis 3,5 Tonnen auf den schweizerischen Autobahnen fahren, brauchen Sie ab dem 1. Februar die neue Vignette 2023. Schwere Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette. Sie bezahlen eine spezielle Schwerverkehrsabgabe.
Wo müssen Sie die Vignette anbringen?
Die Vignette muß gut sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Vermeiden Sie es, die Vignette auf dem Sonnenschutzstreifen anzubringen.
Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe, wie bei Anhängern oder Motorrädern, kleben Sie die Vignette auf einen sichtbaren und nicht auswechselbaren Teil.
Wichtig: Es darf nur die Selbstklebefunktion der Vignette genutzt werden. Nicht erlaubt sind Klebestreifen oder andere Hilfsmittel.
Denken Sie auch daran, daß die Vignette ungültig wird, wenn Sie sie nach dem korrekten Aufkleben vom Fahrzeug abziehen.
Wieviel kostet die Vignette?
Die schweizerische Autobahnvignette kostet einmalig CHF 40.-.
Wie lange ist die Vignette gültig?
Sie ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig.
Was, wenn Sie ohne Vignette auf einer Autobahn fahren?
Wenn Sie eine Nationalstraße ohne Vignette befahren, diese nicht an der richtigen Stelle oder beschädigt angebracht ist, werden Sie mit einer Geldstrafe von CHF 200.- gebüßt. Zusätzlich müssen Sie eine gültige Vignette kaufen oder ordentlich anbringen.


