Der Staatsrat legt die kantonale Strategie zur Unterbringung von Fahrenden festNur ein einziger Durchgangsplatz in Martinach
Der Staatsrat passt die Strategie zur Unterbringung von Fahrenden im Wallis an, wie die Dienststelle für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt berichtet.
Die Unterbringung wird sich auch künftig auf einen einzigen Durchgangsplatz in Martinach konzentrieren, wie dies schon heute der Fall ist, so die Dienststelle. Der Platz wird an den Standort «L’Indivis» in Charrat verlegt und auf Dauer eingerichtet, um den Anforderungen an die Unterbringung und Sicherheit gerecht zu werden. Die im kantonalen Richtplan vorgesehenen Projekte für Durchgangsplätze im Mittel- und im Oberwallis werden folglich aufgegeben. Dieser Entscheid erfolgt, nachdem der Bund von seinem nationalen «Konzept Transitplätze» abgekommen ist und nachdem seit Inkrafttreten des neuen Strassengesetzes die Baukosten für Standplätze für Fahrende vollständig zu Lasten des Staates Wallis gehen, so heisst es weiter:
Für die Unterbringung von Fahrenden hat sich der nationale Kontext grundlegend verändert. Am 1. Mai 2025 verzichtete der Bund darauf, sein nationales «Konzept Transitplätze für ausländische Fahrende» weiterzuverfolgen und deren Schaffung zu koordinieren, und er überliess es den Kantonen, für deren Realisierung und Finanzierung sorgen. Bis heute verfügen nur sieben Schweizer Kantone, darunter das Wallis, über einen Durchgangsplatz. Im November 2025 lehnte der Walliser Grosse Rat zudem ein Postulat ab, das die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen in den drei Regionen des Kantons gemäss der im kantonalen Richtplan (kRP) festgelegten Planung forderte. Ausserdem gehen die Kosten für den Bau neuer Standplätze für Fahrende seit Inkrafttreten des neuen Strassengesetzes vollumfänglich zulasten des Staates Wallis, der auch die Finanzierung und den Betrieb des heute bestehenden Durchgangsplatzes sicherstellt. Der Bau und Betrieb von drei solchen Einrichtungen würde somit erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Der Staatsrat hat daher entschieden, seine Strategie zu ändern und die Unterbringung von Fahrenden auf einen einzigen Durchgangsplatz in Martinach zu konzentrieren.
Der bestehende Platz in Martinach ist heute der einzige offizielle Durchgangsplatz im Wallis. Dieser ist den Anforderungen an die Sicherheit und Unterbringung entsprechend eingerichtet. Sein Betrieb bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Kanton, sowohl für den Unterhalt der Infrastruktur als auch für die Betreuung bei Ankunft und Abreise. Um die Verwaltung zu optimieren und die Unterbringung der Fahrenden zu verbessern, wird der jetzige Durchgangsplatz nach «L’Indivis» in Charrat verlegt. Der neue Standort in der Nähe der Kantonspolizei bietet eine direkte Zufahrt von der Autobahn her und vereinfacht die Verwaltung der An- und Abreisen. Die künftige Einrichtung wird Platz für 39 Wohnwagen bieten.
Der Bau des neuen Standplatzes erfordert umfangreiche Arbeiten, um den Normen und Anforderungen für die Unterbringung von Fahrenden sowie den Vorschriften des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), der Kantonspolizei und bezüglich der Naturgefahren zu entsprechen. So werden die Gesamtkosten der Arbeiten auf 3,5 Millionen Franken geschätzt. Die öffentliche Auflage ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen und die Inbetriebnahme für März 2030, sofern es keine Einsprachen gibt.
Die im kantonalen Richtplan vorgesehenen Projekte für Durchgangsplätze im Mittel- und im Oberwallis werden somit aufgegeben. Die kantonale Planung wird entsprechend angepasst, indem das Koordinationsblatt C.10 „Standplätze für Fahrende“ des kantonalen Richtplans geändert wird und auf diese Projekte für Transitplätze verzichtet wird. Die Auswirkungen dieser strategischen Neuausrichtung werden im Rahmen der nächsten Gesamtrevision des kantonalen Richtplans geprüft. Die Dienststelle für Mobilität bleibt für den Bau und den Unterhalt der Infrastruktur zuständig, während die Kantonspolizei für die öffentliche Sicherheit sowie die Verwaltung der An- und Abreisen sorgt.
(pd, rm)
(Foto: Illustrationsbild / Kt. VS)

