Trockenheit: Biobetriebe erhalten mehr Spielraum beim FutterzukaufKurze Ausnahmeregelung für das Jahr 2026
Die anhaltende Trockenheit führt auch in der biologischen Landwirtschaft zu Futterknappheit. Das Bundesamt für Landwirtschaft erlaubt den Biobetrieben deshalb für das laufende Jahr den Zukauf von bis zu 20 Prozent konventionellen Futtermitteln.
Der Sommer 2026 ist geprägt von einer flächendeckenden Trockenheit. Diese führt zu erheblichen Ertragsausfällen beim Raufutter wie Gras, Heu oder Silage. Diese Situation stellt zahlreiche Biobetriebe vor grosse Herausforderungen.
Für den Umgang mit einer solchen Situation sieht die Bio-Verordnung eine Ausnahmeregelung vor, von welcher das Bundesamt für Landwirtschaft nun mittels Weisung Gebrauch macht: Da die ganze Schweiz von den Ertragsausfällen betroffen ist, gilt für das laufende Jahr, daß ausnahmsweise bis zu 20 Prozent des Gesamtfutterbedarfs (Trockensubstanz) der Raufutterverzehrer auf Biobetrieben durch zugekauftes nichtbiologisches Raufutter gedeckt werden können.
Innerhalb dieser Höchstmenge ist auch die Beweidung nichtbiologischer Flächen möglich.
Diese Ausnahmeregelung tritt am 24. August 2026 in kraft und gilt für das Kalenderjahr 2026.
(pd, rm)

