Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Steigende Krankenkassenprämien: Politik will Bürger mehr zur Kasse bitten
Anhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken als "erster Schritt"
Steigende Krankenkassenprämien: Politik will Bürger mehr zur Kasse bittenAnhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken als "erster Schritt"

Steigende Krankenkassenprämien: Politik will Bürger mehr zur Kasse bitten

Anhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken als "erster Schritt"
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Bei der Senkung der Gesundheitskosten will die Politik nicht bei unnötigen Behandlungen und überrissenen Medikamentenpreisen ansetzen. Sondern die Bürger sollen stärker zur Kasse gebeten werden.

Das klingt dann so: Bundesrat und Parlament möchten die „Eigenverantwortung der Versicherten stärken“, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. In Umsetzung der Motion 24.3636 „Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen“ hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung geschickt. Kinder bleiben von der Franchise befreit.

Die Motion hat zum Ziel, die Gesundheitskosten zu senken und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern. Sie sieht eine Anhebung der heute bei 300 Franken liegenden Mindestfranchise sowie die Einführung eines Anpassungsmechanismus vor. Dabei wird die Franchise angepaßt, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Kinder bleiben von der Franchise befreit.

Die in die Vernehmlassung geschickte KVG-Änderung sieht einen Mechanismus vor, bei dem eine Franchisenerhöhung veranlaßt wird, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkosten) unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Dieser Schwellenwert wurde (schweizweit) auf 13,5 Prozent der Bruttoleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gesetzt.

In den letzten zehn Jahren schwankte die Kostenbeteiligung der Versicherten zwischen 13,4 und 13,9 Prozent. Bei Inkrafttreten der Revision ist in einem ersten Schritt eine Anhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken vorgesehen, wobei eine Angleichung an die Kostenentwicklung möglich ist. Diese Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung.

Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten den Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein. Diese Anpassungen sollten die Belastung für die OKP verringern und damit zu einer leichten Senkung der Krankenkassenprämien führen.

Sie müssen jedoch moderat ausfallen, um einen Verzicht auf die Gesundheitsversorgung sowie die Abstrafung von Personen mit chronischen Erkrankungen zu vermeiden.

Die letzte Erhöhung der Mindestfranchise – von 230 auf 300 Franken – erfolgte 2004. 2024 hatten 45 Prozent der Erwachsenen die Mindestfranchise und 55 Prozent eine Wahlfranchise gewählt.

Weitere Informationen

KVG-Änderung: Anpassung der Franchise.
https://www.bag.admin.ch/de/kvg-aenderung-anpassung-der-franchise

(pd, rm)

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