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"Dringliche Maßnahmen und weitere Unterstützungs-Maßnahmen für die Branche"
Walliser Weinbau erhält schon wieder Steuergelder"Dringliche Maßnahmen und weitere Unterstützungs-Maßnahmen für die Branche"

Walliser Weinbau erhält schon wieder Steuergelder

"Dringliche Maßnahmen und weitere Unterstützungs-Maßnahmen für die Branche"
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Es vergeht so gut wie kein Jahr, in dem nicht die Walliser Politik, also der Große Rat im Verbund mit dem Staatsrat neue Gelder für die Unterstützung des Weinbaus beschließt.

Aktuell schreibt die Dienststelle für Landwirtschaft: “Angesichts der Konkurrenz durch ausländische Weine, des allgemeinen Rückgangs des Alkoholkonsums und des Drucks durch die Produktionskosten befindet sich die Weinbranche in der Schweiz im Allgemeinen und im Wallis im Besonderen in einer Krise.”

2 dringliche Postulate

Allein im Dezember wurden letztes Jahr gleich 2 dringliche Postulate eingereicht, die vom Großen Rat verabschiedet wurden.

Nun beantragt der Staatsrat zwei Kredite für dringliche Maßnahmen zugunsten des Walliser Weinbaus in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Franken.

Er schlägt außerdem mehrere dringliche Änderungen der Verordnung über den Rebbau und den Wein vor.

Staatsrat möchte mehr Abschottung gegen ausländische Konkurrenz

In punkto Abschottung / Zölle scheint der Walliser Staatsrat ganz auf Linie von Trump zu liegen.

Denn gleichzeitig setzt sich der Kanton beim Bund für eine “Anpassung der Art der Verteilung von Zollkontingenten für ausländische Weine nach Maßgabe der Inlandleistung” ein.

Darüber hinaus fordert er eine angemessene Verwendung des Nachtragsbudgets für Strukturverbesserungen im Weinbau.

Staatsrat: “Krise der Weinbranche”

Der Staatsrat engagiert sich für Lösungen zur Bewältigung der Krise in der Weinbranche.

Als Antwort auf zwei oben bereits erwähnten, vergangenen Dezember im Großen Rat eingereichten dringlichen Postulate schlägt er dem Parlament vor, zwei Nachtragskredite für dringliche Maßnahmen zu bewilligen.

Steuergelder: Werbeaktion für Walliser Weine in Hotels, Restaurants und Cafés in der ganzen Schweiz

Der erste in Höhe von einer Million Franken soll die Durchführung einer Werbeaktion für Walliser Weine in Hotels, Restaurants und Cafés in der ganzen Schweiz ermöglichen, nach dem Modell der Promotion «200 für 1000» infolge der damaligen Corona-Zwangsmaßnahmen.

Planwirtschaftliche Eingriffe

Jeder in der Schweiz ansäßige Restaurateur oder Hotelier, der Einkäufe von Walliser AOC-Weinen für einen Gesamtbetrag von 1000 Franken bei einem oder mehreren Produzenten tätigt, erhält einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 Franken, den er für Walliser AOC-Weine bei einem im Wallis ansässigen Produzenten einlösen kann.

Diese Maßnahme soll vom Branchenverband der Walliser Weine (BWW) in gleicher Höhe mitfinanziert werden.

Steuergelder für Rodung von Reben

Der zweite Kredit in Höhe von 600’000 Franken wird vorgeschlagen, um die freiwillige Rodung von Reben in Gebieten mit starkem Befall durch die goldgelbe Vergilbung mit 3 Franken pro Quadratmeter bis zu einer Gesamtfläche von 25 Hektar zu unterstützen.

Die von dieser Maßnahme begünstigten Flächen, die vom Amt für Rebbau und Wein validiert wurden, müssen unbedingt vor dem 20. Mai 2026 gerodet und die Rebstöcke innerhalb derselben Frist entfernt werden.

Keine Qualitätssteigerung geplant

Der Staatsrat verzichtet hingegen auf die Durchführung einer grünen Weinlese. Er ist der Ansicht, daß die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel (10 Millionen Franken) im Verhältnis zu den erwarteten Auswirkungen zu hoch sind.

Fragt man die KI, was genau darunter zu verstehen ist, antwortet diese (kursiv):

Die Grüne Weinlese ist eine Maßnahme im Weinbau, bei der Winzer noch unreife, grüne Trauben gezielt entfernen – meist im Sommer, lange vor der eigentlichen Ernte.

Warum macht man das? 🍇

  • Die Rebe hat weniger Trauben zu versorgen

  • Die verbleibenden Trauben werden aromatischer, konzentrierter und oft hochwertiger

  • Zucker, Säure und Inhaltsstoffe reifen ausgewogener

  • Besonders wichtig für Qualitäts- und Spitzenweine

Wann passiert das?
Typischerweise zwischen Juni und August, je nach Region und Witterung.

Ist das nicht Verschwendung?
Auf den ersten Blick ja – aber wirtschaftlich lohnt es sich für Winzer, die auf Qualität statt Menge setzen. Die entfernten Trauben werden nicht zu Wein verarbeitet.

