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Vorsicht vor betrügerischen Renovationsangeboten!
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV warntVorsicht vor betrügerischen Renovationsangeboten!

Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV warnt

Vorsicht vor betrügerischen Renovationsangeboten!
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Ein Handwerker klingelt an der Haustür und bietet Arbeiten an, meist günstig. Die Gefahr ist gross, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Solche sogenannten Laufbetriebe sind vor allem im Sommer unterwegs. Ein Fall aus dem Kanton Basel-Land zeigt, wie es ausgehen kann, wenn der Kunde sich vor der Auftragsvergabe nicht über den Anbieter informiert.

Eines Tages klingelt es bei einem älteren Hausbesitzer, der im Baselbiet wohnt, an der Tür. Ein Handwerker steht davor und bietet die Renovation der Fassade an. Der Hausbesitzer bittet ihn herein und nach einem netten Gespräch unterzeichnen die beiden einen rudimentären Vertrag über 39’000 Franken für die Arbeiten.

Am nächsten Tag steht bereits das Gerüst und die Arbeiten beginnen. Nach rund einer Woche schlägt der Handwerker dem Hausbesitzer weitere Renovationsarbeiter im Umfang von 81’000 Franken vor. Auch dafür wird ein Vertrag unterzeichnet, diesmal erhält der Hausbesitzer jedoch keine Kopie.

Unter Druck gesetzt
Nachdem der Hausbesitzer die erste Zahlung geleistet hat, setzt ihn der Handwerker unter Druck, den ganzen Betrag von 120’000 Franken zu überweisen, weil er bereits viel Geld für Material und Löhne habe bezahlen müssen.

Der Hausbesitzer zahlt. Unterdessen hat er seine Söhne informiert, die ihn darauf hinweisen, dass die Summe völlig überzogen sei. Als der Hausbesitzer den Handwerker damit konfrontiert, sagt dieser, er solle nicht auf seine Söhne hören, diese wollten nur an sein Geld. Dies ist ein Beispiel dafür, wie manipulativ solche Laufbetriebe vorgehen.

Diverse Opfer
Dann verlangt der Handwerker nochmals 16’000 Franken, weil der bisherige Betrag nicht alle Kosten decke. Als der Hausbesitzer dies verweigert, werden die noch unvollständig ausgeführten Arbeiten abgebrochen.

Der Hausbesitzer zeigt den Handwerker an, was einen Gerichtsprozeß auslöst, der noch nicht abgeschlossen ist. Dabei zeigt sich, daß auch andere Besitzer von Liegenschaften auf die gleiche Art und Weise übers Ohr gehauen worden sind.

(pd, rm)
(Foto: Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV)

 

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