Bei 8 von 11 Einbrüchen war die Haustüre offen
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In acht der elf Fällen mußten die Einbrecher kein Werkzeug benutzen, da die betroffenen Häuser frei zugänglich waren. Hier kann fast von einer Einladung gesprochen werden, tadelt die Kantonpolizei.
Vorbei also die Zeiten der Sicherheit in denen man einfach seine Haustüre unverschlossen lassen konnte.
Im Fachjargon spricht man bei unverschlossenen Türen oder wenn der Hautürschlüssel unter der Fußmatte liegt, von Einschleichdiebstahl.
Die Täterschaft braucht bloß die Türklinke zu drücken, um in das Haus oder die Wohnung einzudringen und das Deliktsgut zu stehlen. Juristisch handelt es sich somit nichtmal um einen vollwertigen Einbruch.
Das Deliktsgut besteht in der Regel aus Schmuck, Geld, Compis, Smartfons und anderen Gegenständen.
Die Kantonspolizei rät:
(pd, rm)