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Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz
Neue Sicherheitspolitik des BundesratesVernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz

Neue Sicherheitspolitik des Bundesrates

Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz
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Während die USA sich aus dem Ukraine-Stellvertreterkrieg zurückziehen und er zunehmend ein Stellvertreterkrieg zwischen großen Teilen der EU (Länder wie Kroatien, Slowakei, Ungarn oder Tschecien ausgenommen) wird, reden zahlreiche europäische Staatschefs davon, kriegstüchtig zu werden. In einer aktuellen Mitteilung spricht auch der Schweizer Bundesrat ähnlich, immerhin nicht von kriegstüchtig werden, sondern davon, die „Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen“. 

Aufgrund der verschlechterten Bedrohungslage richte der Bundesrat die Sicherheitspolitik der Schweiz für die kommenden Jahre neu aus, teilt er mit.

Dazu erarbeitete er eine neue sicherheitspolitische Strategie.

Sie beziehe alle Mittel von Bund und Kantonen mit ein.

Die Widerstandfähigkeit stärken, den Schutz und die Abwehr verbessern, die Verteidigungsfähigkeit erhöhen – dies sind die Stoßrichtungen, mit welchen der Bundesrat der verschärften Lage begegnen will.

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz eröffnet und die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen.

Als Grundlage für die Schweizer Sicherheitspolitik wurde bisher in der Regel alle 4 bis 10 Jahre ein sicherheitspolitischer Bericht erstellt. Der letzte datiert von 2021 und wurde im September 2022 mit einem Zusatzbericht über die Folgen des Angriffs Rußlands auf die Ukraine ergänzt. Da sich die Bedrohungslage für die Schweiz in den vergangenen Jahren weiter verschärfte, beschloß der Bundesrat im Juni 2024, zusammen mit allen betroffenen Akteuren eine Sicherheitspolitische Strategie zu erarbeiten. Heute hat er die Vernehmlassung eröffnet.

Die Sicherheitspolitische Strategie soll den Behörden als Rahmen für die Umsetzung der Sicherheitspolitik dienen. Sie stellt eine Dachstrategie dar, die alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche anspricht. Daraus abgeleitet werden Teilstrategien wie die rüstungspolitische Strategie. Die Sicherheitspolitische Strategie richtet sich an Bund, Kantone und Gemeinden sowie an Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, damit auch diese ihren Beitrag zur Umsetzung leisten können. Zusätzlich dient sie als Orientierung für die Partner im Ausland.

Umfassende Sicherheit

In der Sicherheitspolitischen Strategie zeigt der Bundesrat auf, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz drastisch verschlechtert hat und Bedrohungen vielfältiger geworden sind. Er nennt in diesem Kontext relevante Merkmale und Verwundbarkeiten der Schweiz. Um der vielfältigen Bedrohungslage zu begegnen und die Schweiz zu schützen, verfolgt der Bundesrat mit der Sicherheitspolitischen Strategie den Ansatz der umfassenden Sicherheit. Diese ganzheitliche Ausrichtung der Sicherheitspolitik umfaßt zivile und militärische Mittel sowie Akteure von Bund und Kantonen und bezieht alle für die Sicherheitspolitik relevanten Aspekte der Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik mit ein.

3 Stoßrichtungen, 10 Ziele, über 40 Maßnahmen

Konkret legt der Bundesrat in der Sicherheitspolitischen Strategie 3 Stoßrichtungen vor, die mit insgesamt 10 Zielen verfolgt werden. Dazu definiert die Strategie über 40 Maßnahmen.

1) Resilienz stärken: Erstens müssen Verwundbarkeiten und kritische Abhängigkeiten soweit möglich reduziert werden, damit die Schweiz weniger Angriffsflächen bietet und Schäden minimiert sind. Damit soll auch die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß Bedrohungen und Gefahren überhaupt eintreffen. Für die Umsetzung dieser Stoßrichtung sind 6 Ziele und 18 Maßnahmen formuliert.

2) Schutz und Abwehr verbessern: Zweitens müssen der Schutz der Bevölkerung vor Risiken sowie die innere Sicherheit verbessert werden. Die Schweiz muß mögliche und tatsächliche Angriffe besser abhalten bzw. abwehren und sich vor ihren Auswirkungen besser schützen können. Für die Umsetzung dieser Stoßrichtung sind 2 Ziele und 15 Maßnahmen formuliert.

3) Verteidigungsfähigkeit erhöhen: Drittens soll sich die Schweiz so gut wie möglich eigenständig gegen einen bewaffneten Angriff verteidigen können. Für den Fall eines bewaffneten Angriffs soll die Verteidigung in Kooperation möglich und vorbereitet sein. Für die Umsetzung dieser Stoßrichtung sind 2 Ziele und 12 Maßnahmen formuliert.

Verzugslose Umsetzung

In der Sicherheitspolitischen Strategie legt der Bundesrat auch die Umsetzung dar. Mit Blick auf die Bedrohungslage hat er die jeweils federführenden Departemente bereits jetzt beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Er hat zudem das VBS mit dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) beauftragt, die Arbeiten ganzheitlich zu koordinieren. Dazu wird ein Steuerungsausschuß in Form einer ständigen interdepartementalen Arbeitsgruppe eingesetzt. Das VBS wird dem Bundesrat bis Ende 2028 über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2026.

Weiterführendes, Quellen

(rm, pd)
(Archivbild: VBS; Luca-Weidinger)

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