Home Aktuelles, Nachrichten Wallis “Proaktive Wolfsregulierung” 2026-2027: Noch ein Wolfsrudel im Wallis wird ausgerottet
Bewilligung für die "Basisregulierung" des Rudels von Réchy-Anniviers - es wird vollstädig getötet
“Proaktive Wolfsregulierung” 2026-2027: Noch ein Wolfsrudel im Wallis wird ausgerottetBewilligung für die "Basisregulierung" des Rudels von Réchy-Anniviers - es wird vollstädig getötet

“Proaktive Wolfsregulierung” 2026-2027: Noch ein Wolfsrudel im Wallis wird ausgerottet

Bewilligung für die "Basisregulierung" des Rudels von Réchy-Anniviers - es wird vollstädig getötet
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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun auch die sogenannte Basisregulierung des Réchy-Anniviers-Rudels genehmigt, nachdem es bereits die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie für die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels und des Nanz-Rudels bewilligt hatte. Der Regulationsentscheid tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Januar 2027. Die Bewilligung für die “vollständige Entnahme” des Rudels von Arolla-Ferpècle ist noch beim BAFU hängig. Der Kanton wendet damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) an, die am 1. Februar 2025 in-kraft-getreten ist.

Am 28. August 2026 reichte der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag auf proaktive Regulierung des Wolfbestands für 2026–2027 ein, sowie am 5. Oktober 2026 einen zusätzlichen Antrag auf vollständige Regulierung des Rudels von Arolla-Ferpècle ein.

Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe derzeit oder in der Vergangenheit Probleme durch Risse an Nutztieren verursacht haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck hat der Kanton beim BAFU die Bewilligung beantragt, vier der derzeit elf im Wallis vorkommenden Rudel (Stand: 23. Oktober 2026) vollständig zu entnehmen (Nanz, Augstbord, Réchy-Anniviers und Arolla). Zudem hat er eine Basisregulierung für zwei Rudel (Nendaz-Isérables und Les Toules) beantragt, die dem Kanton die Möglichkeit bietet, zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere zu entnehmen. Bei den übrigen Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt.

Nachdem das BAFU die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie für die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels und des Nanz-Rudels bewilligt hatte, hat es nun auch die Basisregulierung, nicht aber die vollständige Regulierung des Réchy-Anniviers-Rudels genehmigt, da die Kriterien für den Herdenschutz nicht erfüllt waren. Der Regulierungsentscheid, der vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, unterzeichnet wurde, tritt am 23. Oktober 2026, dem Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis, in Kraft. Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des Rudels von Arolla-Ferpècle ist hingegen beim BAFU hängig.

Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Vorkommen nachgewiesen werden konnte, könnten weitere Anträge auf proaktive Regulierung beim BAFU gestellt werden. Wie bereits im letzten Jahr sind Informationen zur Weiterverfolgung des kantonalen Antrags, zur Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsanträge sowie zu deren Umsetzung jederzeit über die Berichterstattung und die entsprechenden Informationen auf der Webseite der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere verfügbar.

(pd)

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