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Publikationsrichtlinien für Autoren (Stand September 2026)
Veröffentlichungen auf Walliser Zeitung: Richtlinien und AGB für AutorenPublikationsrichtlinien für Autoren (Stand September 2026)

Veröffentlichungen auf Walliser Zeitung: Richtlinien und AGB für Autoren

Publikationsrichtlinien für Autoren (Stand September 2026)
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Vielen Dank für Ihr Interesse, einen Beitrag auf Walliser Zeitung veröffentlichen. Da redaktionelle Zeit knapp bemessen ist und da wir unseren Lesern Inhalte auf höchstem Niveau bieten wollen, haben wir verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit aufgestellt, die zugleich als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autoren gelten. Bitte lesen Sie diese Richtlinien, die verbindliche AGB zur Publikation vom Gastbeiträgen sind, sorgfältig durch.

1. Inhaltliche und formale Kriterien

a) Mehrwert: Gastbeiträge müssen einen klaren Bezug zu unseren Themenschwerpunkten aufweisen und unseren Lesern einen fundierten Mehrwert bieten. Reine Werbetexte werden nicht akzeptiert.

b) Umfang und Format: Reichen Sie Ihren Text bitte direkt in der Mail unformatiert ein. Jeder Beitrag hat ein Bild, idealerweise senden Sie mindestens ein Bild mit.

c) Quellen und Belege: Alle Fakten, Zahlen und Zitate müssen durch präzise Quellenangaben (ggf. Links) im Text nachgewiesen werden.

2. Korrektorat und Textqualität

Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Beiträge. Eingereichte Texte müssen frei von Tipp-, Grammatik- und Interpunktionsfehlern sein. Sie können Ihre Beiträge in der Rechtschreibung Ihrer Wahl verfassen (Schweizer / deutsche / bewährte oder reformierte Rechtschreibung) – solange sie innerhalb des Textes konsequent angewandt wird.

Manuskripte, die eine hohe Dichte an formalen Fehlern aufweisen, werden von uns nicht veröffentlicht. Eine mangelhafte formale Sorgfalt erschwert nicht nur das Lesen und sorgt zudem für negative Kommentare aufgrund der fehlenden Qualität, sondern läßt oft auch auf inhaltliche Ungenauigkeiten schließen. Solche Texte lehnen wir daher ab oder weisen sie zur eigenständigen Überarbeitung an Sie zurück.

Bereich Was bedeutet das konkret? Typisches Beispiel (falsch vs. richtig)
Grammatik Z. B. Satzbau oder auch die richtige Form der Wörter (Zeitform, Fall, Einzahl/Mehrzahl). Falsch: „Der Autor geben dem Leser ein Tipp.“
Richtig: „Der Autor gibt dem Leser einen Tipp.“
Rechtschreibung
Z. B. die korrekte Schreibweise einzelner Wörter sowie die Groß- und Kleinschreibung. Dazu gehören auch Tippfehler. Falsch: „Wiederstand“, „dass Buch“, „Zusamenarbeit“
Richtig: „Widerstand“, „das Buch“, „Zusammenarbeit“
Interpunktion  Z. B. das korrekte Setzen von Kommas, Punkten, Anführungszeichen, Gedankenstrichen. Falsch: „Wir gehen nach Hause weil es regnet.“
Richtig: „Wir gehen nach Hause, weil es regnet.“

2. Faire Alternative

Sollten Sie nicht selbst diese Arbeiten vornehmen wollen, so bieten wir Ihnen folgende faire Alternative: Wir können gegen Aufwandsentschädigung für Sie den Text redigieren. So haben Sie als Einsender die Wahl: Entweder Sie überarbeiten Ihren Text, redigieren ihn sauber selbst und prüfen alle Angaben inhaltlich auf Belegtheit / Quellen und reichen ihn danach erneut ein. Oder wir übernehmen diese Arbeiten für Sie, nehmen Sie Ihnen gegen eine geringe Aufwandsentschädigung ab. Dies ist auch der Fairneß gegenüber anderen Autoren / Einsendern geboten, die sich die Zeit nehmen und die Mühe machen, die Texte selbst zu redigieren und mit Quellenverzeichnis sauber einzusenden. All diese unten aufgeführten pauschalen Aufwandsentschädigungen beziehen sich auf einen durchschnittlichen Text von bis zu zirka 2 Seiten oder bis zu 800 Wörtern.