Kurz gesagt:
👉 Weniger Trauben = mehr Qualität im Glas 🍷

Der Staatsrat schreibt via Dienststelle für Landwirtschaft zur “grünen Weinlese”, die er nicht möchte: “Die vorübergehende Aussetzung der Ernte auf fast einem Zehntel der Rebfläche im Wallis dürfte kaum Auswirkungen auf den Markt haben und auch nicht wesentlich zu einer positiven Entwicklung des Traubenpreises beitragen.”
Weiter: Es sei “nicht Sache der Walliser Steuerzahler, die Folgen eines mangelnden Grenzschutzes für Schweizer Weine finanziell zu tragen”. Aus diesem Grund setze “sich der Staatsrat nachdrücklich dafür ein, die Art der Verteilung von Zollkontingenten für ausländische Weine nach Maßgabe der Inlandleistung zu ändern, welche die Verpflichtung zum Kauf von Schweizer Weinen vorsieht, um Einfuhrrechte zu erhalten. Ebenfalls auf Bundesebene begrüßt der Kanton den Parlamentsentscheid, einen Nachtragskredit von 10 Millionen Franken für Strukturverbesserungen im Jahr 2026 zu bewilligen.”

Dringliche Änderungen der Verordnung über den Rebbau und den Wein

Der Staatsrat will außerdem mehrere dringliche Änderungen der Verordnung über den Rebbau und den Wein sehen, die mehr staatliche Eingriffe in den Walliser Weinbau bedeuten: eine Präzisierung der Begriffe “aufgegebene Reben” und “vernachlässigte Reben”, den Ausschluß aus der Produktion von Walliser AOC-Weinen von Reben, deren Bewirtschaftung nicht der guten Rebbaupraxis entspricht, die Möglichkeit, im Weinbaugebiet Rebsorten für die Produktion von Tafeltrauben anzubauen, und eine Erhöhung der Kompetenzen des BWW bei der Festlegung der Produktionshöchstmengen.

Da die aktuelle Krise im Wesentlichen auf ein Marktproblem zurückzuführen sei, sei es wichtig, daß der BWW seinen gesetzlichen Auftrag zur Angebotssteuerung uneingeschränkt wahrnehmen kann.

All diese Maßnahmen und Bemühungen seien vor dem Hintergrund der Krise im Weinbau zu sehen. Die Weinbranche leide “seit mehreren Jahren unter dem unlauteren Wettbewerb durch ausländische Weine”, behauptet der Staatsrat. Eine starke Behauptung.

Warum er dann keine rechtlichen Schritte gemäß UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einleitet, die Frage sei erlaubt. Schließlich ist unlauterer Wettbewerb in der Schweiz illegal.

Darüber hinaus nimmt der Weinkonsum weiter ab, wobei Schweizer Weine besonders stark betroffen sind (-16 % im 2024)”, so der Staatsrat via Dienststelle für Landwirtschaft.

Die Frage, warum Schweizer Weine am meisten betroffen sind, stellt sich der Staatsrat nicht. Könnte es daran liegen, daß man gleiche oder höhere Qualität erhält, wenn man ausländische Weine kauft und dies zu einem günstigeren Preis?

Das Wallis, der größte Weinbaukanton des Landes, leidet massiv unter dieser Situation, klagt die Dienststelle für Landwirtschaft: Der Konsum von Walliser Weinen ging zwischen 2023 und 2024 um 20 Prozent (6,7 Millionen Liter) zurück und der Bruttoertrag des Walliser Weinbaus (Erntemenge multipliziert mit dem Traubenpreis pro Kilo, der dem Produzenten bezahlt wird) ist 2024 auf 120 Millionen Franken gesunken, was einem Rückgang von 44 Millionen Franken im Vergleich zu 2023 entspricht.

Was hier ebenfalls nicht erwähnt wird, sind die Walliser Weinpansch-Skandale der letzten Jahre, bei denen Walliser Winzer billigen ausländischen Wein mit eigenem Wein panschten. Warum sollte ein Konsument somit so etwas kaufen?

Die schwache Erntemenge 2025 (35,6 Millionen Kilogramm, d.h. +5 % gegenüber 2024) wird nicht ausreichen, um den Verlust beim Traubenpreis auszugleichen. Der Bruttoertrag 2025 dürfte also noch niedriger sein als 2024, so die Dienststelle für Landwirtschaft weiter.

Der Staatsrat glaubt an einen starken und wertschöpfenden Weinbau im Wallis, wie die bedeutenden Mittel zeigen, die der Branche im Rahmen des Projekts «Rebberg des 21. Jahrhunderts» zur Gestaltung der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, so die Dienststelle. Die Branche müsse sich allerdings grundlegend neu definieren. In diesem Sinne werde zurzeit in enger Zusammenarbeit mit der Branche an der Revision der kantonalen Verordnung über den Rebbau und den Wein gearbeitet, die 2028 in Kraft treten soll. Der Staatsrat sei überzeugt, daß der Walliser Weinbau seine Existenzfähigkeit im Übergang von einer mengen- zu einer wertorientierten Produktion finden wird.

(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)

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