Hausdurchsuchung bei Raiffeisen-Tochter AvaluaWarum die späte Razzia, wenn Avalua und Walliser Bergbahnen laut eigenen Angaben "stets kooperierten"?
Am 25. Juni 2026 fand in den Räumlichkeiten der Avalua AG in Naters eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung statt, wie der Walliser Bote beziehungsweise das Portal Pomona berichteten.
In einer Stellungnahme der Avalua AG schreibt diese, daß sich das laufende Strafverfahren nicht gegen die Avalua AG und auch nicht gegen deren Mitarbeiter richtet, wie die Firma behauptet.
Gegenstand des Verfahrens bilde vielmehr eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Freikartenreglement der Walliser Bergbahnen. In diesem Zusammenhang wurden Unterlagen beschlagnahmt. Die Durchsuchung erfolgte deshalb in den Räumlichkeiten der Avalua AG, weil diese für die Walliser Bergbahnen im Mandatsverhältnis administrative Aufgaben wahrnimmt bzw. das Generalsekretariat betreut.
Warum eine Hausdurchsuchung bei Avalua?
Die Avalua AG, sowie auch die Walliser Bergbahnen, hätten in diesem Zusammenhang mit den zuständigen Behörden stets kooperiert, so weiter.
Umso erstaunlicher, warum dann die Razzia, warum eine Hausdurchung. Seit Crans-Montana weiß schließlich die ganze Welt, daß die Walliser Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahmung von Unterlagen, der Sicherstellung von Videoüberwachungsaufnahmen oder gar mit Hausdurchsuchungen nicht schnell bei der Hand ist.
Die Avalua AG lege Wert auf die Feststellung, daß weder sie noch ihre Mitarbeitenden Beschuldigte des Verfahrens sind, so die Firma. Soweit durch die Berichterstattung (Anm. d. Red.: im Walliser Bote / Pomona) ein gegenteiliger Eindruck entstanden sein sollte, weise die Avalua AG diesen ausdrücklich zurück.
Schweigen
Die Avalua AG wird sich zum Inhalt des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern, so Geschäftsführer Florian Ruffiner.
Auch die Walliser Bergbahnen melden sich hinsichtlich der Hausdurchsuchung zu Wort.
Der Vorstand der Walliser Bergbahnen wurde durch die Avalua AG darüber informiert, daß am 25. Juni 2026 in deren Räumlichkeiten eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Freikartenreglement der Walliser Bergbahnen stattgefunden hat, so diese. Der Vorstand war bereits im Vorfeld darüber informiert worden, daß die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt ermittelt, und hätte sämtliche relevanten Unterlagen in voller Kooperationsabsicht den Behörden zur Verfügung gestellt, so die Bahnen weiter. Auch hier hat man gemäß eigener Darstellung mit Nichts etwas zu tun: “Weder der Vorstand noch Mitarbeitende der Walliser Bergbahnen sind Verfahrenspartei. Transparenz und Kooperation mit den Behörden sind für die Walliser Bergbahnen selbstverständlich. Das konkrete Vorgehen in Form der Hausdurchsuchung hat den Vorstand dennoch überrascht. Zu weiteren Inhalten des laufenden Verfahrens werden sich die Walliser Bergbahnen nicht äußern.”
Das klingt toll, nur hatten sich die Walliser Bergbahnen in der Vergangenheit nicht den Ruf von Transparenz erworben, was ja gerade auch der Grund für die – späte – Hausdurchsuchung offenbar ist, die nun die Staatsanwaltschaft Wallis doch noch angeordnet hat. Dies wegen der “selbstverständlichen Kooperation”?
Transparenz selbstverständlich?
Die Affäre um gratis oder stark rabattierte Ski-Abos für Politiker im Kanton Wallis durch Walliser Bergbahnen löste ab Ende 2022 eine Welle der Empörung aus. Sie führte zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und einer Anpassung der kantonalen Verhaltensregeln. Im März 2023 leitete die Walliser Staatsanwaltschaft offiziell Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung gegen Unbekannt ein.
Wallisereien, Korruption
Die Walliser Bergbahnen offerierten Kommunal- und Kantonspolitikern (darunter Regierungsräte und Bundesparlamentarier) Saisonkarten kostenlos oder zu Spottpreisen (z.B. 100 statt 1575 Franken).
Wegen der massiven öffentlichen Kritik hat der Kanton Wallis seine Richtlinien für Geschenke verschärft. Zudem haben auch die Mitglieder des Bundesrates beschlossen, auf solche Geschenke wie Seilbahnabonnemente zu verzichten.
Ein Strafrechtsprofessor bezeichnete dies schon damals als “höchstwahrscheinlich kriminell“.
(Archivbild: Kapo Wallis)
