
Moderne Regeln für den berufsmäßigen PersonentransportKeine medizinische Prüfung mehr für Taxifahrer
Die Konkurrenz von Uber gab auch im Wallis schon zu reden, wo die Taxi-Firma in den lukrativen Touristenorten Saas-Fee und Zermatt tätig ist und dies nicht bloß als Taxi-Firma sondern auch als Lieferdienst auf der Skipiste.
Änderungen beim Taxigewerbe. Der berufsmäßige Personentransport mit Personenwagen (nicht Bussen) soll vereinfacht werden. Die Arbeits- und Ruhezeiten sollen neu mit einer Äpp erfaßt werden können.
Zudem sollen die für Berufsfahrer benötigte Bewilligung sowie die erhöhten medizinischen Anforderungen künftig entfallen.
An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dafür die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 3. April 2026. Eine maßgebliche Rolle spielte hierbei der Walliser Nationalrat Philippe Nantermod.
Wer berufsmäßig Personen mit Personenwagen transportieren will (z.B. Taxi), braucht eine Bewilligung für den berufsmäßigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und muß erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen zudem mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Dieser wird zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verwendet.
Der Bundesrat will diese Regelungen vereinfachen und modernisieren. Damit erfüllt er auch mehrere vom Parlament überwiesene Motionen (16.3066 Nantermod «Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb»; aus dem Jahr 2016, 16.3068 Derder «Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote»aus dem Jahr 2016 und 17.3924 Nantermod «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Straßen, gleicher Ausweis» aus dem Jahr 2017).
Änderungen bei Bewilligung und Fahrtschreiber
Konkret schlägt der Bundesrat folgende Anpassungen vor:
Berufsfahrer benötigen keine BPT-Bewilligung mehr, wenn sie Personen transportieren (Wegfall der zusätzlichen theoretischen und praktischen Führerprüfung).
Es gelten jene medizinischen Voraussetzungen wie für die Führerausweiskategorie B (Wegfall der zusätzlichen medizinischen Anforderungen).
Die Arbeits- und Ruhezeiten können auch mittels App erfaßt werden. Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen so keinen Fahrtschreiber mehr.
Hürden für Personentransporte senken
Mit den Anpassungen will der Bundesrat den berufsmäßigen Personentransport den heutigen Gegebenheiten anpassen, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und auf Pflichten verzichten, die sich als nicht mehr notwendig erweisen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrerinnen und -fahrer fest.
Die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 3. April 2026.

