
Crans-Montana: Stand der ErmittlungenGeneralstaatsanwältin bestätigt Ausstandsbegehren gegen sie und die weiteren beteiligten Staatsanwältinnen
Die Ermittlungen zum Brand, der sich in der Silvesternacht in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana ereignet hat, wurden auf zwei weitere Personen ausgeweitet, die kürzlich als Beschuldigte einvernommen wurden. Dies kommuniziert Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud in einer Medienmitteilung.
Gleichzeitig bestätigt sie, daß gegen die ermittelnden Staatsanwältinnen und gegen sie selbst ein Ausstandsbegehren eingereicht worden ist, wie Walliser Zeitung und andere Medien bereits berichteten: Mehrere Untersuchungshandlungen seien im Gang, „während ein Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältinnen eingereicht wurde“.
Der weitere Inhalt der Medienmitteilung im Wortlaut:
Die gegen die Betreiber der Bar wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung geführte Untersuchung infolge des tödlichen Brandes in der Silvesternacht in der Bar «Le Constellation» wurde auf den aktuellen Leiter des Sicherheitsdienstes der Gemeinde Crans-Montana sowie auf den ehemaligen Sicherheitsbeauftragten und Leiter des Sicherheitsdienstes der Gemeinde Crans-Montana ab dem Jahr 2021 ausgeweitet. Diese Personen wurden am Freitag, 6. Februar, und am Montag, 9. Februar 2026, vor der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte einvernommen. Sie wurden dabei von ihren Rechtsanwälten begleitet. Einige Rechtsvertreter der Privatklägerschaft konnten die gewünschten Fragen stellen. Die Einvernahmen wurden nach zwölf Stunden unterbrochen und werden zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Die Einvernahmen der Betreiber der Bar «Le Constellation» werden am 11. und 12. Februar 2026 fortgesetzt. Ziel dieser Einvernahmen ist es, den Rechtsvertretern der Zivilparteien zu ermöglichen, jene Fragen zu stellen, die bisher nicht gestellt werden konnten.
Laufendes Ausstandsbegehren
Am 6. Februar 2026 ging bei der Staatsanwaltschaft ein Ausstandsbegehren ein. Dieses richtet sich gegen die Generalstaatsanwältin, die stellvertretende Generalstaatsanwältin, die beiden derzeit mit der Untersuchung betrauten Staatsanwältinnen sowie gegen die Pikett-Staatsanwältin, welche die ersten dringlichen Massnahmen ergriffen hatte. Gemäss dem vorgesehenen Verfahren wird die Staatsanwaltschaft hierzu Stellung nehmen und das Gesuch anschliessend an das Kantonsgericht weiterleiten. Die Staatsanwaltschaft hält zudem fest, dass nur ein einziger Rechtsanwalt ein solches Gesuch gestellt hat, und dass die Untersuchung fortgesetzt wird
Internetseite
Die Eröffnung einer Internetseite durch Rechtsanwalt Romain Jordan zur anonymen Sammlung von Beweismitteln war Gegenstand eines Antrags auf Schliessung durch den Verteidiger des Barbetreibers, welchem die Staatsanwaltschaft nicht entsprochen hat. Dem Rechtsanwalt wurden die grundlegenden Prinzipien der Beweiserhebung und deren Verwertbarkeit in Erinnerung gerufen. Diese Beweismittel sind nur verwertbar, sofern die Herkunft der ursprünglichen Daten überprüft werden kann.
Mehr als 8’500 physische Aktenstücke
Seit dem 1. Januar 2026 hat die Staatsanwaltschaft rund fünfzig Verfügungen und Mandate erlassen, mehr als ein Dutzend Einvernahmen durchgeführt sowie mehrere internationale Rechtshilfeersuchen gestellt. Derzeit umfasst das Verfahrensdossier nahezu 2’000 Seiten und mehr als 8’500 physische Aktenstücke. 263 Zivilparteien sind angekündigt und werden durch 74 Rechtsanwälte vertreten. Die Sitzungen wurden in die Aula der HES-SO in Sitten verlegt. Für das weitere Vorgehen wird die Staatsanwaltschaft eine Sitzung organisieren, an der die Rechtsanwälte die Möglichkeit haben werden, die Aufnahmen der Überwachungskameras von Crans-Montana sowie jene der Bar «Le Constellation» einzusehen. Diese Aufnahmen werden zu den Akten genommen, jedoch aufgrund ihres Inhalts und ihres privaten Charakters nicht an die Parteien herausgegeben.
Nächstes Treffen mit den italienischen Behörden
Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BJ) findet am 19. Februar 2026 in Bern ein technisches Treffen zwischen den italienischen und den Walliser Strafverfolgungsbehörden statt. Ziel dieses Treffens ist es, die geplanten Vorgehensweisen zu erläutern und die Grundlagen der Rechtshilfe weiterzuentwickeln. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit den Gutachten. Alle Parteien konnten ergänzende Fragen einreichen, die im bereits an das Forensische Institut Zürich (FOR) übermittelten Gutachtensauftrag berücksichtigt werden. Die Staatsanwaltschaft hat zudem der Kantonspolizei Wallis die Einvernahme von Zeugen und Auskunftspersonen delegiert. Zum jetzigen Zeitpunkt werden durch die Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen bekannt gegeben. Die nächste Mitteilung wird sich auf das technische Treffen mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden beziehen.“
(pd, rm)
(Bild: Gemeinde Crans-Montana)

