
Übermäßiger Fahrzeuglärm: Bericht über LärmblitzerBundesrat möchte aggressive Lärmverursacher mit Lärmtafeln abschrecken
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat einen Bericht (UVEK) zu Instrumenten gegen übermäßigen Fahrzeuglärm erstellt.
Der Bericht prüft aus juristischer und technischer Sicht die Möglichkeit, Lärmradare einzusetzen. Er empfiehlt den Einsatz von «Lärmdisplays», um eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen von Fahrzeugen zu geben.
Der Bundesrat will vermeidbaren Straßenlärm reduzieren. Deshalb hat er im Oktober 2024 die Geräuschvorschriften aktualisiert und das UVEK beauftragt, die Analysen zur Nutzung von Lärmradaren weiter zu vertiefen.
Lärmanzeigetafeln
Der Bericht hat mehrere Varianten in Bezug auf technische Machbarkeit und rechtliche Rahmenbedingungen geprüft.
Als Ergebnis empfiehlt er den Einsatz von «Lärmanzeigetafeln».
Das sind mit einem Geräuschmeßgerät und einem Bildschirm ausgestattete Geräte. Sie werden am Straßenrand aufgestellt und geben den Fahrzeuglenker eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen.
Technische und rechtliche Hürden bei der Geräuschmessung
Weitere geprüfte Varianten wurden aus juristischen und technischen Gründen verworfen. In der Praxis sind Geräuschmessungen deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, bei Regen oder auf nasser Fahrbahn Geräuschmessungen durchzuführen.
Eine weitere zentrale Herausforderung besteht darin, daß Umgebungsgeräusche die Messung beeinflussen können. Kaum zu glauben, aber anscheinend ist es so trotz KI: Die heutigen Instrumente seien nicht in der Lage, zwischen unterschiedlichen Geräuschquellen zu unterscheiden.
Hinzu kommen rechtliche Hindernisse. Die aktuelle Gesetzgebung sieht kein Gerät im Fahrzeug vor, welches es den Fahrzeuglenkenden erlauben würde, die Überschreitung eines definierten Geräuschgrenzwerts eindeutig festzustellen.
Zudem müssten solche Grenzwerte gesetzlich festgelegt werden. Es ist daher nicht möglich, bei vermeidbarem Lärm die gleiche Kontrollogik wie bei der Geschwindigkeit einzusetzen.
Andere Varianten weisen ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, weil jeder einzelne Fall intensiv geprüft werden müsste.
(pd, rm)

