
Beschwerde gegen die Kurtaxenverfügung in der Aletsch-Arena wird gutgeheissenStaatsrat verfügt, daß Kurtaxenpauschalen zurückbezahlt werden müssen
Zweitwohnungsbesitzer aus dem Gebiet der Aletsch-Arena / Fiesch beantragten beim Walliser Staatsrat, die seinerzeitige Kurtaxen-Verfügung für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2023, sei aufzuheben und die Gemeinde sei zu verpflichten, den Beschwerdeführern die für den in Rechnung gestellten und von diesen bezahlten Kurtaxenpauschalen zurückzuzahlen.
Die Beschwerdeführer hatten hierbei geltend gemacht, daß die Zahlung der von der Gemeinde in Rechnung gestellten Kurtaxenpauschalen für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2023 damals einzig und allein aus dem Grund vorgenommen haben, weil die Gemeinde durch die von ihr für die Erhebung der Kurtaxen beauftragte Aletsch Arena AG wiederholt mündlich an lnformationsveranstaltungen, aber auch schriftlich auf ihrer Webseite ausdrücklich zugesichert habe, daß, falls das Bundesgericht die Beschwerden gutheißen würde, der Differenzbetrag zurückerstattet oder nachverrechnet werde.
Nichtsdestotrotz verweigerte die Gemeinde nun entgegen ihrer ausdrücklichen Ankündigung die Rückzahlung der ohne Rechtsgrundlage erhobenen Kurtaxenpauschalen, berichtet die Zweitwohnungsbesitzer-Vereinigung IG Fiescheralp.
Dies mit der lapidaren Argumentation, man hätte die Veranlagungsverfügungen ja anfechten können, habe jedoch die Rechnungen bezahlt und auch die Leistungen für die Kurtaxenpauschalen bezogen, so weiter.
Verhalten der Gemeinde war nicht in Ordnung
Dementsprechend weist der Staatsrat diesbezüglich darauf hin, daß es zudem zu beachten gilt, daß Art.21 Abs.3bis GTour klar besagt, daß die Kurtaxenpauschale auf der Grundlage objektiver Kriterien zu berechnen ist, unter Beachtung des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform einschliesslich der gelegentlichen Vermietung.
Folglich müsse im Zeitpunkt der Berechnung der Kurtaxenpauschale der durchschnittliche Belegungsgrad bekannt sein und somit auch der Nachweis, um diesen bestimmen zu können, vorliegen.
Staatsrat kritisiert Vorgehen der Aletsch Arena AG
Im Weiteren dürfe nicht außer Acht gelassen werden, daß die Aletsch Arena AG von der Gemeinde mit dem lnkasso der Kurtaxe beauftragt wurde und auf ihrer lnternetseite unter der Rubrik «FAQ» zur Frage, ob die Kurtaxe trotz Einspruch beim Bundesgericht bezahlt werden müsse, folgende Ausführungen machte: „Ja. Der geschuldete Betrag ist zu bezahlen. Falls das Bundesgericht die Einsprache gutheißt und das Kurtaxenreglement geändert wird, wird lhnen der Differenzbetrag zurückerstattet oder nachverrechnet».
Staatsrat für den Grundsatz von Treu und Glauben
Die Gemeinde müsse sich anlasten lassen, daß gewisse Kurtaxenpflichtige es im berechtigten Vertrauen auf die vorerwähnte Zusicherung unterlassen haben, die Veranlagungsverfügungen nach deren Erlaß anzufechten; dies unabhängig davon, ob diese Kurtaxenpflichtigen die Kurtaxe unter Vorbehalt bezahlt haben, sich mit einem Schreiben oder einer Mail an die Gemeinde gewandt haben oder untätig geblieben seien.
Staatsrat kritisiert Verhalten der Gemeinde Fiesch
Die Gemeinde Fiesch, die mit dem Wissen um die damals hängigen Beschwerden gegen das KTR 2020 und gegen das KTR 2022 gestützt darauf Veranlagungsverfügungen erlassen habe und sich nun trotz der Zusicherung weigere, die nicht angefochtenen Veranlagungsverfügungen zu widerrufen, verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Ermessensmißbrauch: Rechtsgleichheit und Grundsatz von Treu und Glauben mit Füßen getreten
Die Gemeinde wäre unter Berücksichtigung dieser Umstände verpflichtet gewesen, die Aufsichtsbeschwerde respektive das Gesuch um Widerruf beziehungsweise Abänderung der Veranlagungsverfügungen gutzuheißen und die Veranlagungsverfügungen zu widerrufen; ansonsten würde die Gemeinde bei der Ausübung ihres Ermessens Art. 127 BV, den Grundsatz von Treu und Glauben und das Rechtsgleichheitsgebot und dadurch einen Ermessensmißbrauch begehen.
Keine Werbung für Fiesch / Aletsch-Arena
Die Gemeinde Fiesch muß nun abermals über die Bücher gehen. Der Staatsrat hat ihr kein gutes Zeugnis ausstellen können.
Das Ganze ist nebst dem auch keine Werbung für Fiesch, die Fiescheralp und das Gebiet der Aletsch-Arena, besonders nicht wenn man das Verhalten von sogenannt Zweitheimischen, eine in der Regel zahlungskräftige und nicht ganz unvermögende Klientel, betrachtet.
Die notabene auch viel Einsatz nebst Steuern leisten, unter anderem zum Beispiel mit der Pflege von Bänken und Wanderwegen im Gebiet der Fiescheralp.
22. Mitglieder-Versammlung der IG Fiescheralp: Kehricht-Entsorgung bleibt Dauerthema
(pd, rm)
(Beitragsbild: Webauftritt der Gemeide Fiesch)
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