
Crans-Montana: Antrag von Anwalt Garen Ucari abgelehnt"Kein Anlaß für einen außerordentlichen Staatsanwalt"
Der Antrag vom 9. Februar 2026 von Rechtsanwalt Garen Ucari, mit dem die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Untersuchung der Angelegenheit von Crans-Montana beantragt wurde, ist vom Büro der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Dies teilt die Staatsanwaltschaft Wallis in einer heutigen Presseaussendung vom 16. April mit.
Am 9. Februar 2026 stellte Rechtsanwalt Garen Ucari, der im Namen der Familie eines Opfers der Tragödie von Crans-Montana handelt, den Antrag, einen oder mehrere außerordentliche Staatsanwälte außerhalb des Kantons Wallis mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen.
Das Büro der Staatsanwaltschaft, bestehend aus den Leitern der regionalen Ämter, wies diesen Antrag mit Entscheid vom 15. April 2026 ab.
Die Staatsanwaltschaft Wallis schreibt weiter:
Die Tragödie von Crans-Montana ist ein außergewöhnliches Ereignis mit internationaler Dimension und sehr großer medialer Aufmerksamkeit, bei dem die strafrechtliche Verantwortung von gewählten Amtsträgern sowie von Mitarbeitenden der kantonalen oder kommunalen Verwaltung in Frage kommen kann. Das Pflichtenheft der Zentralen Staatsanwaltschaft sieht vor, daß solche Fälle ihr zugewiesen werden. Zudem wurde diese Behörde mit zusätzlichen personellen Ressourcen verstärkt.
Das Büro kam daher zum Schluß, daß die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die notwendigen Mittel bereitgestellt hat, um eine effiziente Durchführung des Verfahrens unter Wahrung der Grundsätze der Unabhängigkeit, Objektivität und Beschleunigung zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen gelangte das Büro der Staatsanwaltschaft zur Auffassung, daß kein Anlaß besteht, einen außerordentlichen Staatsanwalt zu ernennen.
(pd, rm)
(Beitragsbild: In Crans-Montana sind die Flaggen auf Halbmast / Remo Maßat)


