UBI behandelte Beschwerden gegen SRF-SendungenEntscheide der UBI betreffend Impfungen, Erbschaftssteuerinitiative und Nahost-Krieg
Die UBI hieß eine Beschwerde gegen die Radiosendung «Treffpunkt» gut, in der eine SRF-Wissenschaftsjournalistin zur Covid-Impfung in der Schweiz interviewt wurde. Auch eine RTS-Radiosendung, welche über die Masern- und Covid-Impfung informierte, verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot. Zudem verstieß eine SRF-Fernsehsendung kurz vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuer-Initiative gegen das Vielfaltsgebot. Die kritischen Rückblicke von Radio SRF mit dem ehemaligen Impf-Chef Christoph Berger sowie vier Beiträge über den Nahost-Krieg waren hingegen rechtskonform.
Im Dezember 2025 strahlte Radio SRF den «Treffpunkt» mit dem Titel «Vor 5 Jahren: erste Corona-Impfung in der Schweiz» aus (Stefan Siegenthaler, Redaktion: Katrin Zöfel / Mark Schindler) Ein Popularbeschwerdeführer rügte das Gespräch mit der SRF-Wissenschaftsjournalistin als nicht sachgerecht, da es ohne jegliche kritische Einordnung ein einseitig positives Gesamtbild von mRNA-Impfstoffen vermittle. Die UBI teilte diese Ansicht und hieß die Beschwerde gut (7:2 Stimmen). Der Umstand, daß eine als Fach- und Wissenschaftsredaktorin interviewte Journalistin fünf Jahre nach der Zulassung der neuartigen mRNA-Spritzen in einer fast einstündigen Sendung nicht über die bestehende Kritik von medizinischer Seite, die Nebenwirkungen und die noch immer offenen Forschungsfragen spricht, verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot. Das Argument, daß das SRF-Publikum über genügend Vorwissen verfüge, lehnte die UBI ab und verwies auf den UBI-Entscheid b. 1014 i.S. «RKI-Protokolle» (b. 1078).
Ebenfalls gutgeheißen hat die UBI eine Popularbeschwerde gegen die Sendung «Bleisch & Bossart» (Titel: «Ist erben fair?»), die SRF am 8. November 2025 und damit drei Wochen vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuer-Initiative ausstrahlte. Die Philosophin und der Philosoph positionierten sich darin einseitig für die Erbschaftssteuer. Zwar handelte es sich bei der (Zweit-)Ausstrahlung um die Wiederholung einer bereits 2021 produzierten Sendung. Da diese aber in die sensible Phase vor der eidgenössischen Volksabstimmung am 30. November 2025 fiel, erachtete die UBI das Vielfaltsgebot als verletzt (7:2 Stimmen). Immerhin hatte die Redaktion diesen Fehler schon vor der Ombudsstelle eingeräumt, das Versäumnis erklärt (Füllen einer kurzfristigen Programmlücke) und sich schriftlich auf der SRF-Web-Seite entschuldigt. Deshalb verzichtete die UBI einstimmig auf die Durchführung des Maßnahmeverfahrens nach Art. 89 RTVG (b. 1077).
Auch gegen die Radio-Sendung «Tagesgespräch» vom 18. Dezember 2024 (Titel: «Ich wollte verstanden werden») und einen Online-Artikel vom 28. Dezember 2024 (Titel: «Was würden Sie als Impfchef heute anders machen, Herr Berger?») gingen zwei Popularbeschwerden ein. Gerügt wurde, daß die Publikationen – Interviews mit Christoph Berger, dem ehemaligen Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) – die erheblichen Risiken von Covid-Infektionen und Long/Post-Covid verharmlosen und Ausführungen zur Wirksamkeit von Covid-Impfungen fehlen würden. Die UBI kritisierte zwar die Feststellung, wonach sowohl die Infektion als auch die Impfung für Kinder harmlos sei, erachtete die Publikationen ansonsten aber als sachgerecht, auch aufgrund von kritischen Nachfragen der gut vorbereiteten Moderatorin. Die Abweisungen erfolgten einstimmig (b. 1038).
(pd, rm)
