Mitte Oberwallis mit Motion zur IPV im Wallis"Hin zu einem digitalen Antragssystem"
Thema Sozialstaat und Krankenkassenprämien: Die Mitte Oberwallis hat in der März-Session eine Motion eingericht. In dieser geht es um die IPV, die Individuelle Prämienverbilligung im Wallis.
Die IPV im Wallis hatte notabene schweizweit für Schlagzeilen gesorgt, weil Personen wie etwa ein pensioniertes Ärzte-Ehepaar aus Leuk-Stadt gezwungenermaßen diese Leistung gegen ihren Willen erhielten. Und dies obwohl doch diese Sozialleistung, die durch Steuergelder bezahlt wird, eigentlich für sozial bedürftige Personen gedacht ist und nicht für Menschen, welche diese soziale Hilfe gar nicht benötigen.
Die Motion der Mitte Oberwallis lautet “IPV: Hin zu einem digitalen Antragssystem“.
Doch es geht nicht bloß um Digitalisierung, sondern auch um soziale Gerechtigkeit. Namentlich darum, daß nicht Leute automatisch IPV erhalten, auch, wenn sie es gar nicht benötigen und nicht einmal wollen, obwohl sie es geschenkt bekommen. Die Motion im Wortlaut (kursiv):
Im Budget 2026 veranschlagt der Kanton Wallis 284 Millionen Franken für Prämienverbilligungen. Mit dem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative auf nationaler Ebene wird die globale Summe der gewährten Prämienverbilligungen in den kommenden Jahren sogar noch ansteigen müssen. Die Festlegung der Begünstigten, der Höhe der Verbilligung, des Verfahrens sowie der Auszahlungsmodalitäten bleibt jedoch auch künftig Aufgabe der Kantone.
Ein entscheidender Verfahrensschritt ist die Anmeldung der potentiell IPV-Berechtigten bei der Ausgleichskasse. Dabei verfolgen die Kantone zwei unterschiedliche Ansätze. Bei automatischen Modellen berechnet der Staat, wer anspruchsberechtigt ist, und informiert die Bürger mittels Entscheid. Bei Antragsmodellen hingegen müssen die Bürger eine Prämienverbilligung beantragen. In den meisten Sozialbereichen ist dies üblich – sei es durch finanzielle Nachweise, medizinische Gutachten oder Bildungspläne. Man folgt damit dem Grundsatz, daß wer Gelder von der Allgemeinheit haben möchte, dies entsprechend zu beantragen und zu begründen hat.
Gemäß der «synoptischen Übersicht 2026 zur Prämienverbilligung» der GDK kennen neben dem Wallis derzeit nur fünf weitere Kantone ein automatisches System. Dieses weist insbesondere den Nachteil auf, daß auf veraltete Steuerdaten (Jahr x – 2) zurückgegriffen werden muß, die nicht zwingend der aktuellen wirtschaftlichen Situation entsprechen. So können beispielsweise auch Personen Anspruch auf Prämienverbilligungen erhalten, deren Einkommen oder Vermögen in der Zwischenzeit deutlich gestiegen ist (explizit festgehalten in Art. 10 Abs. 7 VüIPV). Darüber hinaus muß, wer auf seinen Anspruch verzichten möchte, die Subvention aktiv ausschlagen. Dadurch wird der Kreis der Begünstigten unnötig erweitert. Der Grundsatz, daß staatliche Unterstützung beantragt werden muß, würde die Zahl solcher Fälle verringern.
Bei einem derart bedeutenden Budgetposten lohnt es sich, die bestehenden Verfahren regelmäßig zu überprüfen. Mit dem heute verfügbaren digitalen Bürgerkonto ist es nun möglich, zu einem Antragssystem zu wechseln, ohne daß für Bürger oder für die Verwaltung ein administrativer Mehraufwand gegenüber der heutigen Situation entsteht.
Schlußfolgerung
Wir fordern einen Systemwechsel bei der Gewährung individueller Prämienverbilligungen hin zu einem Antragssystem gemäß dem Beispiel der Mehrheit der Schweizer Kantone. Dabei sollen die Möglichkeiten einer grundsätzlich digitalen Abwicklung genutzt werden, um keinen zusätzlichen administrativen Aufwand zu verursachen. Diese Motion zielt darauf ab, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen beziehungsweise zu schaffen.
Was ist eine Motion?
Im “Gesetz über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten (GORBG)” steht dazu, was eine Motion ist: “Art. 110 Begriff: Die Motion ist ein Antrag, durch den der Staatsrat verpflichtet wird, einen Entwurf zu einem Verfassungsartikel, gesetzgeberischen Erlaß oder Beschluß der in die Zuständigkeit des Grossen Rates fällt, zu unterbreiten. *
Weiterführendes
https://parlement.vs.ch/app/de/search/document/273158
(Sicherung: https://archive.ph/wip/wHHsi)
