Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ordnet weiteren Abschuß an
Wolf in der Region Visperterminen soll geschossen werden
Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ordnet weiteren Abschuß anWolf in der Region Visperterminen soll geschossen werden

Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ordnet weiteren Abschuß an

Wolf in der Region Visperterminen soll geschossen werden
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Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Visperterminen angeordnet. Das Grossraubtier hat sieben Nutztiere auf geschützten landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) gerissen. Damit sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt. Diese erlaubt den Einzelabschuss eines Wolfs ab sechs getöteten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten.

Der Abschuss eines Wolfs wurde somit in der Region Visperterminen angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, traf diesen Entscheid nach Einholung einer Lageanalyse bei den zuständigen kantonalen Dienststellen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), zuständig für die Regulierung geschützter Arten, sowie die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), zuständig für den Herdenschutz, haben sieben gerissene Nutztiere auf geschützten landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) festgestellt. Gemäss DJFW ist die Anwesenheit eines Wolfspaares nachgewiesen. Eine Reproduktion konnte im Jahr 2025 jedoch nicht bestätigt werden, weshalb im Nanztal in den Jahren 2025–2026 keine proaktive Regulierung erfolgt ist.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind somit gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) erfüllt. Die Bestimmungen erlauben den kantonalen Behörden, einen Abschuss anzuordnen, sobald innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen wurden.

Der Abschussentscheid wurde am Montag, 27. April, im Amtsblatt des Kantons Wallis publiziert. Die Bewilligung ist während 60 Tagen gültig, sofern sich weiterhin Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

Die Todesursachen bei Wölfen sowie der Stand der Regulierungsabschüsse können auf der Website der DJFW eingesehen werden.

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(pd, rm)
(Foto: Archivbild eines geschossenen Wolfs im Pfynwald, Kt. VS)

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