Home Aktuelles, Nachrichten Wallis IG Massegga, IG Naters – für faires Bauen üben Kritik am Masterplan Naters
Offener Brief: "Wir fordern Transparenz, echte Mitwirkung und Gleichbehandlung"
IG Massegga, IG Naters – für faires Bauen üben Kritik am Masterplan NatersOffener Brief: "Wir fordern Transparenz, echte Mitwirkung und Gleichbehandlung"

IG Massegga, IG Naters – für faires Bauen üben Kritik am Masterplan Naters

Offener Brief: "Wir fordern Transparenz, echte Mitwirkung und Gleichbehandlung"
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Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats

Der «Masterplan Naters» und die Praxis der Bauverwaltung beschäftigen die Natischer Bevölkerung seit Jahren. An der öffentlichen Präsentation des Masterplans nahmen über 300 Personen teil, viele davon mit kritischen Wortmeldungen. Seither ist die Verunsicherung nicht kleiner, sondern grösser geworden. Betroffene Eigentümer:innen haben sich in der «IG Massegga» organisiert, eine weitere IG «Naters – für faires Bauen» ist im Entstehen und die mediale Berichterstattung reisst nicht ab.

Wir stellen vorweg klar: Wir sind nicht gegen die Weiterentwicklung von Naters und grundsätzlich auch nicht gegen das Planungswerkzeug «Masterplan». Eine massvolle, ortsverträgliche Innenentwicklung ist sinnvoll und nötig und einige Ideen des heutigen Masterplans unterstützen wir. Was wir einfordern, ist ein anderes Verfahren – eines, das demokratisch nachvollziehbar ist, die Bevölkerung einbezieht und alle gleichbehandelt. Genau daran bestehen aktuell erhebliche Zweifel!

1. Ein «unverbindlicher» Plan mit verbindlicher Wirkung

Der Masterplan wird der Bevölkerung gegenüber als rechtlich unverbindliches Arbeitspapier dargestellt. Gleichzeitig zeigt sich, dass er faktisch zur Grundlage von Bauentscheiden wird. Dokumentiert ist dies bei der Überbauung an der Bahnhofstrasse 11/13, wo höher gebaut werden darf als nach geltender Bauordnung. Der Gemeinderat wendet zwar ein, dieses Projekt sei älter als der Masterplan; das Konzept des «Hochpunkts», mit dem die Mehrhöhe begründet wird, stammt jedoch nach seinen eigenen Angaben aus dem Masterplan.1 Und die Praxis beschränkt sich nicht auf das Projekt des Masterplan-Büros selbst: Auch bei mehreren anderen Bauvorhaben wie das an der Furkastrasse 60, wo im April 2026 eine Ausnahme für die Baulinie ausdrücklich «nach Masterplan» bewilligt wurde. Der Masterplan wird damit systematisch über Ausnahmebewilligungen angewendet.

Daraus entsteht eine rechtsstaatlich heikle Zwischenlage: Die Bevölkerung kann ein «unverbindliches» Papier nicht anfechten, muss aber dessen Folgen in konkreten Verfahren tragen. Ein Strategiepapier, das nie an einer Urversammlung oder an der Urne demokratisch beschlossen wurde, darf nicht durch die Hintertür zu verbindlichem Recht werden. Dafür gibt es demokratisch legitimierte Zonen- oder Quartierpläne. Bezeichnend ist, dass selbst der mit dem Masterplan beauftragte Planer in einem öffentlichen Interview2 seinen Eindruck schildert, der Gemeinderat habe den Plan aus Respekt vor dem «zu erwartender Gegenwind» bewusst nicht demokratisch verbindlich beschlossen. Zugleich beschreibt er die Umsetzung als Sache einer starken gestalterischen Autorschaft, die etwas von einem «guten Diktator» habe – nach seinen Worten im positiven, dialogischen Sinn. Doch genau das ist der Punkt: Wenn die Durchsetzung eines Plans eine derart starke Autorschaft verlangt, gehört er erst recht in ein demokratisch legitimiertes, anfechtbares Verfahren – und nicht in den faktischen Vollzug über Einzelbewilligungen.

2. Mitwirkung kam zu spät – oder gar nicht

Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes verpflichtet die Behörden, die ganze Bevölkerung über Ziele und Ablauf von Planungen zu unterrichten und für eine geeignete Mitwirkung zu sorgen. In Naters erfolgte die Information erst, als die wesentlichen planerischen Überlegungen bereits ausgearbeitet waren. Echte Mitwirkung sieht anders aus: Sie findet vor den Entscheiden statt, nicht nachher und erst recht nicht im Hinterzimmer.

Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Gemeinden: In Uetikon am See, in Hochdorf oder beim Berner Viererfeld wurde die Bevölkerung bereits in der Masterplanphase über Beteiligungsveranstaltungen, Fokusgruppen und mehrstufige Mitwirkungsverfahren aktiv einbezogen.3 Ein früher Einbezug ist also nichts Aussergewöhnliches, sondern bei komplexen Entwicklungen guter Standard – auch in unserem Kanton. Bezeichnenderweise räumt auch der beauftragte Planer öffentlich ein, die Kommunikation rund um den Masterplan sei zu spät und zu defensiv erfolgt.

3. Gleiche Information für alle – oder ein Vorsprung für wenige?

Besonders schwer wiegt der Verdacht der Ungleichbehandlung. Gemäss Berichterstattung erhielten Bauherren, Entwickler und Planer im Entstehungsprozess Einsicht in Ausschnitte des Masterplans, während betroffene Einwohnerinnen und Einwohner keine Akteneinsicht bekamen und die Pläne unter Verschluss blieben. Wer früher weiss, wo künftig höher und dichter gebaut werden kann, kann Käufe, Verkäufe und Projekte danach ausrichten. Ein solcher Vorsprung gefährdet die Rechtsgleichheit – und er birgt die Gefahr, dass Verdichtung und Sondernutzungsplanungen am Ende vor allem Investoren- und Spekulationsrenditen dienen statt der ansässigen Bevölkerung und bezahlbarem Wohnraum.

