EU-Sanktionen gegen Jacques BaudWalliser Ständerat Beat Rieder warnte früh
Die EU-Sanktionen gegen den schweizerischen Staatsangehörigen Jacques Baud geben weiter zu reden.
Was die EU vorhatte mit den Sanktionen gegen Personen, die sich kritisch zur Ukraine-Kriegs-Politik der Europäischen Union äußerten, ahnten einige schon früh und warnten.
Darunter der Walliser Ständerat Beat Rieder.
Mit einer Motion setzte er – gegen den Willen des Bundesrats, der die Motion ablehnte – damals durch, daß die Rechtskommission sich damit befassen muß, ob in der Schweiz die Rechtsberatung von Personen und Unternehmen, die von der EU sanktioniert werden, vollumfänglich gewährleistet bleibt.
Mit der Sanktionierung von Jacques Baud durch die EU bekommt die Motion Rieder neue Brisanz und Dringlichkeit.
Rieder forderte der Motion vom 22. Dezember 2023 den Bundesrat auf, Art. 28e der Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine so zu ändern, daß der Begriff „Rechtsberatung“ nicht mehr unter die Sanktionsbestimmungen fällt.
“Einseitige Sanktionslisten haben die unangenehme Nebenwirkung, daß auf ihnen Personen aufgeführt sind, die nicht darauf gehören. Sie müssen die Möglichkeit zur Verteidigung haben. Die Rede ist heute von EU-Sanktionslisten”, so Rieder dazu. Er warte davor, daß es soweit kommen könnte bis der erste Schweizer Unternehmer oder die erste Schweizerin und der erste Schweizer auf der Liste sind” denen Grundrechte verweigert werden.
Hintergrund
Art. 28e der Schweizer Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) verbietet die direkte und indirekte Erbringung von bestimmten Dienstleistungen im Finanzbereich (z.B. Wertpapierdienstleistungen, Portfolioverwaltung) und Ratingdienstleistungen für russische Staatsangehörige und in Russland ansäßige Unternehmen, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern.
Rechtliche Bedenken
Das Verbot der Rechtsberatung in diesem Zusammenhang wurde von Anwälten kritisiert, da es den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und somit einen massiven Grundrechtseingriff darstellt. Ohne Rechtsberatung wurden die Verbote von Art. 28e als verfassungswidrig erachtet wurde, da es das rechtliche Gehör der Betroffenen einschränkte.
Die Motion
Beat Rieder äußerte in der Frühjahrssession 2024 zu seiner Motion folgendes:
Wir haben in unserem Parlament bereits eine lebende Untote. Es ist eine Motion, die wir nun schon seit 14 Jahren zwischen Bundesrat, Verwaltung, Nationalrat und Ständerat hin- und herwandern lassen und die wir nicht – und das zu Recht – begraben können.
Es handelt sich um die Motion Marty Dick 09.3719, “Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung”. Damals ging es um Sanktionslisten im Zusammenhang mit der Al-Kaida, die allerdings einseitig vom UNO-Sicherheitsrat erlassen wurden und Tausende von Personen und Unternehmen umfaßten.
Wir schafften es in den vergangenen 14 Jahren, also bis heute, nicht, dafür zu sorgen, daß die zum Teil ungerechtfertigt auf den Sanktionslisten aufgeführten Personen gestrichen wurden.
Wir haben sogar dem Bundesrat den Auftrag erteilt, beim UNO-Sicherheitsrat, in dem die Schweiz jetzt auch den Vorsitz hat, zu intervenieren.
Ich warte gespannt das Ergebnis ab.
Einseitige Sanktionslisten haben die unangenehme Nebenwirkung, daß auf ihnen Personen aufgeführt sind, die nicht darauf gehören.
Sie müssen die Möglichkeit zur Verteidigung haben.
Die Rede ist heute von EU-Sanktionslisten.
Sogar bei den Sanktionslisten des UNO-Sicherheitsrates haben wir, anders als bei den EU-Sanktionslisten, die Rechtsberatung und Rechtsverteidigung nicht ausgeschaltet.
