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Abschaffung Eigenmietwert und Einführung einer neuen kantonalen Steuer
NOB liefert Argumente für die Einführung einer ObjektsteuerAbschaffung Eigenmietwert und Einführung einer neuen kantonalen Steuer

NOB liefert Argumente für die Einführung einer Objektsteuer

Abschaffung Eigenmietwert und Einführung einer neuen kantonalen Steuer
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Im September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk einer neuen kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften zugestimmt. Damit wurde gleichzeitig die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztes Wohneigentum beschlossen. Kantone und Gemeinden erhalten dadurch die Freiheit, eine «Objektsteuer» zu erheben. Da die Zeit für die Einführung einer solchen Steuer drängt, hat das Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden (NOB) ein Argumentarium zusammengestellt. Es soll die Gemeinden bei der Beantwortung wichtiger Fragen unterstützen.

In den vergangenen Monaten hat sich das Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden (NOB) intensiv mit dem Thema Objektsteuer auseinandergesetzt, unter anderem bei einer Podiumsdiskussion mit Staatsrätin Franziska Biner und weiteren Vertretern der Parteien im Februar in Bellwald.

«Den Gemeinden drohen durch den Wegfall des Eigenmietwerts hohe Ausfälle. Mit der Objektsteuer ergibt sich eine Lösung, um diese abzufedern», erklärt Sebastian Arnold, Vorsitzender des Netzwerks und Gemeindepräsident von Simplon Dorf.

In Form eines Argumentariums bietet NOB den Oberwalliser Berggemeinden deshalb eine nützliche Grundlage.

Darum geht’s: Die Objektsteuer soll Kantonen und Gemeinden mit einem hohen Zweitliegenschaftsbestand Spielraum verschaffen, allfällige Mindereinnahmen aus Zweitliegenschaften kompensieren zu können. Der Kanton Wallis, in dem rund 100’000 Zweitwohnungen bestehen, sieht sich künftigen Einnahmeausfällen von rund Fr. 70 Mio. gegenüber, je hälftig verteilt auf Kanton und Gemeinden.

Damit zwischen dem Wegfall der Liegenschaftssteuer und der Einführung einer Objektsteuer allerdings keine Lücke entsteht, muss diese neue Steuer bis spätestens 1. Januar 2029 rechtlich verankert sein.

Fairness unter allen Liegenschaftsbesitzern

Ein zentrales Anliegen ist die Fairness unter allen Liegenschaftsbesitzern. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, soll sich auch an deren Finanzierung beteiligen.

Bereits heute decken die Steuereinnahmen der Zweitwohnungsbesitzer diese spezifischen Kosten nicht mehr ab. Berggemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil sind davon besonders betroffen, weil die steuerzahlende Wohnsitzbevölkerung oft eine Minderheit darstellt, aber dennoch für eine Mehrheit an Infrastruktur aufkommen muss.

Ohne Objektsteuer müssten Einnahmeausfälle anderweitig kompensiert werden – wohl erneut zulasten der ortsansässigen Bevölkerung.

Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung entfällt diese für Zweitwohnungsbesitzende sowohl am Erst- als auch am Zweitwohnsitz. Die Erhebung einer Objektsteuer auf den Zweitwohnsitz ist also aus Sicht des NOB vertretbar und würde in den Zweitwohnsitzgemeinden eine ausgewogene Finanzierung von Gemeindeinfrastrukturen und -dienstleistungen ermöglichen.

Von der Objektsteuer ausgenommen werden sollen allerdings Personen, die ihren Erstwohnsitz und eine Zweitwohnung in derselben Gemeinde haben.

Objektsteuer schafft warme Betten

Ein weiteres Argument, das für die Einführung der Objektsteuer spricht: Sie schafft Anreize zur vermehrten Vermietung von Zweitwohnungen, weil die Steuer ab einem gewissen Anteil der Fremdnutzung entfällt. Dies führt zu höheren Auslastungen und senkt die Zahl kalter Betten.

Da die Objektsteuer bei Eigennutzung in der Regel höher ausfällt als die Einkommenssteuer auf einem marktüblichen Mietzins, entsteht ein direkter finanzieller Anreiz zur Vermietung.

«Die Objektsteuer setzt den richtigen Anreiz, damit mehr Zweitwohnungen wieder genutzt werden und Leben in unsere Feriendestinationen zurückkehrt», erklärt Christian Ineichen, NOB-Geschäftsführer und Projektleiter beim Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis (RWO).

Das gesamte NOB-Argumentarium zur Objektsteuer ist hier abrufbar.

Das ist das NOB

Die Rahmenbedingungen in den Berggebieten haben sich verschlechtert. Themen wie Abwanderung, struktureller Nachholbedarf im Tourismus oder Abbau beim Service Public stellen die Oberwalliser Gemeinden vor grosse Herausforderungen.

Mit dem Netzwerk der Oberwalliser Berggemeinden (NOB) wollen 42 Gemeinden deshalb ihre spezifischen Interessen besser vertreten und den Austausch untereinander fördern. Das Netzwerk ist als loser Verbund organisiert.

Oberstes Organ bildet die Konferenz der Mitgliedsgemeinden, während ein 7-köpfiger Ausschuß für die Strategie und die Themenbearbeitung verantwortlich ist.

Das Netzwerk der Oberwalliser Berggemeinden hat an der Konferenz 2023 den Simpiler Gemeindepräsidenten Sebastian Arnold zum Vorsitzenden gewählt. Auf administrativer Ebene wird das Netzwerk vom Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis (RWO) unterstützt.

(pd, rm)
(Bild: Zweitwohnungen auf der Bettmeralp / zVg)

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