
Projektausschreibung für und mit die Generationen 60+Steuergelder für Projekte für Ältere
Der Kanton Wallis lanciert eine vierte Projektausschreibung mit dem Titel «Die Generationen 60+ im Mittelpunkt der Projekte». Sie ist bis zum 31. August 2026 offen.
Unterstützt werden Projekte, die mit Menschen ab 60 Jahren gemeinsam entwickelt werden.
Ziel ist es, ihr Engagement, ihre Fähigkeiten und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Seit 2022 hat der Kanton Wallis mit den ersten drei Projektausschreibungen 26 Initiativen im ganzen Kanton unterstützt. Alle diese Projekte haben die soziale Teilhabe von Seniorinnen und Senioren, die Beziehungen zwischen den Generationen und das Gemeinschaftsleben gefördert. Dazu gehören insbesondere die Inszenierung eines Theaterstücks, in dem Seniorinnen und Senioren aus einem Pflegeheim und Kinder aus einer Kindertagesstätte mitspielen, der Ausbau der Nachbarschaftshilfe, die Nutzung von Parkbänken als Treffpunkt, die Neugestaltung eines Naturraums mit geeigneter Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Dreirädern für Senioren in Pflegeheimen. Acht Projekte, die im Rahmen der Ausschreibung 2025-2026 ausgewählt wurden, sind derzeit in Umsetzung. Die Auflistung dieser ist auf hier verfügbar.
Projekte, die gemeinsam mit und für Seniorinnen und Senioren entwickelt werden
Menschen ab 60 Jahren verfügen über wertvolles Wissen, viel Erfahrung und Kreativität, die für die Gesellschaft wichtig sind.
Diese Projektausschreibung will Initiativen unterstützen, in denen sie eine aktive Rolle übernehmen können. Projekte, die von Seniorinnen und Senioren selbst vorgeschlagen werden, sind deshalb besonders willkommen.
Sie sind eine gute Möglichkeit, ihr Engagement zu fördern. Die gemeinsame Erarbeitung mit Seniorinnen und Senioren ist zentral. Personen und Organisationen müssen deshalb mit Menschen ab 60 Jahren zusammenarbeiten.
Diese Kooperation soll sicherstellen, daß Seniorinnen und Senioren aktiv und konkret an der Entwicklung der Projekte beteiligt sind.
So können die Bedürfnisse und Erwartungen der betroffenen Generationen gezielter berücksichtigt werden.
Projekte können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden
Die Frist für die Einreichung der Projekte wurde auf den 31. August 2026 festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Projekte, die die Auswahlkriterien erfüllen, von den Mitgliedern der Konsultativkommission „Generationen 60+“ bewertet.
Die Dienststelle für Sozialwesen trifft die endgültige Entscheidung. Die Ergebnisse werden im Laufe des Oktobers 2026 bekannt gegeben.
Die Projekte müssen im Jahr 2027 umgesetzt werden. Die finanzielle Unterstützung kann bis maximal CHF 8’000 betragen. Insgesamt stehen CHF 80’000 zur Verfügung.
Die Teilnahmebedingungen und das Formular für die Projekteingabe sind online verfügbar unter: www.vs.ch/de/web/sas/generationen-60plus


