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Über 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt in den Arbeitsmarkt
Berufliche EingliederungÜber 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt in den Arbeitsmarkt

Berufliche Eingliederung

Über 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt in den Arbeitsmarkt
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Rund 61 000 Personen haben 2025 an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen der Invalidenversicherung teilgenommen, 3 300 mehr als im Vorjahr und gut dreimal mehr als noch 2008.

Von den über 41 000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 19 200 eine Anstellung und weitere 7 000 Personen waren wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.

Grundsatz der Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Dieser Fokus wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt, indem die Instrumente zur Eingliederung ausgebaut wurden.

Zunahme der Teilnehmerzahlen und Kosten

Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmaßnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2025 waren es rund 61 000 Personen, 3 300 mehr als im Vorjahr (2024) und mehr als dreimal so viel als 2008. Die Kosten beliefen sich 2025 auf 979 Millionen Franken (gegenüber 892 Millionen Franken im 2024). 37 000 Personen haben zusätzlich ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von 780 Millionen Franken.

Neuanmeldungen 2024

2024 haben sich rund 77 000 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren bei der Invalidenversicherung neu angemeldet, davon 64 000 Personen für Berufliche Integration/Rente, das sind 2 300 mehr als im Vorjahr (2023).

Erfolge bei der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Über 41 000 Personen haben 2025 den beruflichen Eingliederungsprozeß abgeschlossen. Davon fanden rund 19 200 Personen (47 %) eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt, weitere 7 000 Personen (17 %) sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 14 900 Personen (34 %) war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht besser.

Situation ein Jahr nach Abschluß

Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluß der Maßnahme aussieht. 2023 haben rund 23 000 Personen den beruflichen Eingliederungsprozeß abgeschlossen. Davon erzielten ein Jahr später rund 13 600 Personen (58 %) ein Einkommen ohne Rente gegenüber 12 900 Personen (46 %) im Vorjahr.

Hauptursachen der Invalidität

Insgesamt waren 2025 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Bezüger von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen (55 %) psychische Krankheiten die hauptsächliche Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (14 %), Geburtsgebrechen (12 %) und Unfällen (8 %). Diese Zusammensetzung hat sich im Vergleich zu 2024 nicht wesentlich verändert.

Die beruflichen Eingliederungsmaßnahmen der Invalidenversicherung

Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen:

Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber.

Frühinterventionsmaßnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, Beschäftigungsmaßnahmen, Beratung und Begleitung.

Integrationsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung.

Berufliche Maßnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuß, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe.

(pd, rm)

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