Staatsrat behandelt 113 Dossiers und bewilligt Kredit für Rhonekorrektion bei RaronKantonsregierung befaßte sich mit Hochwasserschutz, eidgenössischen Vernehmlassungen und kommunalen Reglementen
Die Walliser Kantonsregierung befaßte sich mit Hochwasserschutz, eidgenössischen Vernehmlassungen und kommunalen Reglementen.
Der Walliser Staatsrat hat an seiner wöchentlichen Sitzung vom 7. Oktober 2026 insgesamt 113 Dossiers behandelt. Neben einer schriftlichen Frage nahm die Kantonsregierung zu acht eidgenössischen Vernehmlassungsvorlagen Stellung. Zudem befaßte sie sich mit 18 Rekursen und traf acht Personalentscheide.
3,25 Millionen Franken für die Rhonekorrektion bei Raron
Ein wichtiger Beschluß betrifft die dritte Rhonekorrektion. Für die vorgezogene Maßnahme III im Dorf Raron hat der Staatsrat einen Verpflichtungskredit von 3,25 Millionen Franken bewilligt. Der Betrag dient der Finanzierung der Planungshonorare und der Vorarbeiten für den Abschnitt zwischen der Tromweri und dem Bietschbach auf dem Gemeindegebiet von Raron.
Mit den geplanten Arbeiten soll das Rhoneufer endgültig gestaltet und die Sicherheit möglichst rasch erhöht werden. Dazu wird die Abflußkapazität der Rhone vergrößert. Die Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, den Hochwasserschutz im Rhonetal zu verbessern.
Stellungnahmen zu acht eidgenössischen Vorlagen
Der Staatsrat nahm zu acht Vernehmlassungsvorlagen des Bundes Stellung. Die Themen reichen von der Bekämpfung der Schwarzarbeit über das Heilmittelrecht und die Lebensmittelkontrolle bis hin zur Steuerpolitik.
Weitere Stellungnahmen betreffen die Änderung der Waffenverordnung sowie die Überarbeitung der Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Fall einer schweren Gasmangellage. Auch die Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel stand auf der Liste.
Im Steuerbereich befaßte sich die Kantonsregierung mit geplanten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Ziel dieser Vorlage ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Eine weitere Vernehmlassung betrifft verschiedene Verordnungen zur Verrechnungssteuer, zu den Stempelabgaben und zur Entlastung von Dividenden sowie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA.
Mehrere kommunale Reglemente genehmigt
Im Bereich Sicherheit und Institutionen genehmigte der Staatsrat verschiedene kommunale Erlasse. Dazu gehört das Kurtaxenreglement der Gemeinde Goms, das von der Urversammlung am 24. Juni 2026 angenommen worden war. Ebenfalls genehmigt wurde das Kurtaxenreglement der Gemeinde Obergoms, das die Urversammlung am 23. Juni 2026 verabschiedet hatte.
Für die Gemeinde Bister genehmigte der Staatsrat das Trinkwasserreglement mit Anpassungen. Auch die Teilrevision des Abfallreglements der Gemeinde Bitsch wurde in angepaßter Form genehmigt.
In Sitten genehmigte die Kantonsregierung die Einführung eines neuen Artikels 15bis im kommunalen Organisationsreglement. Damit wird das kommunale Initiativrecht im Reglement verankert. Ebenfalls genehmigt wurde das von Sitten beschlossene Reglement über Friedhöfe, Bestattungen, Kremationen und Exhumierungen. Dieses wurde in der Fassung vom 19. Mai 2026 unter Berücksichtigung formaler und rechtlich begründeter Anpassungen genehmigt.
Weitere Beschlüsse betreffen die Änderung des Reglements der Burgergemeinde Mollens sowie die Nutzungsplanung der Gemeinde Sembrancher. In Mollens wurde die überarbeitete Fassung des Reglements mit den von den Behörden verlangten Anpassungen genehmigt. In Sembrancher genehmigte der Staatsrat die geänderten Pläne für den Gewerbe- und Industriesektor sowie den aktualisierten OAT-Bericht.
Weitere Geschäfte
Neben den genannten Beschlüssen behandelte der Staatsrat insgesamt 18 Rekurse und traf acht Personalentscheide. Damit umfaßte die Sitzung sowohl kantonale Infrastrukturprojekte als auch rechtliche und administrative Geschäfte der Gemeinden sowie Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene.
(pd, rm, ki)
(Bild: Walliser Staatsrat auf Korsika / Kt. VS)


