
Bergsturz Blatten: Spendenkommission hat bereits 25 Gesuche bewilligtVon über 100 Millionen bereits über 1 Million verteilt
Nach dem katastrophalen Bergsturz vom 28. Mai 2025 haben die meisten Bewohner von Blatten alles verloren.
Gleichzeitig gingen aber auch geschätzt inzwischen über 100 Millionen an Spenden ein.
Dies über völlig verschiedene Wege und von völlig unterschiedlichen Spendern, sowohl von Privaten, Organisationen oder auch Gemeinden. Überdies sprach auch der Kanton Wallis Gelder.
Um zumindest den finanziellen Verlust zu lindern, kann die Bevölkerung ergänzend zu den Versicherungsleistungen über die Gemeinde Gesuche um Unterstützungsbeiträge an die eingerichtete Spendenkommission einreichen.
Diese entscheidet nach festgelegten Kriterien. Die ersten Gesuche wurden beurteilt und Beträge ausbezahlt. Durch den Abbruch des Birchgletschers am Kleinen Nesthorn wurde das Dorf Blatten fast vollständig zerstört.
Enorme Solidarität, viele Spenden
Die Schweiz zeigte sich in dieser schwierigen Situation enorm solidarisch.
Es kamen Mittel von rund 68 Mio. Franken zusammen. Diese setzen sich aus Spenden an die Glückskette (23 Mio.), an die Hilfswerke Caritas Schweiz und Schweizerisches Rotes Kreuz (3.9 Mio.) sowie den 5 Mio. Franken vom Bund und den 10 Mio. Franken vom Kanton Wallis zusammen.
Die Gemeinde Blatten erhielt Direktspenden von rund 26 Mio. Franken, wovon der Großteil zweckgebunden für den Wiederaufbau des Dorfes ist.
Die Gemeinde verbucht die eingegangenen Spenden basierend auf den Empfehlungen des Kantons.
Die vom Kanton Wallis eingesetzte Spendenkommission hat bereits zweimal getagt. Bisher wurden 46 Gesuche von Betroffenen über die Gemeinde eingereicht.
Diese werden fortlaufend beurteilt.
25 Gesuche zu 1,4 Mio. Franken wurden bereits bewilligt.
Breit abgestützte Kommission
In der Spendenkommission sind der vom Kanton eingesetzte Präsident, die Glückskette, die Hilfswerke Schweizerisches Rotes Kreuz und Caritas Schweiz und ein Vertreter der Gemeinde vertreten. Versicherungsvertreter und ein Sekretär unterstützen die Kommission beratend.
Der Auftrag der Kommission besteht darin, die zur Verfügung stehenden Mittel geregelt, transparent und nach definierten Kriterien einzusetzen.
Anträge können von Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Selbstständigerwerbende und Kleinunternehmungen gestellt werden.
Bei der Beurteilung der Gesuche werden u.a. die Subsidiarität, die Einkommenssituation und der Versicherungsgrad berücksichtigt.
Entsprechende Nachweisdokumente müssen eingereicht werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Vermeidung von Härtefällen gelegt.
Die Beiträge werden beispielsweise für evakuationsbedingte Mehrkosten, für ungedeckte Schäden von Hausrat, für Schäden bei Vereinen oder für ungedeckte Betriebsausfälle von Kleinunternehmungen eingesetzt.
Soforthilfe bereits ausbezahlt Bereits kurze Zeit nach dem Bergsturz haben verschiedene Hilfswerke, Organisationen, Privatpersonen, Gemeinden und Kantone pauschale Soforthilfen im Umfang von 2.8 Mio. Franken für die betroffenen Personen zur Verfügung gestellt.
Diese wurden bereits von der Gemeinde ausbezahlt.
Pauschale Beträge vom Kanton
Der Kanton Wallis wird in den kommenden zwölf Monaten einen Teil seiner Hilfsleistungen ebenso in Form von pauschalen Beiträgen an die betroffene Bevölkerung ausrichten.
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(pd, rm)


