
Axa ist sowohl Versicherung der Gemeinde Crans-Montana als auch des „Le Constellation“"Fest steht zudem, daß die Versicherungssummen .../... nicht ausreichen"
"Fest steht zudem, daß die Versicherungssummen .../... nicht ausreichen"
Die Axa-Versicherung Schweiz hat sich im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Crans-Montana geäußert. Sie regt die Einrichtung eines runden Tisches an.
„Die AXA ist bestürzt über das unermeßliche Leid, das Opfer und Angehörige der Brandkatastrophe in Crans-Montana erfahren müssen. Wir drücken allen Betroffenen unser tiefes Mitgefühl aus.„, so leitet die Versicherung ein.
„Wie wir nach Rücksprache mit der Gemeinde Crans-Montana bekannt geben, ist die Axa Schweiz die Gemeindehaftpflichtversicherung von Crans-Montana und die Betriebshaftpflichtversicherung der Bar «Le Constellation». Beide haben branchenübliche Standardprodukte mit einer vertraglich limitierten Deckungssumme bei uns abgeschlossen. Wer für den entstandenen Schaden haftet, läßt sich erst nach Abschluß der laufenden (Straf-)Untersuchung beurteilen. Selbstverständlich werden wir unseren Verpflichtungen als Versicherung vollumfänglich nachkommen.“
Brand-Katastrophe von Crans-Montana: Versicherungssumme reicht nicht aus
Die Versicherung teilt mit, daß die Versicherungssumme für die Schäden der Brandkatastrophe beziehungsweise des noch zu klärenden mutmaßlichen Verbrechens nicht ausreicht:
„Fest steht zudem, daß die Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar im Fall einer Haftung bei weitem nicht ausreichen, um für alle finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen„, so die Axa .
Die „Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Hinblick auf die geschädigten Personen“ müsse „deshalb in jedem Fall gewährleistet sein„, so die Axa weiter.
„Wir arbeiten eng mit den Behörden und involvierten Stellen zusammen und sichern unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.“
Medizinische Versorgung der Betroffenen ungeachtet der Haftung gesichert
Die medizinische Versorgung der Betroffenen sei „unabhängig von der Haftung grundsätzlich gesichert“, so die Versicherung.
Bei in der Schweiz wohnhaften Personen kommen die vorleistungspflichtigen Sozialversicherungen, darunter auch die Unfallversicherung der Axa, für die Kosten auf.
Die Unfallversicherung der Axa habe nach Möglichkeit umgehend mit Betroffenen unter den bei ihr versicherten Privatpersonen und Unternehmen Kontakt aufgenommen und stehe mit ihnen in engem Austausch, um die weiteren Schritte einzuleiten.
Vorleistungspflichtige Sozialversicherer können die ihnen entstandenen Kosten ganz oder teilweise von den Haftpflichtigen zurückfordern.
Für Schäden von Betroffenen, die die Sozialversicherer nicht abdecken (z. B. Genugtuungsansprüche), bestehe die Möglichkeit, ein Opferhilfegesuch nach Opferhilfegesetz zu stellen.
AXA regt Idee eines runden Tisches mit allen Beteiligten an
Die Opfer und ihre Angehörigen haben für die Axa oberste Priorität, so die Versicherung. Es gelte, sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen und ihr Leid wo immer möglich zu lindern.
Die Axa regt an, einen runden Tisch zu schaffen, an dem idealerweise unter der Leitung des Bundes sämtliche involvierten Parteien wie Vertreter der Opfer und der öffentlichen Hand sowie die involvierten Haftpflicht-, Sach-, Unfall- und Krankenversicherer unbürokratische und langfristig tragfähige Lösungen definieren, um für die finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen.
Die Axa biete an, einen solchen Tisch mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Bewältigung von katastrophalen Ereignissen zu unterstützen.
Es gelte jetzt, zusammenzustehen und mit vereinten Kräften dafür zu sorgen, dass den Betroffenen dieser Tragödie schnellstmöglich und unkompliziert geholfen wird.
(pd, rm)

