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    Beliebtes "Fondue in der Gondel" verboten
    Wegen Übernahme EU-Recht kein FondueBeliebtes "Fondue in der Gondel" verboten
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    Februar 18, 2022 SW 0

    Wegen Übernahme EU-Recht kein Fondue

    Beliebtes "Fondue in der Gondel" verboten
    0

    BAV verbietet Fondue in Gondeln von Walliser Seilbahnen

    Nicht alles, was die EU beschließt, ist sinnvoll. Und folglich auch nicht alles, was die Schweiz übernimmt. Kein Fondue in der Gondel mehr im Wallis. Verboten wegen Übernahme von EU-Recht.

    Berlin ist flach wie eine Flunder. Und hat keine Berge, geschweige denn Seilbahnen. Aber auf Geheiß der EU ein Landesseilbahngesetz, das LSeilG.

    Und weil die EU-Kommission 800.000 Euro Buße (pro Tag!) angedroht hatte, wenn ihre Richtlinie nicht bald umgesetzt würde, haben inzwischen auch die berglosen Flachland-Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zwar keine Seilbahnen, aber eigene Landes-Seilbahngesetze.

    Für jedes Bundesland ein eigenes. Von Juristen teuer ausgearbeitet und von Steuergeldern bezahlt. Und von den Landesparlamenten gehorsamst dem Befehl der EU-Kommission folgend, beschlossen.

    Doch der Arm der EU ist lang und greift auch außerhalb des EU-Raums zu. In der Schweiz.
    Zahlreiche Schweizer Seilbahnen bieten bzw. boten das beliebte traditionelle „Fondue in der Gondel“ seit jeher an. Doch wegen EU-Recht ist damit nun Schluß, das ist kein Scherz.

    Der Arm der EU ist lang

    Denn auch ohne Rahmenabkommen mit automatischer Übernahme von EU-Recht übernimmt die Schweiz Etliches von der EU, ob umstrittene Glühbirnenverbote oder gute Sachen wie Normungen im Flugverkehr.

    Von 60.000 neuen Seiten Gesetzestexten, Erlassen und Durchführungsbestimmungen die in der Schweiz jedes Jahr neu hinzukommen sind 80% Übernahme von EU-Recht.

    Und so ist nun, auch wenn es in der Geschichte der Schweiz noch nie eine brennende Seilbahngondel gegeben hat, das touristisch attraktive und einnahmenträchtige Angebot „Fondue in der Gondel“ verboten worden.

    Beliebte Fondue in der Gondel verboten

    „Sämtliche Aktivitäten mit offenem Feuer an Bord aller Arten von geschlossenen Seilbahnfahrzeugen und alle Transporte von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten während der Beförderung von Fahrgästen sind verboten“, so das Bundesamt für Verkehr plötzlich in einem Schreiben an die Seilbahnbetreiber.

    Zudem wurden rigide Kontrollen angekündigt.

    Daß das Amt aus heiterem Himmel die traditionellen und beliebten Angebote „Fondue in der Gondel“ verbietet, kommt aufgrund einer Sicherheitsempfehlung zustande, welche die EU erlassen hat.

    Schon vor Jahren hatte die EU diese im Zusammenhang mit dem Brandschutz in Seilbahnen erlassen. Diese wurden dann zur Norm – und die Schweiz übernahm die Anpassungen ebenfalls. Aber setzte sie nicht um.

    Und erst jetzt – Jahre später – fällt es den Staatsangestellten vom Bundesamt für Verkehr auf, was mit der Übernahme der EU-Norm auch mit-übernommen wurde. Ein Verbot von Fondue in Gondeln, was aber niemand merkte und somit wohl kaum bewußt geschah. Die Beamten handelten natürlich sofort, allerdings:

    Anstatt daß das Bundesamt nun fordert, die Übernahme des EU-Rechts zu überprüfen oder zumindest teilweise anzupassen, gehen die Beamten der Bundesbehörde aus heiterem Himmel gegen die Seilbahnbetreiber vor.

    Remo Maßat

    (Beitragsbild: Fondue in der Gondel Zermatt, Ausriß von der Webseite Matterhornparadise)

     

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