Allen, die glauben, daß die EU-Sanktionslisten nur Russen oder russische Unternehmen betreffen könnten, sage ich: Warten wir es ab. Uns liegt die 13. Sanktionsliste der EU vor, und es sind bereits die ersten ukrainisch-russischen Doppelbürger auf der Liste aufgeführt. Ich werde gespannt abwarten, bis der erste Schweizer Unternehmer oder die erste Schweizerin und der erste Schweizer auf der Liste sind.
Wir werden sehen, ob Sie dann immer noch ruhig hier sitzen können und sagen werden, daß uns das nicht interessiert und daß wir diesen Personen die Rechtsberatung und Rechtsverteidigung verweigern.
Ich bin einverstanden, daß die Kommission über die Rechtswidrigkeit, die Verfassungswidrigkeit und die Grundrechtswidrigkeit dieser Sanktionen ausführlich beraten kann. Ich weigere mich nicht, das Ganze zu überweisen.
Ich hoffe aber, daß es nicht eine zweite Untote gibt, sondern daß die Kommission sehr schnell entscheidet. An wen überwiesen werden muß, wäre auch noch interessant zu wissen.
Denn wahrscheinlich ist dieses Thema dann eher ein Thema der Kommission für Rechtsfragen und nicht der für das WBF zuständigen Kommission.
Schwander Pirmin (SZ) äußerte sich ebenfalls:
“Ich stehe der Motion eigentlich sehr positiv gegenüber, denn es geht um die Frage der Rechtsstaatlichkeit, es geht um die Frage des rechtlichen Gehörs, und damit geht es um die Frage eines Grundrechts. Es geht unter anderem aber insbesondere auch um die Frage, ob der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz das rechtliche Gehör einschränken bzw. sogar verbieten darf oder nicht.
Wir als Vertreter unseres Rechtsstaates haben den Rechtsstaat eigentlich auch dann einzufordern, wenn es unter Umständen ungemütlich wird.
Daß das aufgrund der geopolitischen Lage offenbar immer weniger selbstverständlich ist, muß ich mit Bedauern, ja sogar schockiert zur Kenntnis nehmen.
Weil die kompromißlose Einhaltung der Grundrechte offenbar nicht mehr so selbstverständlich ist, unterstütze ich den Ordnungsantrag Sommaruga Carlo, die Motion der Kommission zuzuweisen, um dieses Thema nochmals eingehender diskutieren zu können.
Ich bin klar der Meinung, daß sie der Kommission für Rechtsfragen zugewiesen werden muß. Es geht um den Rechtsstaat, und ich glaube nicht, dass wir es dem Zufall der heutigen Abstimmung überlassen dürfen, ob die Motion angenommen wird oder nicht.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerat zur Motion
Kommission für Rechtsfragen des Ständerats tagte am 25. Februar 2025 zur Motion Rieder 23.4551 und nahm diese mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.
“Schwerwiegendes Grundrechtsproblem”
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats stellte fest, es bestehe ein “schwerwiegendes Grundrechtsproblem”.
Sie schrieb im Februar 2025, also noch nicht ahnend, daß auch Schweizer Staatsangehörige betroffen sein würden:
“Rechtsberatung bildet, wie bereits erwähnt, unstrittig Teil des Grundrechtes auf rechtliches Gehör. Die Einschränkung von Grundrechten benötigt ebenso unstrittig eine gesetzliche Grundlage. Diese Grundlage kann nicht im Embargogesetz bestehen. Art. 1 des Embargogesetzes bestimmt zwar, dass der Bund «Zwangsmaßnahmen erlassen [kann], um Sanktionen durchzusetzen», wobei «Zwangsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes namentlich Verbote, Bewilligungs- und Meldepflichten sowie andere Einschränkungen von Rechten umfassen», doch kann das ganz offensichtlich nicht Grundrechte meinen.
Es kann sicherlich nicht zulässig sein, basierend auf einer Bestimmung, die selbst höchst unbestimmt ist (erinnert sei nur an den Passus «von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen»), der Exekutive die Kompetenz zu übertragen wichtigste, verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte zu beschränken oder gar auszuhebeln, denn um ein Aushebeln im eigentlichen Sinn handelt es sich ja, wenn die Rechtsberatung nicht beschränkt, sondern verboten wird.
