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Kantonsgericht muß entscheiden
Crans-Montana: Ausstandsbegehren gegen Staatsanwältinnen wegen ErmittlungsfehlernKantonsgericht muß entscheiden

Crans-Montana: Ausstandsbegehren gegen Staatsanwältinnen wegen Ermittlungsfehlern

Kantonsgericht muß entscheiden
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Schon direkt nach der Katastrophe von Crans-Montana geriet die Staatsanwaltschaft Wallis unter Führung von Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud schweizweit und weltweit in die Kritik wegen Ermittlungsversäumnissen und Fehlern. Schließlich wurde nun ein Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältinnen eingereicht.  

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat nun das Ausstandsbegehren dem Kantonsgericht überwiesen, wie sie mitteilt:

Am 6. Februar 2026 reichte ein Rechtsanwalt, der eine Privatklägerschaft vertritt, ein Ausstandsbegehren ein.

Dieses richtet sich gegen die Pikett-Staatsanwältin, welche die ersten Untersuchungsmaßnahmen angeordnet hat, gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin und gegen die beiden Staatsanwältinnen, die mit der Verfahrensleitung betrauten sind sowie gegen die Unterzeichnende.

Das Gesuch übernimmt im wesentlichen Vorwürfe, die von gewissen Privatklägerschaften öffentlich erhoben wurden.

Ausstandsbegehren an Kantonsgericht Wallis weitergeleitet

Das Ausstandsbegehren wurde heute zusammen mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sowie dem vollständigen Verfahrensdossier dem Kantonsgericht zur Behandlung in dessen Zuständigkeit übermittelt.

(pd, rm)

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