Zum 1. August: Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk"Jeder Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz wird angezeigt"
Im Vorfeld des schweizerischen Nationalfeiertags am 1. August wird jedes Jahr viel Feuerwerk in die Schweiz gebracht. Dabei gibt es strenge Einfuhrregeln, die jeder beachten muß. Nicht alle Feuerwerkskörper sind erlaubt, und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz werden gemeldet. Erforderliche Bewilligung Wer Feuerwerkskörper ins Land bringen will, braucht grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei. Das […]