
Brand von Crans-Montana – Soforthilfe und Organisation der KantonsverwaltungKanton Wallis mit penibler Bürokratie bei Soforthilfe
Späte „Sofort“-Hilfe nach weltweiter Kritik: Die ersten Zahlungen der Soforthilfe in Höhe von 10’000 Franken für jedes hospitalisierte Opfer oder jede Familie der verstorbenen Personen wurden getätigt, teilt heute der Staatsrat mit.
Anders als beim Brandschutz war man hier genau: „Bevor diese Zahlungen vorgenommen werden konnten, mußte ein Minimum an unverzichtbaren administrativen Überprüfungen durchgeführt werden.“ heißt es zur Begründung, warum die Soforthilfen nicht sofort ausgezahlt wurden.
Antragsbearbeitung anstatt unbürokratische Soforthilfe
Derzeit werden die Anträge „fortlaufend“ bearbeitet, sobald die erforderlichen Unterlagen eingehen, und zur Zahlung an die Bank weitergeleitet, so der Staatsrat.
Der Staatsrat unternimmt zudem alles, um die Stiftung rasch zu gründen, welcher er einen Betrag von 10 Millionen Franken zukommen lassen will. Um die Maßnahmen der Kantonsverwaltung zu koordinieren und einen Überblick über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brand in Crans-Montana zu erhalten, wurden zwei Sondereinheiten (Taskforces) eingerichtet, eine strategische und eine juristische.
Anwaltskanzlei erhält Auftrag
Angesichts der zahlreichen zu klärenden rechtlichen Fragen und um seine üblichen Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können, hat sich der Staat Wallis die Unterstützung einer multidisziplinären Anwaltskanzlei gesichert.
„Erste“ Zahlungen getätigt
Die ersten Zahlungen der Soforthilfe in Höhe von 10’000 Franken für jedes hospitalisierte Opfer oder jede Familie der verstorbenen Personen wurden getätigt. Sie betreffen 48 Opfer, darunter vierzehn Zahlungsanträge, die auf Konten im Ausland überwiesen werden, sieben in Frankreich, sechs in Italien und einer in Belgien. Die Anträge werden derzeit fortlaufend bearbeitet, sobald die erforderlichen Unterlagen eingehen, und anschliessend zur Auszahlung an die Bank weitergeleitet.
Kanton Wallis mit penibler Bürokratie bei Soforthilfe
Bürokratie anstatt sofortige Hilfe: Dazu schreibt der Staatsrat folgendes: „Bevor die Auszahlungen vorgenommen werden konnten, galt es ein Minimum an unverzichtbaren administrativen Überprüfungen durchzuführen.
Zunächst mußten die Opfer und ihre Angehörigen identifiziert werden.
Anschließend mußte sichergestellt werden, daß die Auszahlungen der Beträge an die rechtmäßigen Anspruchsberechtigten erfolgen, ohne die Familien durch administrative Auflagen zu belasten.
Für die Erhebung bestimmter Informationen war eine interkantonale Koordination unerläßlich.
Bei Minderjährigen mußte formell festgestellt werden, wer die elterliche Sorge ausübt. Bei Verstorbenen war es erforderlich zu ermitteln, ob sie verheiratet waren oder nicht, und falls nicht, Informationen über ihre Eltern einzuholen.
Nachdem Erfassen dieser Informationen, wurden alle betroffenen Personen kontaktiert, um die vollständigen Bankdaten sowie den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers zu erfassen.
Außerdem mußte sichergestellt werden, daß das angegebene Konto mit Zustimmung beider Elternteile geführt wird, sofern dies erforderlich ist. In einigen Fällen müssen die Beträge auf Konten von Rechtsanwälten oder Treuhändern überwiesen werden; in diesen Fällen waren ordnungsgemäß auch von den Opfern, den Erziehungsberechtigten oder den Vormündern unterzeichnete Vollmachten erforderlich.“
Die vom Kanton Wallis ausbezahlten 10’000 Franken sind eine erste Soforthilfe. Alle Opfer und ihre Angehörigen im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) können zusätzliche Hilfsleistungen in Anspruch nehmen.
Opfern und ihren Angehörigen wird empfohlen, sich so schnell wie möglich an die OHG-Beratungsstellen zu wenden. In der Regel ist die Beratungsstelle jenes Kantons zuständig, in dem sich das Ereignis zugetragen hat.
Den Opfern oder ihren Angehörigen steht es jedoch frei, sich an eine Beratungsstelle ihrer Wahl zu wenden, „auch außerhalb des Kantons, in dem sich das Ereignis zugetragen hat“, so der Staatsrat wörtlich.
Die Walliser Regierung hat zudem beschlossen, die Bestattungs- und Rückführungskosten aller verstorbenen Personen außerordentlich zu Lasten des Kantons Wallis zu übernehmen, unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer und/oder ihrer Angehörigen. Diese Entschädigung, die normalerweise im Rahmen des Opferhilfegesetz vorgesehen ist, hängt in der Regel von der finanziellen Situation der Anspruchsberechtigten ab.
Stiftung immer noch nicht gegründet
Darüberhinaus unternimmt der Staatsrat alles, um die Stiftung, die er mit einem Betrag von 10 Millionen Franken ausstatten will, rasch zu gründen. Der künftige Stiftungsrat wird dafür zuständig sein, eine unabhängige Verwaltung und eine gerechte Verteilung der Solidaritätsbeiträge von öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen und Organisationen sicherzustellen sowie alle Initiativen zum Gedenken im Zusammenhang mit dem Brand vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana zu unterstützen.
(pd, rm)

