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Swingerclub Bundesgericht?
Affäre DonzallazSwingerclub Bundesgericht?

Affäre Donzallaz

Swingerclub Bundesgericht?
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Ein Kommentar von Thomas Baumann

Gemäss Gesetz dürfen Richter nicht gleichzeitig dem Gericht angehören, wenn sie in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» leben.

In diesem Zusammenhang hatte die Weltwoche vor einigen Wochen aufgedeckt, dass die beiden Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf miteinander eine sexuelle Beziehung führten.

«Unsere Liebes­geschichte war nicht illegal» rechtfertigte sich Donzallaz heute im Tagesanzeiger.

Verteidigungsstrategie: Sie hätten nur wenig Zeit miteinander verbracht. Van de Graaf hätte jeweils nur etwa an zwei Wochenenden pro Monat bei ihm übernachtet.

Als würde das die Sache auch nur einen Deut besser machen.

Bundesrichter sind zum Richten angestellt. Leben sie in einer stabilen Partnerschaft, ma foi! Ist zwar ungesetzlich, stört aber wenigstens nicht beim Richten. Oder auf jeden Fall weniger als Hormone, die Achterbahn fahren.

Richtig übel sind vielmehr Richter, die anstatt zu richten, der Kollegin ständig auf den Rock oder in den Ausschnitt schielen. Und wenn es gar nicht des ständigen Schielens bedurfte, sondern sich der «Quickie» so richtig quick anbahnte, dann noch übler.

Heute hops mit dir, morgen hops mir ihr. Fröhliches Ringelreihen, ein bisschen Partnertausch, ein wenig zweiter Frühling.

Oder wie es Brecht formulierte: «Erstens kommt das Fressen, zweitens kommt der Liebesakt. […] Vor allem aber achtet scharf, dass man hier alles dürfen darf.»

Wenn das die Zustände am Bundesgericht sind, dann gute Nacht!

(Foto: Archiv BG)

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