Inkrafttreten der revidierten Brandschutz-VerordnungNeue Regeln für risikobasierte Gebäudekontrollen nach Crans-Montana
Der Staatsrat hat die Revision der Verordnung betreffend Brandverhütungsmaßnahmen (BVMV) sowie eine neue kantonale Richtlinie für Gebäudeinspektionen genehmigt. Beide Erlasse treten am 1. September 2026 in Kraft. Sie führen einen risikobasierten Ansatz ein, der es ermöglicht, die Kontrollen gezielter durchzuführen und die Vorgehensweisen im gesamten Kantonsgebiet zu vereinheitlichen. Diese Entwicklung stellt einen ersten Schritt im Rahmen der im November 2025 eingeleiteten Revision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) dar.
Der Kanton Wallis überarbeitet derzeit das Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente. In Erwartung dieser Revision und um Prioritäten festzulegen sowie gleichzeitig pragmatisch und verhältnismäßig auf die von den Gemeinden und den kommunalen Sicherheitsbeauftragten geäusserten Bedürfnisse einzugehen, hat die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär (DZSM) eine gezielte Überarbeitung der Verordnung betreffend Brandverhütungsmassnahmen vorgenommen. Diese wurde vom Staatsrat genehmigt und tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Diese Revision folgt auf mehrere dringliche Postulate, die der Große Rat an seiner Session im März 2026 vor dem Hintergrund der Tragödie von Crans-Montana angenommen hatte. Im Zuge der Überarbeitung der Verordnung hat die DZSM zudem eine neue Richtlinie erarbeitet. Diese Arbeit erfolgte in Absprache mit den betroffenen Kreisen und Akteuren. Ziel ist es, die Kontrollen von risikobehafteten Gebäuden zu verstärken und dabei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Personensicherheit bleibt dabei das oberste Ziel.
Vier Kontrollstufen je nach Risiko
Die neue Richtlinie unterscheidet vier Gebäudekategorien mit einem an das Risiko angepaßten Kontrollintervall:
Hohes Risiko: Kontrolle einmal jährlich, insbesondere für Nachtbars, Schulen oder Alters- und Pflegeheime.
Mittleres Risiko: Kontrolle alle drei Jahre, insbesondere für Restaurants, Kirchen oder Kinos.
Geringes Risiko: Kontrolle alle fünf Jahre, insbesondere für Geschäfte, kleine bis mittelgrosse Gewerbebetriebe und Take-away-Betriebe.
Selbstkontrolle: Bei Gebäuden mit einer Höhe von weniger als 30 Metern, die ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden, werden die regelmässigen Kontrollen von den Eigentümern selbst durchgeführt.
Einheitliche Vorgehensweisen im gesamten Kanton
Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die einheitliche Durchführung der regelmässigen Kontrollen im gesamten Kantonsgebiet zu fördern. Anhand gemeinsamer Kriterien werden die Gebäudekategorien und Kontrollintervalle der Inspektionen festgelegt. Diese Harmonisierung soll die einheitliche Vorgehensweise der verschiedenen zuständigen Behörden stärken und den Eigentümern und Betreibern mehr Klarheit verschaffen.
Unabhängig von der Gebäudekategorie können zudem Stichprobenkontrollen durch die kommunalen Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden. Die Revision sieht außerdem vor, dass zusätzliche Kontrollen, die erforderlich werden, wenn die vorgeschriebenen Massnahmen zur Mängelbehebung nicht umgesetzt wurden, dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden können – und zwar ab dem dritten Mal für dasselbe Gebäude.
Eine umfassendere Reform mit dem GSFN
Die Revision der Verordnung und die Einführung der neuen Richtlinie stellen einen ersten Schritt im Rahmen der Revision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) dar. Die im November 2025, also noch vor der Tragödie von Crans-Montana, eingeleitete Revision des GSFN zielt darauf ab, das kantonale System zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu überarbeiten und die Organisation der gesamten Kette – von der Prävention über die Ausbildung bis hin zum Einsatz – zu klären.
Die Arbeiten laufen derzeit in der Arbeitsgruppe, der unter anderem Vertreter der Gemeinden, Feuerwehrkommandanten, Sicherheitsbeauftragte und Juristen angehören. Mit dem Inkrafttreten der revidierten Verordnung und der neuen Richtlinie am 1. September vollzieht das Wallis einen ersten Schritt bei der Weiterentwicklung seines Präventions- und Kontrollsystems.
(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)