Bitte beachten Sie, daß Einsendungen standardmäßig nach Eingang bearbeitet werden. Sollten Sie eine Expreß-Prüfung und Expreß-Publikation wünschen, erheben wir einen Aufschlag von 50 % auf die Bearbeitungsgebühr. Im Gegenzug garantieren wir die Veröffentlichung bis zum nächsten Tag nach Ihrer erfolgten Einsendung.

Dienstleistung Das wird überprüft Ziel
Korrektorat Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung u.a. Ein fehlerfreier Text.
Lektorat Alles aus dem Korrektorat + Stil, Lesefluss, Verständlichkeit und die logische Struktur des Inhalts. Ein gut lesbarer und stimmiger Text.
Redigieren Alles aus dem Lektorat + tiefgreifende inhaltliche Faktenprüfungen, Kürzungen, Umschreiben sowie die Anpassung an Layoutvorgaben des Mediums (h3 für Zwischentitel etwa, Kursivschrift für Zitate und Ähnliches). Ein veröffentlichungsreifer Beitrag.

3. Unser Redigier- und Lektoratsdienst

Sollte ein eingereichter Text inhaltlich wertvoll sein, jedoch eine intensive sprachliche Überarbeitung (Lektorat/Korrektorat) oder eine tiefere inhaltliche Redaktion benötigen, informieren wir Sie vorab. Stimmen Sie einer Bearbeitung durch uns zu, bieten wir Ihnen diesen Redigierdienst gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF 85.– an, zu zahlen per Vorkasse. Dies, da diese Arbeit von unserer regulären redaktionellen Zeit abgeht.

Wir sind berechtigt, das Redigieren des Textes aus Kapazitätsgründen an qualifizierte Dritte zu vergeben und diesen die Aufwandsentschädigung auszuzahlen.

4. Fehlende Quellen-Belege / Manueller Faktenprüfung

Sollten Sie Ihren Text ohne Belege oder ein Quellenverzeichnis einreichen, müssen wir die im Beitrag aufgestellten Behauptungen manuell auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen (Faktenprüfung). Da dies viel kostbare und rar bemessene Redaktionszeit erfordert, verrechnen wir für diesen zusätzlichen Prüfaufwand ebenfalls CHF 85.– pro Einsendung, zu zahlen per Vorkasse.

5. Publikationsanspruch und Rechte

Gastbeiträge werden nach Eingang redaktionell geprüft. Es besteht kein Anspruch auf eine Publikation oder eine Veröffentlichung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mit der Einsendung des Textes räumen Sie der Redaktion das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Beitrag auf ihren Plattformen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

6. Rechtliche Hinweise und Haftungsfreistellung

Der Autor versichert, daß er der alleinige Urheber des eingereichten Beitrags ist und daß durch die Veröffentlichung (einschließlich mitgelieferter Bilder, Grafiken oder Videos) keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

Gastautoren tragen die volle Verantwortung für die Inhalte ihrer Beiträge. Die Texte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. durch ehrverletzende Aussagen, Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigende Äußerungen).

Sollte die Redaktion wegen des Inhalts eines Gastbeitrages von Dritten rechtlich belangt, abgemahnt oder verklagt werden, verpflichtet sich der Autor, die Redaktion von allen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen. Dies schließt die Kosten für die rechtliche Verteidigung sowie etwaige Schadensersatzforderungen ein.

 

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