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Nach Ansicht des Staatsrats soll das Stimmvolk dem Flughafenprojekt in Sitten zustimmen.
Abstimmung über den Flughafen SionNach Ansicht des Staatsrats soll das Stimmvolk dem Flughafenprojekt in Sitten zustimmen.

Abstimmung über den Flughafen Sion

Nach Ansicht des Staatsrats soll das Stimmvolk dem Flughafenprojekt in Sitten zustimmen.
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Das im März 2026 vom Großen Rat verabschiedete Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis war Gegenstand eines Referendums und wird daher am 29. November 2026 der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Für den Staatsrat ermöglicht dieser Gesetzestext, die öffentliche Kontrolle über den Flughafen Sitten zu gewährleisten, die Führung zu verbessern, die Zuständigkeiten zu klären und eine transparentere Verwendung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Des Weiteren ist die Bevölkerung aufgerufen, über die kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn abzustimmen. Der Staatsrat ist der Ansicht, daß dies insbesondere bestimmte Wirtschaftssektoren gefährden, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und die Sozialpartnerschaft schwächen könnte. Er schreibt zur Vorlage Folgendes: 

Seit 2018 und dem effektiven Abzug der Luftwaffe dient der Flughafen Sitten vor allem zivilen Zwecken. Er ist eine strategische Infrastruktur im Dienste der gesamten Walliser Bevölkerung. Als wesentlicher Bestandteil des Krisenmanagements, insbesondere bei Naturkatastrophen, leistet der Flughafen zudem Unterstützung bei der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse, darunter Bergrettung, Sanitätstransporte, die Versorgung von Berghütten, Luftarbeiten, Ausbildung und Innovation. Etwa vier von fünf Flügen entfallen auf diese Art von Dienstleistungen.

Bis 2031 ist die Gemeinde Sitten als Inhaberin der eidgenössischen Konzession für die Verwaltung dieses Flughafens zuständig. Der Staatsrat ist der Meinung, daß eine derart wichtige Infrastruktur auch über diesen Zeitpunkt hinaus mehrheitlich von öffentlichen Körperschaften geführt werden sollte. Dies ist die Grundlage des Gesetzes über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis.

Im Falle einer Annahme wird der Betrieb des Flughafens nicht mehr ausschliesslich von der Gemeinde Sitten sichergestellt. Er wird einer Gesellschaft anvertraut, die mehrheitlich im Besitz von öffentlichen Körperschaften sein wird: mindestens 34 Prozent vom Staat Wallis und 20 Prozent von der Stadt Sitten. Diese Mehrheit gewährleistet, daß die strategischen Entscheidungen der Gesellschaft von den Interessen der Walliser Bevölkerung geleitet werden.

Das Gesetz sieht außerdem einen neuen Finanzierungsmechanismus vor. Heute übernimmt der Staat Wallis 50 Prozent des Betriebsdefizits und 50 Prozent der Investitionen des Flughafens. Allerdings verfügt er über keinerlei Möglichkeit, sich an den Entscheidungen über die Verwendung dieser Gelder zu beteiligen. Im Falle einer Annahme und ab der Übertragung der Konzession an die Gesellschaft wird der Staat Wallis kein Betriebsdefizit mehr finanzieren. Die öffentlichen Körperschaften entschädigen die Gesellschaft lediglich für die von ihr erbrachten Aufgaben von öffentlichem Interesse. Diese Entschädigung wird nach einem ausgewogenen Verteilungsschlüssel ausgezahlt: 70 Prozent übernimmt der Staat Wallis, 20 Prozent die Stadt Sitten und 10 Prozent die Gesamtheit der anderen Walliser Gemeinden. Die erwartete Entschädigung würde sich je nach Bundesbeiträgen für die Flugsicherheit, die durchschnittlich 3 Millionen Franken pro Jahr betragen, auf 3 bis 6 Millionen Franken pro Jahr belaufen – einschließlich des Anteils der Gemeinde Sitten und der Walliser Gemeinden.

Im Falle einer Ablehnung würde der aktuelle Betrieb des Flughafens bis 2031 unverändert fortgesetzt. Ab 2031 würden die Entscheidungen in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Für den zivilen Bereich könnte der Bund den Betrieb des Flughafens einem anderen Betreiber übertragen, der frei wäre, darüber zu entscheiden, in welche Richtung die Aktivitäten gehen sollen. Für den militärischen Bereich würde der Flughafen seine Funktion als Ausweichflugplatz behalten. Ohne zivile Nutzung könnte der Bund beschliessen, dort wieder militärische Aktivitäten mit den damit verbundenen Belästigungen anzusiedeln, da die Armee Eigentümerin von 77 Prozent der Grundstücke und Infrastrukturen des Flughafens ist.

Nach Ansicht des Staatsrats ermöglicht dieses Gesetz, die öffentliche Kontrolle über den Flughafen zu wahren und sicherzustellen, daß er weiterhin in erster Linie den Interessen des Wallis und seiner Bevölkerung dient. Dabei geht es nicht um eine Ausweitung des Flugbetriebs, sondern um eine Optimierung der Organisation und des Betriebs des Flughafens.

(pd, rm)

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