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"Milch" zur Bezeichnung von veganen Produkten nicht zulässig
Bundesgerichtsurteil zu Milch"Milch" zur Bezeichnung von veganen Produkten nicht zulässig

Bundesgerichtsurteil zu Milch

"Milch" zur Bezeichnung von veganen Produkten nicht zulässig
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Migros, Coop, Galaxus und andere haben das Produkt im Sortiment. Das dürfte sich nun aufgrund eines Bundesgerichts wohl ändern.

“Milch” darf nicht zur Bezeichnung veganer Produkte verwendet werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Herstellerfirma eines Haferdrinks ab.

Der Haferdrink hat das Format eines Tetrapacks. Auf der Rückseite wird das Produkt als “Haferdrink” bezeichnet. Auf der Vorderseite findet sich die Aufschrift “SHHH…THIS IS NOT M[*]LK” (zu Deutsch “Schei…, das ist nicht M*lch”); bei dem groß abgebildeten “M[*]LK” steht anstatt des “i” von “milk” ein weißer Tropfen, berichtet das Bundesgericht. Das Produkt ist in dieser Form bei den beiden größten Detailhändlern der Schweiz und anderen zu sehen:

Auf Google wird Werbung für das Produkt gemacht (Bildschirmfotoausriß)
Auf Google wird Werbung für das Produkt gemacht (Bildschirmfotoausriß)

Das Kantonale Laboratorium des Kantons Zürich untersagte 2022 die Inverkehrbringung des Produkts mit der aktuellen Kennzeichnung.

Das Zürcher Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Herstellerfirma 2024 ab.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Herstellerfirma in seiner öffentlichen Beratung vom 27. März 2026 ab.

Das Bundesgericht hat sich 2025 ausführlich zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel geäußert (Urteil 2C_26/2023). Gestützt auf seine Rechtsprechung kommt es im konkreten Fall zum Schluß, daß “Milch” nicht verwendet werden darf, um ein veganes Produkt zu bezeichnen.

Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Sachbezeichnung “Milch” zur negativen Anpreisung (“ich bin keine Milch”) verwendet oder typografisch abgeändert wird (wie im vorliegenden Fall durch das Ersetzen des “i” durch einen Tropfen).

Bundesgerichtsurteil wirft Fragen auf

Was das Bundesgerichtsurteil wirft Fragen auf: Wenn jemand damit wirbt “Das ist kein Fleisch, sondern vegan”, wäre dies wohl somit auch verboten. Es fragt sich zudem, was ist, wenn jemand damit wirbt, ein Produkt sei Fleischersatz oder Milchersatz. Diese Bezeichungen werden schon lange verwandt, etwa beim Kaffee-Ersatz.

Müssen zahlreiche Produkte ihre Namen ändern und ihre Werbung?

Somit dürfte man dann wohl auch nicht mehr für Kaffee-Ersatz oder mit Wörtern wie Lupinen-“Kaffee” werben.

Oder damit, daß etwas eine Alternative ist: Milch-Alternative oder Kaffee-Alternative.

Denn das gelte “grundsätzlich auch dann, wenn die Sachbezeichnung” wie Milch oder andere “zur negativen Anpreisung” verwandt werden, so das Bundesgericht.

Es fragt sich daher:

Müssen nun zahlreiche Produkte ihre Namen und ihre Werbung ändern?

Remo Maßat

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