Ein solches Vorgehen kann – im alleräußersten Fall – in Situationen des Notrechtes angezeigt sein, nicht aber bei schlichter Gesetzumsetzung.
Von Notstand (für die Schweiz) wird im Hinblick auf die infrage stehenden Sanktionen wohl kaum die Rede sein.”
Daniel Jositsch, SP-Politiker, äußerte für die Kommission:
Das internationale Recht ist systemimmanent politisch geprägt, und das zeigt sich zuweilen auch in gewissen überschießenden Tendenzen, wie das jetzt beim Sanktionspaket, mit dem wir uns hier beschäftigen, der Fall ist. Es handelt sich um das achte Sanktionspaket der EU gegen Rußland, das die Schweiz übernommen hat. Dieses Sanktionspaket – und das ist sehr erstaunlich, ich habe es am Anfang, als ich die Motion gelesen habe, gar nicht geglaubt, aber es ist tatsächlich so – sieht gegenüber bestimmten Institutionen ein Verbot der Rechtsberatung vor.
Rechtsberatung ist ein Grundrecht, das selbst der schlimmste Kriminelle geniessen kann. Das heisst, es ist ein Gebot des Rechtsstaats, dass jede Person, die in einem Verfahren angeklagt ist, sich über ihre eigenen Rechte aufklären und informieren lassen kann. Dieses achte Sanktionspaket sieht nun vor, dass unter gewissen Bedingungen – diese sind sehr eingeschränkt, das stimmt, aber trotzdem – die Rechtsberatung, also das Aufklären von bestimmten Personen oder Institutionen über ihre Rechte, bestraft wird; das soll also Sanktionsfolgen strafrechtlicher Natur haben. Das heisst, faktisch wird die Rechtsberatung gegenüber diesen Institutionen und Personen verunmöglicht, sie ist legal nicht mehr möglich.
Der Bundesrat argumentiert nun, das sei zwar bedauerlich, es betreffe allerdings nur einen ganz eingeschränkten Bereich, und das ist tatsächlich so. Es betrifft also nur Rechtsberatungsdienstleistungen zugunsten der russischen Regierung oder in Russland niedergelassener juristischer Personen, und auch das nur unter bestimmten Bedingungen, die ich Ihnen jetzt nicht einzeln vorlesen werde. Aber das Fazit ist, wie der Bundesrat sagt: Es sind nur ganz wenige und ganz eingeschränkte Personen oder Institutionen betroffen. Aber nichtsdestotrotz, und das ist eigentlich das Anliegen der Motion, geht es hier um eine grundsätzliche rechtsstaatliche Frage. Das heisst, auch wenn es sich nur um ganz wenige Fälle handelt, ist es denkbar, ist es unter rechtsstaatlichen Überlegungen möglich, dass jemandem das Recht, sich selbst in rechtlichen Dingen beraten zu lassen, genommen wird. Und da ist Ihre Kommission der Meinung: Nein, das geht nicht.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Eine Minderheit, angeführt von Herrn Sommaruga, wird Ihnen anschliessend, nehme ich an, erklären, warum sie anderer Meinung ist.
Marcel Alexander Niggli Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Universität Freiburg, schrieb zum Fall der EU-Sanktionen bzw. der Übernahme der EU-Verordnung zu den Sanktionen in der Anwaltsrevue:
“Rechtsstaatlich scheint ein Verbot von Rechtsberatung höchst problematisch. …/… Für einen derart massiven Grundrechtseingriff bedürfte es zumindest einer gesetzlichen Grundlage, eine Verordnung kann nicht ausreichen.”
Weiterführendes, Quellen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234531
Frühjahrssession 2024, 2. Tagung, Amtliches Bulletin
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Motion 23.4531 Beat Rieder
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234531
https://archive.is/UvTHD
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Kommissionsbericht Kommission für Rechtsfragen des Ständerats:
Kommissionsbericht_-S_23.4531_2025-02-25 Kommission für Rechtsfragen des Ständerats Motion Rieder 23.4551
https://archive.ph/wip/Lqj7T
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Marcel Alexander Niggli Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Universität Freiburg, in der Anwaltsrevue:
https://archive.ph/O8lnr
Remo Maßat

