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Rückgang von Geldautomaten-Angriffen
Angriffe auf Geldautomaten sinken deutlich – Maßnahmen wirkenRückgang von Geldautomaten-Angriffen

Angriffe auf Geldautomaten sinken deutlich – Maßnahmen wirken

Rückgang von Geldautomaten-Angriffen
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In der Schweiz ist ab 2019 die Anzahl der Angriffe auf Geldautomaten stark gestiegen. Diese werden in der Regel in kleinen Gruppen von zwei bis vier Personen durchgeführt. Die Täterschaft ist gut organisiert, im Ausland wohnhaft und in weitverzweigte, polykriminelle Netzwerke eingebettet. Um das Phänomen der Geldautomaten-Angriffe effizient zu bekämpfen, haben die Geldautomatenbetreiber zusammen mit den Behörden verschiedene Maßnahmen in der Prävention, der Kooperation und der Repression ergriffen. Das zeigt Wirkung: 2025 gab es rekordtiefe 24 Geldautomaten-Angriffe – halb so viele wie im Vorjahr und so wenige wie seit 2019 nicht mehr. Die Erfolgsquote der Täterschaft lag bei rund 30 %.

Da es sich bei der Täterschaft um international agierende Netzwerke handelt, ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie mit betroffenen Ländern wie zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Österreich und den Niederlanden essenziell. Nur so konnten in den Jahren 2023 bis Ende April 2026 rund drei Dutzend Personen im In- und Ausland festgenommen werden, die laut aktuellen Erkenntnissen mit Geldautomatensprengungen in der Schweiz in Verbindung stehen. Beim jüngsten Ermittlungserfolg haben die Niederlande neun mutmaßliche Geldautomatensprenger verhaftet.

Neben den Ermittlungserfolgen hat die Zusammenarbeit mit Bankinstituten und Geldautomatenbetreibern maßgeblich zum Rückgang der Geldautomatensprengungen geführt. Seit 2023 führt das Bundesamt für Polizei (fedpol) jährlich Runde Tische auf Fachebene durch. Diese Expertengruppe hat seither verschiedene Maßnahmen empfohlen, welche die Sicherheit rund um Geldautomaten erhöht haben. Zu den möglichen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem: Geldautomaten mit Einfärbesystem ausstatten, Schutzrolläden und Metallplatten einbauen, Nachtschließung der Selbstbedienungszonen, ältere Modelle durch neue Geldautomaten ersetzen und geringere Befüllung der Geldautomaten.

Aufgrund der positiven Entwicklung und der Weiterführung der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren erachtet der Bundesrat eine Regulierung der Schutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als nicht notwendig.

(pd, rm)

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