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Eine Öffentlich-Private-Partnerschaft zum Fortbestands des Flughafens?
Flughafen Sitten soll in eine ÖPP als Trägergesellschaft kommenEine Öffentlich-Private-Partnerschaft zum Fortbestands des Flughafens?

Flughafen Sitten soll in eine ÖPP als Trägergesellschaft kommen

Eine Öffentlich-Private-Partnerschaft zum Fortbestands des Flughafens?
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Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten verabschiedet und ihn dem Großen Rat vorgelegt, so das Department Volkswirtschaft & Bildung.

Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Schaffung einer privatrechtlichen gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft (eine sogenannte Öffentlich-private Partnerschaft, ÖPP) ab und legt die von ihr zu erfüllenden Aufträge fest.

Ihr Aktienkapital wird mehrheitlich von öffentlichen Körperschaften gehalten: mindestens 34 Prozent vom Staat Wallis und 20 Prozent von der Stadt Sitten.

Die Finanzierungsmechanismen des Flughafens werden geändert, da eine jährliche Entschädigung von 3 bis 6 Millionen Franken an die Gesellschaft gezahlt wird, nach einem ausgewogenen Verteilungsschlüssel zwischen dem Staat Wallis, der Stadt Sitten und allen anderen Gemeinden des Kantons.

Der Große Rat behandelt diesen Gesetzesentwurf voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.

Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten (GVBGFS) verabschiedet und ihn dem Großen Rat vorgelegt.

Dieser Gesetzesentwurf zielt auf die Schaffung einer privatrechtlichen gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft ab, die in der Lage ist, ein Gleichgewicht zwischen Gemeinnützigkeit, wirtschaftlicher Existenzfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen.

Ihr Ziel sei es, den langfristigen Fortbestand dieser Infrastruktur zu gewährleisten, die zur Mobilität und zur Wirtschafts- und Tourismusförderung des gesamten Kantons beiträgt und gleichzeitig die Entwicklung des Innovationszentrums für Luftfahrt- und Flughafentechnologien unterstützt.

Eine Gesellschaft, die mehrheitlich in öffentlicher Hand ist

Der dem Grossen Rat vorgelegte Gesetzesentwurf legt unter anderem die Aufträge der Gesellschaft fest.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufgaben von öffentlichem Interesse, die sie erfüllen soll, wie die Verwaltung der Infrastruktur, Sicherheit („Safety und Security“ so wörtlich), Luftverkehrskontrolle, Dienstleistungen für Fluggesellschaften, Zoll und Einwanderung, Brandschutz, Zugänglichkeit, Umwelt, Koordination mit den Behörden sowie Katastrophen- und Notfallmanagement.

Vision der Beamten und Politiker

Gemäß der kantonalen Vision übernimmt die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft alle Mitarbeitern Flughafens Sitten, der derzeit vom Amt für Bevölkerung, Sicherheit und Flughafen der Stadt Sitten verwaltet wird.

Ihr Aktienkapital wird mehrheitlich von öffentlichen Körperschaften gehalten: mindestens 34 Prozent vom Staat Wallis und 20 Prozent von der Stadt Sitten.

In einem ersten Schritt ist geplant, daß der Staat Wallis 80 Prozent und die Stadt Sitten 20 Prozent des Aktienkapitals halten. Diese Strukturierung ermöglicht es den öffentlichen Körperschaften, die Kontrolle über die Infrastruktur zu behalten, falls die Gesellschaft ihr Aktienkapital für einen oder mehrere Dritte öffnen sollte.

Neuer Finanzierungsmechanismus

Ob Tourismus, Bildung, Innovation oder zivile Sicherheit – der Flughafen Sitten komme dem gesamten Wallis zugute.

Deshalb sei es legitim, daß sich alle Walliser Gemeinden an der Entschädigung beteiligen, die der Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft ausgezahlt wird, so das Department Volkswirtschaft & Bildung.

Schwankung zwischen „3 und 6 Millionen Franken“

Die jährliche Entschädigung wird zwischen 3 und 6 Millionen Franken pro Jahr schwanken, je nachdem, wie hoch die Subventionen des Bundes ausfallen.

Sie würde nach einem ausgewogenen Verteilungsschlüssel ausgezahlt: 70 Prozent übernimmt der Staat Wallis, 20 Prozent die Stadt Sitten und 10 Prozent die Gesamtheit der anderen Walliser Gemeinden entsprechend ihrer Bevölkerungszahl und ihrer touristischen Kapazität.

Im Vergleich zur aktuellen Situation brauche es also Anpassungen bei den Finanzierungsmechanismen des Flughafens Sitten.

Derzeit trage die Stadt Sitten die Betriebskonzession des Flughafens allein, wobei sie vom Kanton in Höhe von 50 Prozent des Defizits und 50 Prozent der Investitionen unterstützt wird.

Zwischen 42’000 und 48’900 Bewegungen pro Jahr

Das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt verlangte Objektblatt zum «Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)» wird derzeit ausgearbeitet.

Der Flughafen könnte im Normalbetrieb bis 2040 ein maximales Verkehrsaufkommen von 48’900 Flugbewegungen pro Jahr erreichen. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 verzeichnete er fast 42’000 Flugbewegungen.

Zahl der Passagiere soll steigen

Die Zahl der Passagiere dürfte innerhalb von fünfzehn Jahren von 31’800 im Jahr 2024 auf fast 75’000 steigen, so das Department weiter.

Die Vision des Staates Wallis und der Stadt Sitten beruht demnach auf einer höheren Auslastung der Flugzeuge.

Die derzeitige Infrastruktur des Flughafens sowie seine Anbindung an den Strassenverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel sind so dimensioniert, dass sie die zusätzlichen Verkehrsströme aufnehmen können.

Ein wichtiger strategischer Vorteil für das Wallis

Der Flughafen Sitten stelle ein wichtiger strategischer Standort für das Wallis dar.

Er ist der einzige alpine Flughafen der Schweiz, an dem ein kommerzieller Flugbetrieb, Helikoptereinsätze, Freizeitflugverkehr wie auch militärische Aktivitäten in geringem Umfang möglich sind.

Er garantiere außerdem die Sicherheit und die Anbindung der Bergregionen.

Seine zivilen Aktivitäten generieren erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, die laut einer Studie der HES-SO Valais-Wallis aus dem Jahr 2022 auf 74,9 Millionen Franken geschätzt werden.

Der Große Rat behandelt diesen Gesetzesentwurf voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.

Entsteht im Wallis eine umstrittene ÖPP?Flughafen Sitten mit umstrittenem Projekt

(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)

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