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Mehr Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten für Eigentümer
Modernisierung des StockwerkeigentumsMehr Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten für Eigentümer

Modernisierung des Stockwerkeigentums

Mehr Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten für Eigentümer
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Beim Stockwerkeigentum erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, gewisse Teile eines Gebäudes ausschließlich zu nutzen und diese nach den eigenen Wünschen auszubauen. Weil sich die Eigentümer aber gewisse Kosten – etwa die Heizung oder Gärten – teilen können, ermöglicht das Stockwerkeigentum auch Personen mit geringeren finanziellen Mitteln, Wohneigentum zu erwerben.

Das Stockwerkeigentum wurde 1965 im Zivilgesetzbuch (ZGB) eingeführt und hat sich grundsätzlich bewährt.
Nun aber soll es punktuelle Anpassungen geben.

Die große Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüßt die Vorschläge des Bundesrates zur Modernisierung des Stockwerkeigentumsrechts.

Erwerb bei noch nicht gebauten Liegenschaften

Das geltende Recht regelt ausschließlich das Stockwerkeigentum an bestehenden Grundstücken. In der Praxis werden heute jedoch auch viele Liegenschaften im Stockwerkeigentum gekauft, die noch nicht gebaut worden sind.

Um diese Lücke zu schließen und Rechtssicherheit zu schaffen, will der Bundesrat solche Situationen künftig explizit im Gesetz regeln.

Klagerecht für Erneuerungsfonds

Neu sollen Stockwerkeigentümer die Möglichkeit haben, gerichtlich die Schaffung eines Erneuerungsfonds für die Finanzierung notwendiger Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten einzuklagen.

Aktuell verhindern fehlende oder unterfinanzierte Erneuerungsfonds in der Praxis mitunter eine notwendige Sanierung der Liegenschaft. Die vorgeschlagene Klagelösung ermöglicht bei Bedarf maßgeschneiderte Lösungen für Stockwerkeigentümergemeinschaften mit fehlenden oder unterfinanzierten Erneuerungsfonds.

Auf die generelle Pflicht zur Errichtung eines Erneuerungsfonds will der Bundesrat hingegen trotz einzelner Forderungen in der Vernehmlassung verzichten. Eine solche würde zu stark in die Autonomie der Stockwerkeigentümer eingreifen.

Sondernutzungsrechte

Um die Rechtssicherheit für die Eigentümer zu erhöhen, schlägt der Bundesrat vor, die Sondernutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft künftig explizit zu regeln.

So sieht der Gesetzesentwurf eine Lösung vor, wie die Gemeinschaft Sondernutzungsrechte etwa an Parkplätzen oder Gärten begründen und ändern kann.

(pd, rm)

 

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