Verschärft wird dieser Verdacht durch einen weiteren Hinweis: An der Ideenfindung für Sondernutzungsplanungen – etwa im Raum Massegga – sollen auch Planungsbüros beteiligt sein, die im betroffenen Gebiet selbst über grössere Grundstücke verfügen. Wer Planungsvorschläge für ein Gebiet erarbeitet, in dem er eigene Eigentums- und Bauinteressen hat, befindet sich in einem offensichtlichen Interessenkonflikt – das ist zumindest erklärungsbedürftig. Zusätzlich sind, gemäss Masterplan, bestehende Gebäude und Bauland als zukünftige Grünzonen geplant. Das ist verwirrend für die Besitzer. Hinzu kommt eine weitere strukturelle Frage, die wir bewusst nicht an einzelnen Personen festmachen: Das mit dem Masterplan beauftragte Architekturbüro erarbeitete den Plan und betreute gleichzeitig grosse, private Bauprojekte in Naters, die sich auf ihn stützen – zudem wurde der Auftrag offenbar nicht öffentlich ausgeschrieben. Besonders heikel: Nach den eigenen Angaben der Gemeinde finden sich in der Bewilligungsverfügung teilweise wortgleiche Formulierungen wie jene dieses Büros. Öffentliche Planung und private Mandate müssen sauber getrennt und transparent ausgewiesen sein.

Unsere Fragen an den Gemeinderat:

1. Welche rechtliche Bedeutung misst die Gemeinde dem Masterplan heute tatsächlich bei – und in welchen konkreten Bau-, Ausnahmebewilligungs- und Sondernutzungsverfahren wurde er bereits als Grundlage herangezogen?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden (Wie am Beispiel Furkastrasse 60) Ausnahme «nach Masterplan» bewilligt – und in welchen weiteren Verfahren wurde gleich oder ähnlich vorgegangen?

3. Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass ein als unverbindlich bezeichnetes Instrument nicht faktisch verbindliche Wirkung entfaltet?

4. Weshalb wurde die Bevölkerung erst nach Ausarbeitung der wesentlichen Inhalte informiert, statt – wie andernorts üblich – bereits in der Masterplanphase aktiv eingebunden?

5. Welche Bauherren, Investoren oder Planungsbüros erhielten vor der öffentlichen Präsentation an der Urversammlung Einsicht in Inhalte des Masterplans – und nach welchen Kriterien?

6. Warum erhielten betroffene Einwohnerinnen und Einwohner demgegenüber keine bzw. nur eingeschränkte Akteneinsicht? 7. Wurde der Auftrag für den Masterplan öffentlich ausgeschrieben? Falls nein: weshalb nicht, und wie wurde das beauftragte Büro ausgewählt?

8. Wie wird sichergestellt und dokumentiert, dass Planungsbüros, die Vorschläge für ein Gebiet erarbeiten, dort nicht zugleich eigene Eigentums- oder Bauinteressen verfolgen?

9. Wie wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert, wenn dasselbe Büro zugleich am Masterplan und an privaten Bauprojekten beteiligt war?

10. Welche verbindliche, frühzeitige und dokumentierte Mitwirkung sieht der Gemeinderat für alle weiteren Planungsschritte im gesamten Gemeindegebiet vor?

11. Ist eine Überführung der Masterplan-Prinzipien in ein demokratisch legitimiertes, verbindliches Instrument (Revision der Bauordnung, Zonen- oder Quartierplan) geplant – und wie wird die Bevölkerung dabei einbezogen?

12. Der Masterplan enthält nicht nur Vorgaben zur baulichen Verdichtung, sondern auch Massnahmen im öffentlichen Interesse wie etwa Begrünung von Strassenräumen und Plätzen, das Pflanzen von Bäumen und weitere Massnahmen gegen die Hitzeentwicklung. Wie erklärt der Gemeinderat, dass vom Masterplan nur bauliche Verdichtungen, nicht aber Sonderverfahren-Freie Massnahmen zugunsten der Allgemeinheit realisiert werden?

Unsere Forderung und Erwartung an den Gemeinderat

Bis zur zufriedenstellenden Klärung der offenen Fragen dürfen keine Projekte, die nicht dem aktuellen Bau- und Zonenreglement entsprechen, realisiert werden. Insbesondere keine Ausnahmegesuche nach Masterplan. Wir erwarten vom Gemeinderat transparente Kommunikation, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen und die Möglichkeit einer echten Mitwirkung der Bevölkerung. Wir informieren, dass die «IG Massegga» gemeinsam mit der sich derzeit konstituierenden «IG Naters – für faires Bauen» beim Kanton eine Aufsichtsbeschwerde einreicht, welche das Vorgehen der Gemeinde aufsichtsrechtlich überprüfen lassen will. Es geht uns dabei nicht um Fundamentalopposition, sondern um eine Selbstverständlichkeit der Demokratie: Wer eine Planung mit seinen Steuern mitfinanziert, soll auch mitbestimmen dürfen. Wir sind zu einem konstruktiven Austausch bereit und würden uns als IG gerne zu einer Besprechung mit Gemeinderat und Bauverantwortlichen bereiterklären. Da es sich um Anliegen von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt, erfolgt dieser Brief in offener Form, mit Kopie an die Medien

Weiterführendes

broschuere-masterplan-naters

(Bild: Gmd. Naters / Masterplan-Info-Broschüre)
(pd, rm)

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