
Individuelle Prämienverbilligung im Wallis automatisch ohne AntragEin Systemfehler
Ein Kommentar von Remo Maßat
Das Geld wird automatisch verteilt. IPV, die Individuelle Prämienverbilligung, gibt es im Wallis – anders als in anderen Kantonen – auch ohne, daß man es will. Man muß nicht einmal einen Antrag ausfüllen.
Dazu schreibt aktuell die Dienststelle für Gesundheitswesen: „Grundsätzlich werden die Begünstigten auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2024 automatisch ermittelt und die Verbilligung wird bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2026 abgezogen. Die Begünstigten werden im Februar 2026 persönlich informiert.“
Das ist ein Fehler.
Denn warum sollten Leute, die diese Prämienverbilligung, also das Geld gar nicht brauchen und auch nicht einmal wollen, sie automatisch erhalten?
Es gibt Fälle, die schweizweit für Schlagzeilen sorgten, weil gut betuchte Personen gegen ihren Willen auf dem Wege der IPV finanziellen Zustupf aus Steuergeldern bekamen.
Ein Ärztepaar äußerte, sie seien wohlhabend genug, um ohne staatliche Hilfe auszukommen.
Das Thema sorgte sogar über das Wallis hinaus für Schlagzeilen.
Blick-Autor Johannes Hillig etwa berichtete im Jahr 2024 über die unfreiwillig erhaltene staatliche Finanzförderung. Er griff einen Beitrag vom Walliser Bote auf. Er schrieb dazu: „Einem Ehepaar aus Leuk-Stadt geht es finanziell gut. Finden sie zumindest. Die Behörden sehen das offensichtlich anders, denn das Paar erhält Prämienverbilligungen für die Krankenkassenbeiträge.“
Geändert hat sich bisher nichts.
Politik gefordert
Erstaunlich, daß noch keine politische Partei einen Vorstoß eingereicht hat mit der Forderung, daß wenigstens ein digitaler Antrag auf IPV gestellt werden muß.
Anstatt daß eine automatische Auszahlung auch an Vermögende und Gutsituierte erfolgt, die diese (Steuer)-Gelder gar nicht brauchen.
Irre: Nur wer Millionär ist, hat keinen Anspruch mehr
Irre auch, daß man erst Millionär im Wallis sein muß, um keinen Anspruch mehr auf IPV zu haben. Zitat: „Versicherte oder Familien, deren neu eingeschätztes Bruttovermögen von CHF 1 Million übersteigt, haben kein Anrecht auf Subventionen (vom Staatsrat festgelegter Betrag).“
Hier meint es der Staat Wallis klar zu gut mit seinen Einwohnern. Es wird umverteilt von unten nach oben.
Weiterführendes, Quellen
- Links im Text (Blick.ch)
- https://www.ahvwallis.ch/de/Versicherungen/IPV-Pramienverbilligungen-in-der-Krankenversicherung/Pramienverbilligung/Praemienverbilligung.html

