Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Emmanuel Revaz zur Dezembersession: Wiederaufbau von Blatten
Zum Dekret zur Bewältigung der Folgen der Naturereignisse im Lötschental
Emmanuel Revaz zur Dezembersession: Wiederaufbau von BlattenZum Dekret zur Bewältigung der Folgen der Naturereignisse im Lötschental

Emmanuel Revaz zur Dezembersession: Wiederaufbau von Blatten

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Warum waren die Grünen am Montag die einzige Fraktion, die das Blatten-Dekret an den Staatsrat zurückweisen wollte? Ein Auszug aus der Rede des Fraktionschefs Emmanuel Revaz.

„Wir möchten den Bewohnerinnen und Bewohnern von Blatten, die alles verloren haben, möglichst schnell eine Perspektive geben. Deshalb haben wir in der Junisession den Staatsrat zusammen mit allen Fraktionen mit einer Motion aufgefordert, dem Grossen Rat ein Dekret zu unterbreiten, das einen klaren und angemessenen gesetzlichen Rahmen für den Wiederaufbau definiert.

Die Fraktion der Grünen hat den vorliegenden Entwurf aufmerksam studiert und stellt wichtige Mängel fest:

Einhaltung der Grundrechte: Die Grünen wollen einen Wiederaufbau, der die Grundrechte respektiert. Das Dekret weicht jedoch von mehreren wesentlichen Rechtsgrundsätzen ab (öffentliches Beschaffungswesen, Kompetenzverteilung, Rechtsmittel, Konsultation der Dienste, vorzeitige Ausführung) und ähnelt stark einer detaillierten Version der polizeilichen Generalklausel, die während fünf Jahren auf das ganze Tal angewendet werden soll, ohne finanzielle Begrenzung.

Einbezug der Bevölkerung von Blatten und Anpassung an die Risiken: Obwohl eine Gefahrenkarte rasch erstellt wurde, bleibt die Situation instabil und einige Bauzonen werden neue Schutzmassnahmen erfordern. Wir hätten uns eine stabile Grundlage für Überlegungen zu Naturgefahren und eine echte Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung gewünscht, um den Wiederaufbau richtig planen zu können.

Grenzen des Finanzrahmens: Es liegt in der Kompetenz des Grossen Rats, einen Finanzrahmen für die im Dekret vorgesehenen Massnahmen festzulegen. Wir werden einen Änderungsantrag einbringen, um die Grenzen des Finanzrahmens festzulegen, der sämtliche in der Roadmap vorgesehenen Massnahmen berücksichtigt.

„Die Pflicht der politischen Mandatsträger besteht auch darin, verhältnismässige und auch reproduzierbare Vorschläge für ähnliche Situationen in der Zukunft zu machen. Die Fraktion der Grünen ist nicht gegen ein Blatten-Dekret. Sie stellt aber das Dekret in seiner derzeitigen Form in Frage, da es sich um eine Art verkappte polizeiliche Generalklausel handelt, ohne Begrenzung der finanziellen Mittel und für eine Dauer von fünf Jahren. Unserer Meinung nach stellt dies keine verhältnismässige, faire und reproduzierbare Lösung dar.“

Unsere Opposition bedeutet nicht, dass wir uns weigern zu handeln, sondern entspricht dem Wunsch, dies auf durchdachte, verhältnismässige und gerechte Weise zu tun, damit der Wiederaufbau wirklich der Bevölkerung zugute kommt und die Grundrechte respektiert werden. In diesem Sinne werden wir während der laufenden Session mehrere Änderungsanträge zum Dekret machen.“

(pd, rm)

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