Gruppe Wolf Schweiz zu 97 toten Schwarznasenschafen durch Blitzschlag"Herdenschutz mit Nachtpferchen erhöht das Risiko für Schafe nicht"
Im Oberwallis wurden auf der Alp Eggerhorn 97 Schwarznasenschafe durch einen Blitzschlag getötet. Die Schafe befanden sich zum Schutz des Wolfes in einem Nachtpferch. Dazu äußert sich nun die Gruppe Wolf Schweiz.
Sie schreibt in einer Medienmitteilung, die Behauptung, daß der Herdenschutz mit Nachtpferchen das Risiko für solche Ereignisse erhöht, hält einer Überprüfung nicht Stand.
Das genaue Gegenteil sei sogar der Fall, so die Organisation: “Sowohl die Empfehlungen der Herdenschutzfachstellen für sichere Übernachtungsplätze für behirtete Schafe als auch die Einhaltung der Sömmerungsvorschriften der Direktzahlungsverordnung senken das Risiko für Todesfälle von Schafen durch Blitzschläge.”
Weiter schreibt die Gruppe Wolf Schweiz Folgendes (kursiv):
“Schafe besitzen ein eigenwilliges Weideverhalten und bevorzugen hoch gelegene, exponierte Weiden, insbesondere Gratlagen, sofern sie frei wählen können. Sie finden dort das von ihnen bevorzugte junge Gras. Zugleich bieten diese Lagen eine gute Übersicht und das bevorzugte Klima (kühl und windig und somit wenige Insekten), weshalb diese Lagen auch als Übernachtungsplätze gewählt werden. Diese Lagen sind jedoch auch besonders exponiert für Blitzeinschläge. Schafe wählen also blitzexponierte Stellen grundsätzlich freiwillig.
Zum Schutz vor dem Wolf werden Schafe auf den Alpen durch Hirten oder Zäune geführt. Die Herdenführung ist die Voraussetzung für den Einsatz von Herdenschutzhunden oder wolfsabweisenden Zäunen. Die Vorschriften für die Herdenführung finden sich in der Direktzahlungsverordnung. Demnach dürfen unter anderem Flächen mit Erosionsgefahr oder empfindlichen Pflanzenbeständen nicht beweidet werden und eine Übernutzung ist verboten. Das trifft insbesondere auch sehr hoch gelegene und exponierte Lagen zu, weshalb diese nicht oder nur beschränkt mit Schafen beweidet werden dürfen. Bereits die Einhaltung der Sömmerungsvorschriften der Direktzahlungsverordnung für behirtete Schafe sorgt somit dafür, dass sich diese seltener in riskanten Lagen hinsichtlich Blitzschlages aufhalten.
Für sichere Übernachtungsplätze für Schafe durch die Hirtinnen und Hirten gibt es zudem fachliche Empfehlungen der Herdenschutzfachstelle der Agridea. Auf den Schutz vor Blitzschlag und Unwettern ist demnach explizit zu achten. Explizit zu diesem Zweck dienen auch die empfohlenen Schlechtwetterweiden, wo Schafe auch während Unwettern sicher vor Wölfen, aber eben auch vor Blitzen sind.
Es ist damit festzuhalten, dass die Einhaltung der Vorgaben der Direktzahlungsverordnung sowie der Empfehlungen der Herdenschutzfachstelle dazu führt, dass das Risiko von Blitzschlägen reduziert wird. Behirtete Schafe halten sich seltener in blitzexponierten Lagen auf und fachgerecht platzierte Nachtpferche und Schlechtwetterweiden beachten explizit das Risiko im Unwetterfall.
Weiterführende Informationen
Merkblatt der Agridea: «Sichere Übernachtungsplätze für behirtete Kleinviehherden»
Direktzahlungsverordnung zu den nicht beweidbaren Flächen (insb. Anhang 2, Ziffer 1)
Informationen zu Weideverhalten und Aufenthaltsgebieten von unbehirteten Schafen:
Masterarbeit «Einfluss von Nutzungsumstellungen auf die Bodenerosion von schweizerischen Schafalpen», Catherine Bauer, 2013. (insb. Kapitel 1.3.1)
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