Hitzewelle im WallisKanton verstärkt Schutz von Arbeitnehmern vor Sonneneinstrahlung
Angesichts der zunehmenden Hitzewellen verstärkt die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden, die körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien ausüben. Ein dichteres Überwachungsnetz erlaubt es künftig, Risikosituationen frühzeitiger und präziser zu erkennen.
Sobald die kritischen Schwellenwerte erreicht sind, empfiehlt der Kanton nachdrücklich, schwere Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung in den betroffenen Gebieten zwischen 14:00 und 17:00 Uhr zu unterbrechen. Erfordert es der Schutz der Gesundheit der ArbeitnehmER, kann der Kanton ein formelles Verbot erlassen.
Hitzewellen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Menschen dar. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmende, die im Freien tätig sind, vor allem im Baugewerbe, in der Landwirtschaft sowie der Landschafts- und Gartenpflege. Längere Hitzeexposition kann zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, wie beispielsweise Dehydrierung, Hitzschlag oder Bewusstlosigkeit, die ohne schnelle medizinische Versorgung fatale Folgen haben können.
Mess- und Vorhersagesystem
Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erweitert die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) ihr Überwachungssystem durch die Installation von 32 zusätzlichen meteorologischen Sonden auf dem Kantonsgebiet. Dieses neue Netzwerk wird in den nächsten Wochen schrittweise ausgebaut. So lassen sich die verschiedenen Regionen und Höhenlagen des Kantons viel genauer erfassen – und die tatsächliche Sonnenexposition präziser einschätzen.
Dieses Instrument ist jederzeit online zugänglich und zeigt die aktuelle Situation in Echtzeit sowie Prognosen. Anhand der Messstation, die den betroffenen Baustellen am nächsten liegt, erhalten Unternehmen künftig eine Vorwarnung von einigen Tagen und können so ihre Arbeitsorganisation frühzeitig planen. . Sie können insbesondere früher mit den Arbeiten beginnen oder sich für Regionen oder Gebiete entscheiden, die nicht von der Warnung betroffen sind. Die Daten der Sonden dienen als Referenz für die Festlegung der Bereiche, für die Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Kritischer Schwellenwert
Der verwendete Indikator ist der WBGT-Hitzestressindex, welcher das mit der Hitze verbundene Risiko für den menschlichen Körper bewertet. Dieser Indikator berücksichtigt die Lufttemperatur, die relative Luftfeuchtigkeit, die Strahlung und den Wind – und bildet damit die tatsächlich gefühlten klimatischen Bedingungen genauer ab. Wenn die Vorhersagen darauf hindeuten, dass die kritischen Schwellenwerte für thermische Belastung in einem bestimmten Gebiet überschritten werden (29,4 °C WBGT), wird von körperlich anstrengenden Arbeiten im Freien ohne Möglichkeit, sich im Schatten aufzuhalten, zwischen 14:00 und 17:00 Uhr dringend abgeraten.
Es können Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Werden die Empfehlungen nicht befolgt und die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährdet, können Strafverfahren eingeleitet werden. Werden die Empfehlungen nicht ausreichend befolgt, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, kann der Kanton Wallis in den betroffenen Gebieten ein formelles Verbot körperlich intensiver Arbeiten im Freien ohne Beschattungsmöglichkeit zwischen 14.00 und 17.00 Uhr verhängen. Unverzichtbare Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit, in Notfällen oder zum Schutz vor Naturereignissen bleiben davon ausgenommen.
Allgemeine Schutzmassnahmen
Ausserhalb dieses Zeitraums sind die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, alle im Arbeitsgesetz vorgesehenen Präventionsmassnahmen zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz umzusetzen, insbesondere die Anpassung der Arbeitszeiten, die Einplanung regelmässiger Pausen, die Bereitstellung von Trinkwasser, schattigen Bereichen und Mitteln zur Minderung der durch Hitze verursachten Belastungen.
Die DAA begrüsst das Engagement zahlreicher Unternehmen, die diese bewährten Praktiken bei Hitzewellen bereits freiwillig anwenden. Ihr Verantwortungsbewusstsein trägt unmittelbar dazu bei, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Organisation der Tätigkeiten zu ermöglichen.
Die DAA fordert zudem Bauherren, Gemeinden sowie alle öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen auf, diese Präventionsmassnahmen zu unterstützen, indem sie bei der Handhabung der Ausführungsfristen für die Bauarbeiten Flexibilität zeigen. Es ermutigt sie insbesondere dazu, auf Verzugsstrafen zu verzichten, wenn diese unmittelbar auf Unterbrechungen zurückzuführen sind, die zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden während Hitzewellen auferlegt wurden. Die Gemeinden werden zudem gebeten, einen früheren Arbeitsbeginn ab 05:30 Uhr zu genehmigen.
Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden ist eine gemeinsame Verantwortung aller, wozu auch das Verständnis der Bevölkerung für Bauarbeiten gehört, die möglicherweise früher am Morgen beginnen. Dank einer verstärkten Vorausplanung und des Engagements aller betroffenen Akteure beabsichtigt der Kanton, die mit grosser Hitze verbundenen Risiken zu verringern und gleichzeitig Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Gesundheit und die Sicherheit respektieren.
Link zu den Messstationen & Vorhersagen: https://www.vs.ch/de/web/spt/heatector
(pd, rm)
