Brandkatastrophe von Crans-MontanaZweites Sondierungsgespräch zum runden Tisch in Bern
Am 30. April 2026 hat im Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern das zweite Sondierungsgespräch für einen runden Tisch zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana stattgefunden. Ziel des Austauschs war es, Zweck, Zusammensetzung und Arbeitsweise des runden Tisches weiter zu konkretisieren. Am Gespräch nahm auch Laurent Kurth teil, der vom Bundesrat zum Leiter des runden Tisches ernannt wurde.
Bereits im Februar 2026 hatte der Bundesrat entschieden, zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana einen runden Tisch unter der Schirmherrschaft des Bundes einzusetzen. Kurz darauf lud das Bundesamt für Justiz (BJ) zu einem ersten Sondierungsgespräch im Hinblick auf die Errichtung des runden Tisches ein. Dies, um Erwartungen, Bedürfnisse und offene Fragen aufzunehmen. Das heutige zweite Sondierungsgespräch diente der weiteren inhaltlichen Konkretisierung. Auch dieses Treffen verlief konstruktiv und lösungsorientiert.
Laurent Kurth: Anerkennung der Opfer und ihrer Angehörigen steht im Zentrum
Im Rahmen des Treffens hat sich Laurent Kurth offiziell als Leiter des runden Tisches vorgestellt. Er bekräftigte seine Unabhängigkeit und Neutralität. Zudem hielt er fest, daß er in diesem Prozeß bewußt eine vermittelnde Rolle einnehmen wird. Gleichzeitig unterstrich er, daß für ihn die Anerkennung der Opfer und ihrer Angehörigen im Zentrum steht.
Ziel des runden Tisches sind außergerichtliche Vergleichslösungen
Der runde Tisch bringt Opfer, Angehörige, betroffene Versicherungen, potentiell leistungspflichtige Personen sowie zuständige Behörden zusammen. Ziel ist es, den Dialog zu erleichtern und mit dem Engagement der Betroffenen außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zu unterstützen. Solche Lösungen können langwierige Gerichtsprozesse vermeiden, die für Opfer und Angehörige oft mit vielen Unsicherheiten verbunden und belastend sein können. Die Teilnahme am runden Tisch ist für alle Beteiligten freiwillig und bedeutet keine juristische Anerkennung einer Haftung. Entsprechend nimmt der runde Tisch keine gerichtlichen Entscheide für die Zivil- oder Strafverfahren vorweg.
Ob außergerichtliche Vergleichslösungen zustande kommen, hängt einzig vom Willen der Teilnehmenden ab. Einigen sich die Beteiligten auf eine tragfähige Lösung, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, daß sich der Bund mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken daran beteiligt. Über diese finanzielle Beteiligung des Bundes berät derzeit das Parlament.
Die Vorbereitungen für die Konstituierung des runden Tisches laufen weiter. Das nächste Sondierungsgespräch soll im Juni 2026 stattfinden.


