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Aktivistische «DOK»-Sendung über Männer/Frauen beim Geld und Kommentar über den israelischen Bobfahrer kritisiert
Öffentliche Beratungen der UBI – Aktuelle EntscheideAktivistische «DOK»-Sendung über Männer/Frauen beim Geld und Kommentar über den israelischen Bobfahrer kritisiert

Öffentliche Beratungen der UBI – Aktuelle Entscheide

Aktivistische «DOK»-Sendung über Männer/Frauen beim Geld und Kommentar über den israelischen Bobfahrer kritisiert
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Die UBI hiess an den öffentlichen Beratungen vom 29. Oktober 2026 eine Beschwerde gegen die Sendung «DOK» von SRF und den dazugehörigen Digital-Artikel gut (Titel: «Ist Geld Männersache? Warum Frauen ärmer sind»), wie sie mitteilt.

Abgewiesen hat sie hingegen Beschwerde gegen zwei Ausgaben der Sendung «Club» zum Krieg im Iran. Programmrechtlich ebenfalls unproblematisch war die Ausstrahlung der «Kleinen Niederdorfoper» am Karfreitag sowie von zwei Sendungen des Formats «Sternstunde» am Ostersonntag 2026.

Am 1. März 2026 strahlte Fernsehen SRF die Sendung «DOK» aus mit dem Titel «Ist Geld Männersache? Warum Frauen ärmer sind». Damit zusammenhängend wurde am 11. März 2026 der Online-Artikel «Ist Geld Männersache? Warum Frauen fast immer ärmer sind» als Streaming-Tipp publiziert. Der Beschwerdeführer beanstandete beide Publikationen und rügte im Wesentlichen, dass die Sendung ihren selbstdeklarierten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genüge. Vielmehr würden Einzelfälle aktivistisch instrumentalisiert, Daten unzulässig interpretiert und Studienergebnisse sowie Zahlen teilweise völlig falsch wiedergegeben. Die UBI hiess die Beschwerde sowohl gegen die Sendung «DOK» als auch gegen den dazugehörigen Streaming-Tipp auf der SRF-Website jeweils mit 8:1 Stimmen gut. Sie kam zum Schluss, dass der Film unsorgfältig recherchiert und in zu vielen Aussagen fehlerhaft war. Das Publikum konnte sich keine eigene Meinung zum Thema bilden, weil der These widersprechende Aspekte und eine Einordnungen der Zahlen für die Schweiz fehlten. Das Sachgerechtigkeitsgeobt wurde dadurch verletzt (b.1103).

Einstimmig wies die UBI hingegen eine Popularbeschwerde gegen zwei Ausgaben des Sendeformats «Club» ab, die sich beide mit dem Krieg im Iran beschäftigten. Beanstandet waren die Beiträge: «Iran: Letzter Kampf der Mullahs?» vom 3. März 2026 und «Was will Trump wirklich im Iran?» vom 10. März 2026. Der Beschwerdeführer störte sich an der Auswahl der eingeladenen Gäste, da diese überwiegend einen gewaltsamen Regimewechsel im Iran mit Hilfe der USA und Israels befürworteten. Das durch die kriegerischen Angriffe verursachte Leid im Iran sei durch Moderation und Gäste fast vollständig ignoriert worden. Die UBI hielt in ihrer Beschwerdeabweisung jedoch fest, dass die Sendungen den Krieg dank verschiedener Einspieler und in den Gesprächen sachgerecht aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet hatten. Eine Gewaltverharmlosung oder -aufforderung sei nicht ersichtlich (b.1110).

Ebenfalls einstimmig abgewiesen wurden drei weitere Beschwerden eines Popularbeschwerdeführers, der sich an der Programmgestaltung der SRG an Ostern 2026 störte. Dieser monierte, dass die Ausstrahlung der «Kleinen Niederdorfoper» am Karfreitag sowie diejenige der Sendungen «Sternstunde Philosophie» und «Sternstunde Musik» am Ostersonntag die religiösen Gefühle und Überzeugungen von Christen im Land verletzt habe. Die UBI wies alle drei Beschwerden ab, da keine der beanstandeten Sendungen den christlichen Glauben abwertete. Während das Christentum in der «Kleinen Niederdorfoper» und der beanstandeten Ausgabe der «Sternstunde Musik» gar nicht thematisiert wurde, diskutierte die Moderatorin in der «Sternstunde Philosophie» mit ihrem Gast Detlef Pollak respektvoll über den weltweiten Bedeutungsverlust des traditionellen Gottesglauben. Die UBI konnte keine Verletzung von Grundrechten erkennen, sondern wies auf die Programmfreiheit der SRG hin (b.1108, b.1109, b.1114).

