Abstimmungen vom 29. NovemberSVPO: "Familien stärken und neue Steuern verhindern!"
An ihrer Delegiertenversammlung in Termen hat die SVPO die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November gefasst. Die Partei spricht sich gleich für zwei Vorlagen aus: Sie sagt Ja zur Fairness-Initiative und zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes. Hingegen lehnt sie sowohl eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente als auch ein nationales Feuerwerkverbot ab. Mit ihren Parolen setzt die SVPO auf steuerliche Entlastung von Ehepaaren, eine starke Schweizer Sicherheitsindustrie und finanzpolitische Eigenverantwortung – und stellt sich gegen zusätzliche Steuern und staatliche Verbote. Die Partei schreibt im Einzelnen (kursiv) Folgendes:
Die Heiratsstrafe muss endlich abgeschafft werden. Die Fairness-Initiative der Mitte beseitigt die steuerliche Benachteiligung von rund 690’000 Ehepaaren. Diese können auch künftig eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Die SVPO befürwortet diese einfache und familienfreundliche Lösung gegenüber der bürokratischen und ungerechten Individualbesteuerung.
Eine starke Armee braucht eine leistungsfähige Schweizer Rüstungsindustrie. Aufgrund der strengen Exportbeschränkungen verzichten immer mehr europäische Länder auf Schweizer Zulieferer. Ohne Korrekturen verliert unsere Sicherheitsindustrie wichtige Aufträge und das Know-how für den Ernstfall. Die Reform stärkt unsere Verteidigungsfähigkeit, sichert Arbeitsplätze und bewahrt die Unabhängigkeit der Schweiz. Deshalb sagt die SVPO Ja zum Kriegsmaterialgesetz.
Die SVPO lehnt eine Mehrwertsteuererhöhung klar ab. Eine Finanzierung der 13. AHV-Rente durch höhere Steuern ist keine Option. Der Bund hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Statt Milliarden im Ausland und im Asylwesen auszugeben, muss er endlich Prioritäten setzen und sparen. Die 13. AHV-Rente muss innerhalb des bestehenden Bundeshaushalts finanziert werden.
Die SVPO ist gegen neue Verbote und staatliche Bevormundung. Wir sagen daher Nein zu einem Feuerwerkverbot. Die Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute einschränken. Ein landesweites Verbot ist unnötig und unverhältnismässig. Es würde bewährte Traditionen, Dorffeste und das lokale Gewerbe gefährden.
(Bild: Archiv)


