Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Familienstreit in Zermatt eskaliert
Verurteilt wegen Beschimpfungen wie "krankhafte Furie" und "geile Drecksau"
Familienstreit in Zermatt eskaliertVerurteilt wegen Beschimpfungen wie "krankhafte Furie" und "geile Drecksau"

Familienstreit in Zermatt eskaliert

Verurteilt wegen Beschimpfungen wie "krankhafte Furie" und "geile Drecksau"
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Ein lange schwelender Familien-Streit in Zermatt eskalierte. Es ging unter anderem um das Besuchsrecht zu einem Enkel. Der Streit endete für eine 62-jährige Deutsche mit einer Verurteilung. Sie wurde wegen Ehrverletzungsdelikten  und unerlaubten Abhörens verurteilt, berichtet das Portal Pomona (früher Walliser Bote).

Die Frau zeichnete bei einem Besuch im Jahr 2024 heimlich Gespräche auf. Sie wurde auch wegen wiederholten Verstößen gegen amtliche Verfügungen verurteilt.

Die Konsequenzen aus dem erbittert geführten Familienstreit: Eine bedingte Geldstrafe, eine Buße und die Frau muß überdies auch die Verfahrenskosten zahlen.

Die Frau nahm heimlich mehrere Gespräche, darunter Telefonate, auf, aber auch private Unterhaltungen schnitt sie heimlich mit.

Ein Streit zwischen Schwiegermutter und ihrer Schwiegertochter schwelte laut dem Strafbefehl seit Jahren – im Mittelpunkt: der Sohn der Schwiegertochter respektive der Enkel der 62-Jährigen, geboren 2017.

„Krankhafte Furie“ und „geile Drecksau“

In Sprachnachrichten beschimpfte sie ihre Schwiegertochter zudem mit beleidigenden Ausdrücken wie etwa „krankhafte Furie“ und „geile Drecksau“

Sie wandte sich zudem an die KESB Visp, um ein Besuchsrecht zu erwirken, dem die Behörde jedoch nicht nachkommen wollte.

Daraufhin übergab die Frau der KESB weitere private Daten. Inzwischen bestand bereits ein Kontaktverbot.

Doch trotz mehrerer gerichtlicher Verbote geriet sie selbst oder über Dritte selbst in Kontaktversuche. Auch Nachricht, Brief oder unter Vorwänden wie einem Geburtstagsgruß per Whatsapp.

Die Frau erhielt nun eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken, eine Buße von 1000 Franken. Außerdem muß sie Verfahrenskosten und Entschädigungen in Höhe von rund 1300 Franken bezahlen.

(pd, rm)
(Symbolgraphik)

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