Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Naturgefahren in Sion: Wer zahlt bei Schäden durch Hochwasser, Sturm und Steinschlag?
Gebäudeversicherung im Wallis ist Sache der Eigentümer
Naturgefahren in Sion: Wer zahlt bei Schäden durch Hochwasser, Sturm und Steinschlag?Gebäudeversicherung im Wallis ist Sache der Eigentümer

Naturgefahren in Sion: Wer zahlt bei Schäden durch Hochwasser, Sturm und Steinschlag?

Gebäudeversicherung im Wallis ist Sache der Eigentümer
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Hochwasser entlang der Rhone, heftige Gewitter über Sion oder Steinschläge an steilen Berghängen: Naturgefahren können im Wallis innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden verursachen. Betroffen sind nicht nur Strassen und öffentliche Einrichtungen, sondern auch Wohnhäuser, Keller und persönliche Gegenstände. Für Eigentümer und Mieter stellt sich dann die Frage, wer die finanziellen Folgen trägt. Die Antwort hängt von der Schadenursache und dem bestehenden Versicherungsschutz ab. Dabei ist eine Besonderheit des Kantons Wallis, dass Gebäudeeigentümer grundsätzlich selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich sind. Das liegt daran, weil das Wallis zu den sogenannten GUSTAVO-Kantonen zählt.

Zwischen Rhone und Bergen prägen Naturgefahren das Wallis

Die geografische Lage macht das Wallis für unterschiedliche Naturereignisse anfällig. Während in Sion und entlang der Rhone insbesondere Hochwasser, Starkregen und Hagel Schäden verursachen können, kommen in den Bergregionen Steinschläge, Felsstürze, Murgänge und Lawinen hinzu.

Wie weitreichend solche Ereignisse sein können, zeigt der Bergsturz von Blatten. Am 28. Mai 2025 verschütteten Eis- und Gesteinsmassen nach dem Abbruch des Birchgletschers grosse Teile des Dorfes im Lötschental. Zudem wurde der Abfluss der Lonza blockiert.

Auch Waldbrände stellen eine Gefahr dar. Beim Brand von Bitsch im Juli 2023 mussten zahlreiche Menschen evakuiert werden. Nach den Ermittlungen wurde das Feuer durch Schüsse auf eine Stromleitung ausgelöst, nicht durch natürliche Einflüsse.

Hinzu kommt die Erdbebengefahr. Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) stellt fest:

«Im Wallis bebt die Erde schweizweit am häufigsten.» – Schweizerischer Erdbebendienst (SED)

Die Region weist die höchste Erdbebengefährdung der Schweiz auf. Das tatsächliche Schadenrisiko hängt jedoch auch von der Bauweise, dem Untergrund und den betroffenen Sachwerten ab.

Gebäudeversicherung im Wallis ist Sache der Eigentümer

Anders als in vielen anderen Schweizer Kantonen gibt es im Wallis keine kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. Auch eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung besteht nicht. Hauseigentümer müssen deshalb selbst entscheiden, ob sie ihr Gebäude bei einem privaten Versicherer absichern.

Bei der privaten Gebäudeversicherung muss die gesetzlich geregelte Elementarschadendeckung grundsätzlich Bestandteil der entsprechenden Feuerversicherung sein. Welche zusätzlichen Risiken versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Dabei ist zwischen zwei Versicherungsarten zu unterscheiden:

  • Gebäudeversicherung: Betrifft das Gebäude selbst sowie fest verbaute Bestandteile wie Dächer, Fenster, Böden oder Heizungsanlagen.
  • Hausratversicherung: Schützt je nach Vertrag bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und persönliche Besitztümer.

Ob eine Entschädigung erfolgt, hängt von der Schadenursache, den versicherten Gegenständen und den Vertragsbedingungen ab.

Welche Versicherung bei Hochwasser oder Steinschlag zahlt

Die Schweizer Elementarschadenversicherung umfasst neun gesetzlich definierte Naturgefahren. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erläutert die gesetzlichen Grundlagen dieser Absicherung.

Für Hauseigentümer in Sion sind insbesondere folgende Schadensfälle relevant:

  • Hochwasser und Überschwemmungen: Überflutete Keller, beschädigte Böden oder durchnässte Wände können unter die Gebäudeversicherung fallen. Schäden an Möbeln betreffen grundsätzlich die Hausratversicherung.
  • Sturm und Hagel: Beschädigte Dächer, Fassaden oder Fenster sind typische Gebäudeschäden, sofern die Voraussetzungen der Versicherung erfüllt sind.
  • Steinschlag und Felssturz: Beschädigen herabfallende Gesteinsmassen ein versichertes Gebäude, kann die Elementarschadendeckung greifen.
  • Erdbeben: Erdbebenschäden gehören nicht zur gesetzlichen Elementarschadendeckung. Dafür ist grundsätzlich eine separate Versicherung erforderlich.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Schäden durch Grundwasser oder Kanalrückstau. Diese gelten nicht automatisch als versicherte Überschwemmung. Je nach Versicherungsvertrag können zusätzliche Versicherungsdeckungen erforderlich sein.

Wenn trotz Versicherung Kosten offenbleiben

Ein bestehender Versicherungsvertrag bedeutet nicht, dass sämtliche finanziellen Folgen eines Naturereignisses übernommen werden. Vereinbarte Kostenanteile, Entschädigungsgrenzen oder ausgeschlossene Schadenarten können dazu führen, dass Eigentümer einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Auch eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann problematisch werden. Besonders nach grösseren Umbauten oder wertsteigernden Renovationen empfiehlt sich deshalb eine Überprüfung des Versicherungsschutzes.

Ob der bestehende Versicherungsschutz die örtlichen Naturgefahren ausreichend abdeckt, lässt sich anhand der Vertragsunterlagen oder im Rahmen einer Versicherungsberatung der AXA in Sion klären. Dabei sollten insbesondere mögliche Deckungslücken bei Erdbeben, Wasserschäden und nicht versicherten Gebäudebestandteilen berücksichtigt werden.

Vorsorge kann Schäden an Gebäuden reduzieren

Wie stark ein Grundstück gefährdet ist, lässt sich anhand der Naturgefahrenkarten des Kantons Wallis einschätzen. Sie zeigen beispielsweise Gebiete, in denen Überschwemmungen, Steinschläge oder andere Naturereignisse auftreten können.

Gerade bei Gebäuden in hochwassergefährdeten Bereichen rund um Sion können einfache Schutzmassnahmen helfen. Dazu gehören regelmässig gereinigte Abflüsse, gegen eindringendes Wasser gesicherte Kelleröffnungen und fachgerecht installierte Rückstauklappen. Empfindliche Elektrogeräte und wertvolle Gegenstände sollten möglichst erhöht gelagert werden.

Kommt es dennoch zu einem Schaden, hat die persönliche Sicherheit Vorrang. Sobald das Gebäude gefahrlos betreten werden kann, sollten Betroffene die Beschädigungen fotografieren, betroffene Gegenstände erfassen und den Versicherer möglichst rasch informieren. Notwendige Sofortmassnahmen können weitere Schäden verhindern. Grössere Reparaturen sollten dagegen möglichst mit der Versicherung abgestimmt werden.

Für Hauseigentümer in Sion lohnt sich deshalb nicht nur ein Blick auf die örtlichen Gefahrenkarten, sondern auch auf den bestehenden Versicherungsvertrag. Denn welche Kosten nach einem Naturereignis tatsächlich übernommen werden, entscheidet sich häufig bereits lange vor dem Schadenfall.

(pd)

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