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Privilegien für «geschützte» Minderheiten
Presserat auf AbwegenPrivilegien für «geschützte» Minderheiten

Presserat auf Abwegen

Privilegien für «geschützte» Minderheiten
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Ein Kommentar von Thomas Baumann

Der Presserat soll darüber wachen, dass Journalisten medienethische Grundsätze einhalten. Dass er dies bestenfalls inkonsequent tut, ist heutzutage allgemein bekannt. Neuestes Beispiel: Eine Rüge, welche der Presserat vorletzte Woche gegen die Pendlerzeitung 20 Minuten aussprach.

Diese hatte über den Missbrauch des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine durch Roma berichtet und berief sich dabei auf einen Artikel der NZZ.

Gemäss dem Presserat gehören Roma zu den «geschützten Minderheiten». Ob es auch nicht geschützte Minderheiten gebe oder ob der Presserat eine Liste «geschützter Minderheiten» führe, vermochte der Presserat auf Anfrage jedoch nicht zu sagen.

Zwar sei es «zulässig, Informationen von anderen Medien zu übernehmen» und «die NZZ darf in der Regel ungeprüft als verlässliche Quelle verwendet werden», so der Presserat in seinem Entscheid gegen 20 Minuten. Jedoch: «Wenn die Gefahr besteht, dass Persönlichkeitsrechte oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden, müssen JournalistInnen einen gewissen Aufwand betreiben, um zu prüfen, ob Vorwürfe, die sie von einem anderen Medium übernehmen, dort mit überprüfbaren Quellen belegt werden.»

Dies sei nicht geschehen und deswegen habe 20 Minuten nicht nur Roma diskriminiert, sondern gleich auch auch die Wahrheitspflicht verletzt, so der Presserat.

Anders urteilte er vor zwei Jahren: Damals zitierte die Publikation Medinside einen Bericht des Walliser Bote, wonach ein namentlich genannter Hausbesitzer aus Gewinnsucht einen Spitalneubau blockiere. Auch hier wurden Persönlichkeitsrechte verletzt und die zitierten Angaben waren gemäss dem Presserat ebenfalls falsch — in diesem Fall vermochte er aber keine Verletzung der Wahrheitspflicht zu erkennen.

Auch sonst ist der Presserat mehr als nur inkonsequent. So meinte er in einem Entscheid vor einigen Monaten: «Wo sich die Kritik nicht primär gegen die Institution richtet, sondern spezifisch gegen eine einzelne Person innerhalb des Betriebs und diese auch identifizierbar wird, hat sie im Fall von schweren Vorwürfen selber ein Recht auf persönliche Anhörung.» (Entscheid 26/2025 vom 10. Juli 2025, Hervorhebung durch den Presserat).

Als jedoch die linke Wochenzeitung WOZ dem SRF-Sportreporter Sascha Ruefer vor zwei Jahren vorwarf, den Fussballspieler Granit Xhaka rassistisch diskriminiert zu haben, Ruefer aber nicht Gelegenheit zu einer persönlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen gab, meinte der Presserat nonchalant: «Dass die WOZ nicht Sascha Ruefer persönlich, sondern die SRF-Medienstelle kontaktiert hat, ist journalistische Praxis.»

Nun, vielleicht hat hier mitgespielt, dass die Präsidentin des Presserats selber Redaktorin bei der angeschuldigten WOZ war und ist…

Der Presserat bleibt sich nur in einem treu: Je nach politischer Komponente des Falls — der Presserat ist eine dezidiert links ausgerichtete Organisation — entscheidet er ganz anders.

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(Beitragsbild: Bildschirmfoto Presserat.ch)

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