Die öffentlichen Beratungen befassten sich zudem mit vier Beschwerden gegen Sendungen von Radio Télévision Suisse (RTS) und einer Beschwerde gegen eine Sendung von Radiotelevisione svizzera (RSI). Communiqué de presse / Comunicato stampa

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem vierköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.

Gutgeheissene Beschwerden beim RTS: Kommentar über den israelischen Bobfahrer

Im Rahmen der öffentlichen Beratungen vom 29. Oktober 2026 hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auch vier Beschwerden gegen den Kommentar von Radio Télévision Suisse (RTS) bezüglich des israelischen Bobfahrers während des Bobwettbewerbs vom 16. Februar 2026 im Rahmen der Olympischen Winterspiele in Mailand-Cortina gutgeheissen. Demgegenüber hat sie eine Beschwerde gegen einen Bericht der Sendung «Strada Regina» von Radio Televisione Svizzera di lingua italiana (RSI) betreffend das Gespräch mit dem Gast, Professor Vito Mancuso, abgewiesen.
Am 16. Februar 2026 berichtete und kommentierte RTS 2 live den zweiten Lauf des Zweierbob-Wettbewerbs der Männer im Rahmen der Olympischen Winterspiele in Mailand-Cortina. Während der Fahrt des israelischen Teams – der 26. und letzten dieses Laufs – thematisierte der Sportkommentator während der gesamten Fahrt Äusserungen, die Adam Edelman, einer der beiden Athleten, in den sozialen Medien zum Nahostkonflikt gemacht hatte. Namentlich, dass er sich als «Zionist bis auf die Knochen» definiere, dass er «für den Genozid in Gaza» sei und dass er das israelische Militärunternehmen in Gaza als den «moralisch gerechtesten Krieg der Geschichte» betrachte. Der Kommentator hinterfragte daraufhin die Berechtigung der Präsenz des israelischen Bobfahrers bei diesen Olympischen Spielen und beschränkte sich am Ende des Wettbewerbs darauf, das Ergebnis der sportlichen Leistung zu verkünden. In vier Popularbeschwerden machten die Beschwerdeführer unter anderem geltend, dass das Diskriminierungsverbot verletzt worden sei. Sie argumentierten, dass einzig der Lauf des israelischen Teams nicht aus sportlicher Sicht kommentiert worden sei und der Kommentar zudem keinerlei Informationen über den sportlichen Hintergrund des Athleten Adam Edelman geliefert habe. In der öffentlichen Beratung kam die Mehrheit der Mitglieder zum Schluss, dass der vermutlich im Voraus vorbereitete Kommentar durch die Andeutung, der israelische Athlet müsse aufgrund seiner politischen Ansichten von den Olympischen Spielen ausgeschlossen werden, eine stigmatisierende und somit diskriminierende Botschaft gegenüber den anderen 25 an diesem Tag startenden Athleten vermittelt habe. Die Mitglieder befanden, dass der Sportkommentator eine qualifizierte Ungleichbehandlung zwischen dem israelischen Athleten und den anderen Wettkämpfern vorgenommen und damit das Diskriminierungsverbot verletzt habe. Die UBI hiess die Beschwerden knapp mit 5 gegen 4 Stimmen gut (b.1087/b.1095/b.1096/b.1097).
Am 21. Februar 2026 lud die RSI im Rahmen der katholischen Sendung «Strada Regina» den ehemaligen Priester, Philosophen und Theologen Vito Mancuso ein, bezugnehmend auf sein neues Buch mit dem Titel «Gesù e Cristo» (Jesus und Christus). Eine bei der UBI eingereichte Popularbeschwerde kritisierte, dass dem Gast kein kritischer Gesprächspartner zur Seite gestellt wurde und seine Thesen nicht klar als im Widerspruch zur katholischen Lehre stehend dargestellt wurden. Das Fehlen einer theologisch kompetenten Gegenstimme habe es den Zuschauern nicht erlaubt, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die UBI stellte jedoch fest, dass der Standpunkt des Befragten als solcher erkennbar gemacht wurde und der Journalist auch kritische Fragen stellte. Das Interview wurde so geführt, dass sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden konnte, womit das Prinzip der sachgerechten Darstellung von Fakten und Ereignissen eingehalten wurde. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab (b.1105).
(pd)
(Bild: Christoph Arnet)
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